23.10.2015 Aufrufe

BI-aktuell_1-2_2012

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

LÄNDERSPIEGEL /19<br />

Nordrhein-Westfalen:<br />

BFW jetzt auch auf Facebook!<br />

Ab sofort ist das Berufsförderungswerk (BFW)<br />

des Bauindustrieverbandes NRW mit dem<br />

Thema „Ausbildung in Bauberufen“ auch<br />

bei Facebook vertreten. Auf der Facebook-<br />

Seite „BFW der Bauindustrie NRW e.V.“ gibt<br />

es Informationen über die Duale Ausbildung<br />

und über Karrieremöglichkeiten in Bauberufen.<br />

Außerdem werden Fotos von Azubis<br />

in Aktion gezeigt, <strong>aktuell</strong>e Termine und<br />

Neuigkeiten veröffentlicht sowie freie Ausbildungsplätze<br />

und unsere jährliche Ausbildungsplatzliste<br />

vorgestellt u.v.m.<br />

Mehr dazu auf Facebook.<br />

Kontakt<br />

Sandra Schelonka<br />

Telefon: 0211 6703-232<br />

s.schelonka@bauindustrie-nrw.de<br />

Nordrhein-Westfalen:<br />

Baurechtliche Tagung zu Nebenangeboten<br />

und Vergütung von Nachträgen<br />

Die Zulässigkeit von Nebenangeboten und<br />

die Vergütung von Nachträgen waren die<br />

zentralen Themen der Baurechtlichen Tagung<br />

2011 in Düsseldorf. Etwa 110 Teilnehmer,<br />

unter ihnen Vertreter der Gerichte,<br />

Hochschulen, Ministerien, Bauverwaltungen,<br />

privater Auftraggeber, der Rechtsanwaltschaft,<br />

der Verbände und Unternehmen<br />

der Bauwirtschaft, waren im Oktober der<br />

Einladung des Bauindustrieverbandes NRW<br />

in die Landeshauptstadt gefolgt. Die Tagung<br />

wurde erneut gemeinsam mit der Deutschen<br />

Gesellschaft für Baurecht durchgeführt.<br />

„Nebenangebote – zulässig oder<br />

unzulässig“<br />

Peter Hoppe von der Bilfinger Berger Ingenieurbau<br />

GmbH aus Berlin schilderte die rechtlichen<br />

Probleme, die sich für Unternehmen<br />

bei der Überlegung ergeben, Nebenangebote<br />

einzureichen. Die Unterbereitung von Nebenangeboten<br />

fördere die Innovation in der Bauwirtschaft<br />

und bringe für den Auftraggeber<br />

häufig kostengünstigere Lösungen als in der<br />

Standardausschreibung. Allerdings lohne<br />

sich der Aufwand nur, wenn dem auch Chancen<br />

gegenüber stünden. Das Europäische<br />

Vergaberecht erleichtere dies nicht ohne Weiteres,<br />

denn die Europäische Vergabekoordinierungsrichtline<br />

(Artikel 24 Abs. 3 VKR)<br />

habe abstrakte Voraussetzungen aufgestellt,<br />

die beachtet werden müssten, damit Auftraggeber<br />

Nebenangebote überhaupt werten<br />

dürften. Wenn dies streitig sei, lande die Problematik<br />

nicht selten bei den Vergabekammern<br />

und anschließend bei den Oberlandesgerichten,<br />

so Hoppe in seinem Vortrag.<br />

über die Zulässigkeit der Nebenangebote gestritten<br />

wird, sowie Aufforderungen zu deren<br />

konkreter Ausgestaltung erfolgen.<br />

„Nachträge – wie vergüten?“<br />

Wie Nachträge zu vergüten sind, war das<br />

zweite Thema der Baurechtlichen Tagung.<br />

Durch Zusatzwünsche des Auftraggebers<br />

komme es regelmäßig zur Stellung von Nachträgen<br />

bei der Abwicklung von Bauvorhaben.<br />

Rechtliche Voraussetzungen und die Berechnungsfragen<br />

für die zügige Abwicklung eines<br />

Nachtrags seien wichtige Kriterien für die<br />

Baubeteiligten, erläuterte Andreas Schmieg,<br />

Vorstandsvorsitzender der Torkret AG in<br />

Essen und NRW-Bauindustriepräsident. Er<br />

schilderte das Problem der Nachtragsstellung<br />

aus Sicht des Unternehmers. Nachträge<br />

könnten verschiedene Gründe haben und<br />

so sei schon die Ermittlung der Voraussetzungen<br />

für einen Nachtrag nicht unproblematisch.<br />

Nicht weniger leicht sei es, die zutreffende<br />

Vergütung für einen Nachtrag zu<br />

ermitteln. Übersehen werde immer wieder,<br />

dass der sorgfältigen Ausschreibung ganz<br />

wesentliche Bedeutung bei der Vermeidung<br />

streitauslösender Nachträge zuzumessen sei.<br />

Günther Jansen, Vorsitzender Richter eines<br />

Bausenats am OLG Hamm, referierte über<br />

die rechtlichen Voraussetzungen eines Nachtrags<br />

und die Probleme bei der Festlegung<br />

des strittigen Preises in klaren Zahlen. Ob<br />

sich Nachträge künftig eventuell schneller,<br />

einfacher und sachgerechter regeln lassen,<br />

darüber referierte Dr. Rüdiger Kratzenberg,<br />

Ministerialdirigent im Bundesbauministerium.<br />

Gerade im Hinblick auf die <strong>aktuell</strong>e<br />

Intention des Gesetzgebers, das Bauvertragsrecht<br />

gesetzlich zu regeln, stellt sich die Frage,<br />

welche Regelungen in das Gesetz einfließen<br />

sollten.<br />

Heinz-Peter Dicks, Vorsitzender Richter des<br />

Vergabesenats am OLG Düsseldorf, schilderte<br />

die Handhabung des Gerichts, wenn<br />

Diskutierten über die Zulässigkeit von Nebenangeboten und die Vergütung von Nachträgen<br />

auf der baurechtlichen Tagung in Düsseldorf

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!