ig_1-2016
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Als Anwälte und Fachanwälte verschiedener Spezialisierungen<br />
bieten wir Ihnen kompetente Rechtsberatung rund um Bauen<br />
& Wohnen, Verkehr, Steuern & Wirtschaft, Verwaltungsrecht &<br />
sollte. Um derart<strong>ig</strong>e Probleme zu umgehen, sollte man sich<br />
bei jeder gewünschten Erbfolge von einem Rechtsanwalt<br />
oder Notar beraten zu lassen. Die Ansicht „das kann ich<br />
alles schon selbst machen, mein Wissen reicht aus, in Zeitungen,<br />
Zeitschriften und sonst<strong>ig</strong>en Ratgebern steht ja alles<br />
drin“ schafft für Familienangehör<strong>ig</strong>e, sonst<strong>ig</strong>e Erben und<br />
Vermächtnisnehmer oft enorme Probleme, die allzu oft zu<br />
Rechtsstreit<strong>ig</strong>keiten führen und am Ende eine völl<strong>ig</strong> zerstrittene<br />
Familie zurücklassen. Liegen einem seine „Lieben“<br />
also am Herzen, so ist die rechtzeit<strong>ig</strong>e Beratung mit<br />
einem Rechtsanwalt oder Notar die richt<strong>ig</strong>e Entscheidung.<br />
Nur so kann sichergestellt werden, dass der e<strong>ig</strong>ene Wille<br />
tatsächlich durchgesetzt wird. Je klarer der letzte Wille mit<br />
allen dazugehör<strong>ig</strong>en Rechtsfolgen formuliert ist, desto größer<br />
sind die Rechtssicherheit sowie die Akzeptanz durch<br />
die Hinterbliebenen und desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit<br />
von familieninternen Streit<strong>ig</strong>keiten.<br />
Auch in der Unternehmensnachfolge ist ein reibungsloser<br />
Übergang ohne die Hinzuziehung der Unterstützung von<br />
Steuerberatern, Rechtsanwälten, Notaren oder Wirtschaftsprüfern<br />
kaum denkbar. So sollten unternehmensvertragliche<br />
Ausgestaltungen grundsätzlich mit erbrechtlichen Vorstellungen<br />
einhergehen. Diesbezüglich wird allzu oft das Gebot<br />
der Rechtzeit<strong>ig</strong>keit und Kongruenz vernachläss<strong>ig</strong>t. Hiervor<br />
sollten Sie sich durch kompetente Beratung schützen.<br />
Bei handschriftlich erstellten Testamenten ist für die<br />
Erben in der Regel die Beantragung eines Erbscheins erforderlich.<br />
Ein solcher ist zu Protokoll eines Notars aufzunehmen<br />
oder zur Protokoll der Geschäftsstelle beim Nachlassgericht.<br />
Ein notarielles Testament erspart einen solchen<br />
Erbschein, so dass letztlich nicht die Erben mit Kosten für<br />
einen Erbschein belastet werden müssen.<br />
Auch über die Themen Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen<br />
oder Betreuungsvollmachten sollten Sie<br />
sich informieren. Diesbezüglich ist den Betroffenen anzuraten,<br />
rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen und<br />
schwerwiegende Entscheidungen nicht den Angehör<strong>ig</strong>en<br />
zu überlassen. Der Rat vom Anwalt/Notar sollte deshalb<br />
berücksicht<strong>ig</strong>t werden. Nur so wird in Erfahrung zu bringen<br />
sein, dass z.B. die Bundesnotarkammer ein e<strong>ig</strong>enes<br />
Register geschaffen hat, in dem auf Wunsch notariell beurkundete<br />
Vorsorgevollmachten verzeichnet werden können.<br />
Die Nutzung dieser Möglichkeit schafft Rechtssicherheit.<br />
Die sich überall im Umlauf befindlichen Vordrucke<br />
entsprechen oft nicht den am Einzelfall zu orientierenden<br />
Bedürfnissen der Betroffenen und beinhalten damit gefährliche<br />
Lücken und Fallen.<br />
Letztlich bleibt zu sagen, dass Krankheit und Tod die<br />
täglichen Begleiter von uns allen sind. Rechtsanwälte und<br />
Notare sind dazu die richt<strong>ig</strong>en Ansprechpartner und halten<br />
Lösungen für Sie parat.<br />
<br />
Kanzlei für<br />
Erb- und Familienrecht<br />
in Bürogemeinschaft<br />
Testamentsberatung<br />
Erbfolgeplanung<br />
Erbschaftssteuer<br />
Übergabeverträge<br />
Testamentsvollstreckung<br />
<br />
<br />
Fachanwalt für Bau- und<br />
Architektenrecht<br />
Fachanwalt für Miet- und<br />
Wohnungse<strong>ig</strong>entumsrecht<br />
Dr. Matthias Reichart<br />
Rechtsanwalt und Notar<br />
Kanzlei Dr. Reichart, Kriesten, Mügge<br />
Rechtsanwälte – Notar – Fachanwälte<br />
Bertha-von-Suttner-Straße 9 • 37085 Göttingen<br />
Tel. 05 51 / 70 72 80 • www.rkm-goettingen.de<br />
Wolfgang Langmack<br />
Rechtsanwalt & Notar<br />
Fachanwalt für Erbrecht<br />
Christian Wanke<br />
Rechtsanwalt<br />
Fachanwalt für Familienrecht<br />
Fachanwalt für Erbrecht<br />
Mediation in Erbschaftsangelegenheiten<br />
Pflichtteilsansprüche<br />
Vorsorgevollmacht<br />
Patientenverfügung<br />
Foto:EF<br />
Dr. Matthias Reichart ist Rechtsanwalt<br />
und Notar. Er ist Partner der Kanzlei<br />
Dr. Reichart, Kriesten und Mügge in<br />
Göttingen.<br />
Telefon (05 51) 48 60 31<br />
www.langmack-erbrecht.de<br />
E-Mail: kontakt@langmack-erbrecht.de<br />
Telelefon (05 51) 3 70 61 62<br />
www.anwalt-wanke.de<br />
E-Mail: info@anwalt-wanke.de<br />
Weender Landstrasse 6 | 37073 Göttingen