07.12.2012 Aufrufe

Mitteilungsblatt Januar 2011 - Ihrlerstein

Mitteilungsblatt Januar 2011 - Ihrlerstein

Mitteilungsblatt Januar 2011 - Ihrlerstein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

“Meine Bank” “Meine Bank” “Meine Bank” “Meine Bank”<br />

Werden Sie Mitglied und damit Teilhaber<br />

Ihrer Raiffeisenbank in <strong>Ihrlerstein</strong>!<br />

Interessiert?<br />

Weitere Details halten unsere Berater für Sie bereit!<br />

Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt.<br />

Ihr Berater<br />

Thomas Heß<br />

Telefon: 09441/7432<br />

E-Mail: thomas.hess@rbba.de<br />

Gemeinderatssitzung vom 11. 01. <strong>2011</strong><br />

Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB<br />

Aufhebung des Bebauungsplanes<br />

„östlich der Schulstraße“<br />

der Gemeinde <strong>Ihrlerstein</strong><br />

Der ursprünglich bestehende Bebauungsplan<br />

„östlich der Schulstraße“ wurde durch die Teilaufhebung<br />

anlässlich der Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

„Schulstraße“ soweit aufgehoben,<br />

dass sein räumlicher Geltungsbereich nur noch<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen sowie Flächen<br />

mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsund<br />

Ortsbild umfasst. Regelungen zur städtebaulichen<br />

Entwicklung sind im verbliebenen<br />

Bebauungsplan nicht mehr enthalten.<br />

Somit besteht aus städteplanerischer Sicht keine<br />

inhaltliche Notwendigkeit mehr, den bestehenden<br />

Bebauungsplan aufrecht zu erhalten.<br />

Daher ist die Einleitung eines Bebauungsplan-<br />

Aufhebungsverfahrens planungsrechtlich geboten.<br />

Dies soll im vereinfachten Verfahren nach<br />

§ 13 BauGB durchgeführt werden.<br />

Wir machen den Weg frei.<br />

2<br />

Raiffeisenbank<br />

Bad Abbach-Saal eG<br />

Aus dem Gemeinderat: <strong>Januar</strong>sitzung<br />

Wir<br />

freuen uns<br />

auf Sie!<br />

Der Bebauungsplan „östlich der Schulstraße“<br />

in der Fassung vom 07.06.1972, der zuletzt<br />

durch den Bebauungsplan „Schulstraße“<br />

vom 04.11.1994 teilweise aufgehoben wurde,<br />

wird gänzlich aufgehoben.<br />

Die Aufhebung des Bebauungsplanes erfolgt<br />

im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.<br />

Da durch die vorgesehene Aufhebung die<br />

Grundzüge der Planung nicht berührt werden<br />

(eine Bebauung des Gebietes war weder<br />

vor der Aufhebung, noch ist sie nach der Aufhebung<br />

möglich), wird die Bürgerbeteiligung<br />

nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB im Rahmen der<br />

Auslegung durchgeführt. Die betroffenen Bürger<br />

erhalten damit Gelegenheit zur Stellungnahme<br />

in angemessener Frist im Rahmen<br />

der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Die<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird mit dem Verfahren<br />

nach § 3 Abs. 2 BauGB parallel durchgeführt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!