BI-aktuell_1-2_2012
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LÄNDERSPIEGEL /19<br />
Nordrhein-Westfalen:<br />
BFW jetzt auch auf Facebook!<br />
Ab sofort ist das Berufsförderungswerk (BFW)<br />
des Bauindustrieverbandes NRW mit dem<br />
Thema „Ausbildung in Bauberufen“ auch<br />
bei Facebook vertreten. Auf der Facebook-<br />
Seite „BFW der Bauindustrie NRW e.V.“ gibt<br />
es Informationen über die Duale Ausbildung<br />
und über Karrieremöglichkeiten in Bauberufen.<br />
Außerdem werden Fotos von Azubis<br />
in Aktion gezeigt, <strong>aktuell</strong>e Termine und<br />
Neuigkeiten veröffentlicht sowie freie Ausbildungsplätze<br />
und unsere jährliche Ausbildungsplatzliste<br />
vorgestellt u.v.m.<br />
Mehr dazu auf Facebook.<br />
Kontakt<br />
Sandra Schelonka<br />
Telefon: 0211 6703-232<br />
s.schelonka@bauindustrie-nrw.de<br />
Nordrhein-Westfalen:<br />
Baurechtliche Tagung zu Nebenangeboten<br />
und Vergütung von Nachträgen<br />
Die Zulässigkeit von Nebenangeboten und<br />
die Vergütung von Nachträgen waren die<br />
zentralen Themen der Baurechtlichen Tagung<br />
2011 in Düsseldorf. Etwa 110 Teilnehmer,<br />
unter ihnen Vertreter der Gerichte,<br />
Hochschulen, Ministerien, Bauverwaltungen,<br />
privater Auftraggeber, der Rechtsanwaltschaft,<br />
der Verbände und Unternehmen<br />
der Bauwirtschaft, waren im Oktober der<br />
Einladung des Bauindustrieverbandes NRW<br />
in die Landeshauptstadt gefolgt. Die Tagung<br />
wurde erneut gemeinsam mit der Deutschen<br />
Gesellschaft für Baurecht durchgeführt.<br />
„Nebenangebote – zulässig oder<br />
unzulässig“<br />
Peter Hoppe von der Bilfinger Berger Ingenieurbau<br />
GmbH aus Berlin schilderte die rechtlichen<br />
Probleme, die sich für Unternehmen<br />
bei der Überlegung ergeben, Nebenangebote<br />
einzureichen. Die Unterbereitung von Nebenangeboten<br />
fördere die Innovation in der Bauwirtschaft<br />
und bringe für den Auftraggeber<br />
häufig kostengünstigere Lösungen als in der<br />
Standardausschreibung. Allerdings lohne<br />
sich der Aufwand nur, wenn dem auch Chancen<br />
gegenüber stünden. Das Europäische<br />
Vergaberecht erleichtere dies nicht ohne Weiteres,<br />
denn die Europäische Vergabekoordinierungsrichtline<br />
(Artikel 24 Abs. 3 VKR)<br />
habe abstrakte Voraussetzungen aufgestellt,<br />
die beachtet werden müssten, damit Auftraggeber<br />
Nebenangebote überhaupt werten<br />
dürften. Wenn dies streitig sei, lande die Problematik<br />
nicht selten bei den Vergabekammern<br />
und anschließend bei den Oberlandesgerichten,<br />
so Hoppe in seinem Vortrag.<br />
über die Zulässigkeit der Nebenangebote gestritten<br />
wird, sowie Aufforderungen zu deren<br />
konkreter Ausgestaltung erfolgen.<br />
„Nachträge – wie vergüten?“<br />
Wie Nachträge zu vergüten sind, war das<br />
zweite Thema der Baurechtlichen Tagung.<br />
Durch Zusatzwünsche des Auftraggebers<br />
komme es regelmäßig zur Stellung von Nachträgen<br />
bei der Abwicklung von Bauvorhaben.<br />
Rechtliche Voraussetzungen und die Berechnungsfragen<br />
für die zügige Abwicklung eines<br />
Nachtrags seien wichtige Kriterien für die<br />
Baubeteiligten, erläuterte Andreas Schmieg,<br />
Vorstandsvorsitzender der Torkret AG in<br />
Essen und NRW-Bauindustriepräsident. Er<br />
schilderte das Problem der Nachtragsstellung<br />
aus Sicht des Unternehmers. Nachträge<br />
könnten verschiedene Gründe haben und<br />
so sei schon die Ermittlung der Voraussetzungen<br />
für einen Nachtrag nicht unproblematisch.<br />
Nicht weniger leicht sei es, die zutreffende<br />
Vergütung für einen Nachtrag zu<br />
ermitteln. Übersehen werde immer wieder,<br />
dass der sorgfältigen Ausschreibung ganz<br />
wesentliche Bedeutung bei der Vermeidung<br />
streitauslösender Nachträge zuzumessen sei.<br />
Günther Jansen, Vorsitzender Richter eines<br />
Bausenats am OLG Hamm, referierte über<br />
die rechtlichen Voraussetzungen eines Nachtrags<br />
und die Probleme bei der Festlegung<br />
des strittigen Preises in klaren Zahlen. Ob<br />
sich Nachträge künftig eventuell schneller,<br />
einfacher und sachgerechter regeln lassen,<br />
darüber referierte Dr. Rüdiger Kratzenberg,<br />
Ministerialdirigent im Bundesbauministerium.<br />
Gerade im Hinblick auf die <strong>aktuell</strong>e<br />
Intention des Gesetzgebers, das Bauvertragsrecht<br />
gesetzlich zu regeln, stellt sich die Frage,<br />
welche Regelungen in das Gesetz einfließen<br />
sollten.<br />
Heinz-Peter Dicks, Vorsitzender Richter des<br />
Vergabesenats am OLG Düsseldorf, schilderte<br />
die Handhabung des Gerichts, wenn<br />
Diskutierten über die Zulässigkeit von Nebenangeboten und die Vergütung von Nachträgen<br />
auf der baurechtlichen Tagung in Düsseldorf