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Landschaftsplan Grevesmühlen Teil 2

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LANDSCHAFTSPLAN DER STADT GREVESMÜHLEN - TEIL 2-<br />

Hand-<br />

Entwicklungsempfehlung / Handlungsbedarf aus Eignung als<br />

lungs-<br />

bedarf<br />

H<br />

naturräumlicher Sicht naturschutzfachlic<br />

he<br />

Ausgleichsmaßnah<br />

me<br />

1 Defizitbereiche- Sanierung, ENTWICKLUNGS-<br />

sehr gut geeignet<br />

Renaturierung, Neuanlage von MAßNAHMEN-<br />

Biotopen,<br />

Waldumbau, hoher Handlungsbedarf<br />

Nutzungsextensivierung etc.<br />

entwicklungsfähige Biotope der<br />

Wertstufe 3-4<br />

2 Mittleres- hohes Schutzerfordernis: ENTWICKLUNGS-<br />

gut geeignet<br />

Verbesserung der derzeitigen MAßNAHMEN-<br />

Ausstattung aus naturräumlicher Sicht mäßiger Handlungsbedarf<br />

erforderlich; Minderung von<br />

Beeinträchtigungen ,<br />

Biotopvergrößerung bzw. Entwicklung<br />

von Pufferzonen; Biotopvernetzung<br />

anstreben, entwicklungsfähige<br />

Biotope mit der Wertstufe 2-3<br />

3 Hohes Schutzerfordernis – alle gut SCHUTZMAßNAHMEN bedingt geeignet<br />

ausgestatteten, unbeeinträchtigten, überwiegend geringer<br />

ausreichend dimensionierten Biotope, Handlungsbedarf, Ziel ist<br />

Verbesserung der Biotopsituation ggf. Erhaltung des Zustandes<br />

durch Nutzungsextensivierung, Umgebungsschutz zur<br />

Entwicklungsfähigkeit aus struktureller Verminderung<br />

des<br />

Sicht kaum gegeben; bzw. aus Nährstoffeintrages,<br />

naturräumlicher Sicht nicht unbedingt (Pufferzonen,<br />

erforderlich;<br />

Nutzungsextensivierung) l<br />

Biotope der Wertstufe 2<br />

4 Sehr hohes Schutzerfordernis- bei SCHUTZMAßNAHMEN überwiegend nicht<br />

Bedarf<br />

zusätzliche<br />

geeignet –<br />

Nutzungsregelungen festlegen Überwiegend geringer einzelfallabhängig;<br />

korrespondierende schonende Handlungsbedarf für die (Ausnahme: z.B.<br />

wirtschaftliche Nutzung unter Biotope, Ziel ist Erhaltung des Renaturierung des<br />

Umständen möglich; überwiegend Zustandes<br />

Poischower<br />

Flächen, für die als Schutzgebiete<br />

Mühlenbaches im<br />

oder geschützte Biotope bereits<br />

Zuge der BAB<br />

Schutzverordnungen<br />

per<br />

Aa14)<br />

Rechtsverordnung<br />

(Naturschutzgebiet),<br />

Landesnaturschutzgesetz<br />

(geschützte Biotope, Alleen),<br />

Baumschutzsatzungen, oder als<br />

Natura 2000- Gebiete bestehen<br />

Biotope mit der Wertstufe 1 und 2<br />

Maßnahmen die der Verbesserung ENTWICKLUNGS-<br />

überwiegend nicht<br />

der Schutzgüter Mensch, MAßNAHMEN-<br />

geeignet; außer<br />

Erholungsvorsorge, Kulturgüter und ERHOLUNGSVORSORSOR Maßnahmen zur<br />

Landschaftsbild dienen z.B. Anlage, GE<br />

Verbesserung des<br />

Instandsetzung und Beschilderung Handlungsbedarf hinsichtlich Landschaftsbildes;<br />

von Wanderwegen; Verbesserung der der Schutzgüter Mensch und<br />

Erlebbarkeit von Bodendenkmalen, Erholung; Prioritäten sind<br />

Verbesserung des Landschaftsbildes gesondert, als fortführende<br />

durch Bepflanzungen unmaßstäbiger Maßnahme des Inhaltes des<br />

Bebauung,<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>es<br />

festzulegen<br />

Planungsstand: endgültiges Exemplar – 04.05.2009 63

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