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6<br />

AUS DEM GEMEINDERAT<br />

dung fällen. Der Ortsgemeinderat wird dann<br />

eventuell über weitere Schritte zu beraten haben.<br />

Zu Tagesordnungspunkt 5<br />

Antrag der FWG Bechtolsheim<br />

Resolution zur Geschwindigkeitsbegrenzung<br />

L 436 Undenheimer Straße<br />

Für die FWG stellte deren Sprecher R. Flick den<br />

Antrag vor: Demzufolge sollte der Rat beschließen,<br />

die Geschwindigkeit auf der Undenheimer Straße<br />

im gesamten Abschnitt zwischen der Kreuzung<br />

und der Ortseinfahrt auf 70 km/h zu begrenzen.<br />

Da der Straßenbelag in einem sehr schlechten Zustand<br />

ist, ist bei der dort jetzt erlaubten Geschwindigkeit<br />

die Verkehrssicherheit gefährdet<br />

und verursacht eine erhöhte Lärmbelästigung. Zudem<br />

liegen in diesem Bereich die Zufahrten zu einem<br />

Kfz- Betrieb und einem weiteren Grundstück,<br />

wofür keine Abbiegespuren vorhanden sind. Diese<br />

Maßnahme sei auch kostengünstig auszuführen,<br />

da nur ein 70 km/h Schild von der Ortsdurchfahrt<br />

(aus Richtung Undenheim) aufzustellen ist, und<br />

das Schild, das die 70 km/h-Zone (aus Richtung<br />

Gau-Odernheim) aufhebt, zu entfernen ist. Der<br />

Antrag wurde ausführlich besprochen und RM A.<br />

Wieland meinte dazu, dass sie es wegen der dortigen<br />

Gegebenheiten lieber sehen würde, wenn die<br />

Geschwindigkeit sogar auf 50 km/h begrenzt werden<br />

könnte. RM H. Wollny stellte dazu auch fest,<br />

dass der Landesbetrieb Mobilität gerade in unserem<br />

Bereich zu selten tätig wird und das Herstellen<br />

einer ordentlichen Fahrbahndecke oder das<br />

Wiederaufstellen von Warnbaken vernachlässigt<br />

wird.<br />

Der Rat beschloss anschließend einstimmig, die<br />

vorliegende Resolution an den Landesbetrieb Mobilität<br />

zu stellen.<br />

Zu Tagesordnungspunkt 6<br />

Mitteilungen<br />

Der Bürgermeister gab hier bekannt:<br />

a.) Bei der Überprüfung des Spielplatzes wurde<br />

festgestellt, dass die Pfosten am Reck angefault<br />

sind. Der Bau- und Friedhofsausschuss wird sich<br />

in seiner nächsten Sitzung damit befassen. Die<br />

Reparatur bzw. der Ersatz des Gerätes wird etwa<br />

2000 Euro kosten.<br />

b.) Der Sand in der Kiste im Kindergarten, in der<br />

Sprunggrube hinter der Musikhalle und am Fallschutz<br />

unter dem Reck auf dem Spielplatz muss<br />

erneuert werden. Dazu bietet eine Fachfirma ein<br />

günstiges Verfahren an: Der Sand wird nicht mehr<br />

ausgetauscht, sondern es werden nur die oberen<br />

40 cm des Sandes aufgenommen, gereinigt und<br />

wieder eingebracht. Die Kosten hierfür belaufen<br />

sich auf etwa 1500 Euro.<br />

c.) Die Ortsgemeinde hatte das mobile Geschwindigkeitsmessgerät<br />

für 2670 Euro gekauft. Die VG<br />

wird von diesem Betrag 50% übernehmen.<br />

d.) Der Personalkostenanteil der Ortsgemeinde für<br />

den Kindergarten beträgt zur Zeit noch 67.000 Euro,<br />

bei Gesamtkosten in Höhe von 481.000 Euro .<br />

e.) Das 29. VG-Weinfest findet vom 26. bis 28. Juni<br />

in Lonsheim statt. Dafür baut der Theater- und<br />

Karnevalverein zur Zeit schon einen Umzugswagen<br />

mit Motiven aus Bechtolsheim. Die Gemeinde<br />

lädt alle Gruppen und Vereine ein, dort am Umzug<br />

teilzunehmen.<br />

f.) Der Landesbeauftragte für Datenschutz hat bezüglich<br />

der Videoüberwachungen durch Kommunen<br />

eine Orientierungshilfe erarbeitet. An Kommunen<br />

werden hierbei besonders strenge Anforderungen<br />

gestellt. Privatpersonen können solche<br />

Überwachungsanlagen nur dann installieren,<br />

wenn öffentlicher Raum nicht erfasst wird.<br />

g.) In Oberflörsheim und Wahlheim wurden die<br />

gemeindeeigenen Veranstaltungshallen geschlossen,<br />

weil sie Sicherheitsmängel aufwiesen.

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