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ig_1-2016

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Als Anwälte und Fachanwälte verschiedener Spezialisierungen<br />

bieten wir Ihnen kompetente Rechtsberatung rund um Bauen<br />

& Wohnen, Verkehr, Steuern & Wirtschaft, Verwaltungsrecht &<br />

sollte. Um derart<strong>ig</strong>e Probleme zu umgehen, sollte man sich<br />

bei jeder gewünschten Erbfolge von einem Rechtsanwalt<br />

oder Notar beraten zu lassen. Die Ansicht „das kann ich<br />

alles schon selbst machen, mein Wissen reicht aus, in Zeitungen,<br />

Zeitschriften und sonst<strong>ig</strong>en Ratgebern steht ja alles<br />

drin“ schafft für Familienangehör<strong>ig</strong>e, sonst<strong>ig</strong>e Erben und<br />

Vermächtnisnehmer oft enorme Probleme, die allzu oft zu<br />

Rechtsstreit<strong>ig</strong>keiten führen und am Ende eine völl<strong>ig</strong> zerstrittene<br />

Familie zurücklassen. Liegen einem seine „Lieben“<br />

also am Herzen, so ist die rechtzeit<strong>ig</strong>e Beratung mit<br />

einem Rechtsanwalt oder Notar die richt<strong>ig</strong>e Entscheidung.<br />

Nur so kann sichergestellt werden, dass der e<strong>ig</strong>ene Wille<br />

tatsächlich durchgesetzt wird. Je klarer der letzte Wille mit<br />

allen dazugehör<strong>ig</strong>en Rechtsfolgen formuliert ist, desto größer<br />

sind die Rechtssicherheit sowie die Akzeptanz durch<br />

die Hinterbliebenen und desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit<br />

von familieninternen Streit<strong>ig</strong>keiten.<br />

Auch in der Unternehmensnachfolge ist ein reibungsloser<br />

Übergang ohne die Hinzuziehung der Unterstützung von<br />

Steuerberatern, Rechtsanwälten, Notaren oder Wirtschaftsprüfern<br />

kaum denkbar. So sollten unternehmensvertragliche<br />

Ausgestaltungen grundsätzlich mit erbrechtlichen Vorstellungen<br />

einhergehen. Diesbezüglich wird allzu oft das Gebot<br />

der Rechtzeit<strong>ig</strong>keit und Kongruenz vernachläss<strong>ig</strong>t. Hiervor<br />

sollten Sie sich durch kompetente Beratung schützen.<br />

Bei handschriftlich erstellten Testamenten ist für die<br />

Erben in der Regel die Beantragung eines Erbscheins erforderlich.<br />

Ein solcher ist zu Protokoll eines Notars aufzunehmen<br />

oder zur Protokoll der Geschäftsstelle beim Nachlassgericht.<br />

Ein notarielles Testament erspart einen solchen<br />

Erbschein, so dass letztlich nicht die Erben mit Kosten für<br />

einen Erbschein belastet werden müssen.<br />

Auch über die Themen Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen<br />

oder Betreuungsvollmachten sollten Sie<br />

sich informieren. Diesbezüglich ist den Betroffenen anzuraten,<br />

rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen und<br />

schwerwiegende Entscheidungen nicht den Angehör<strong>ig</strong>en<br />

zu überlassen. Der Rat vom Anwalt/Notar sollte deshalb<br />

berücksicht<strong>ig</strong>t werden. Nur so wird in Erfahrung zu bringen<br />

sein, dass z.B. die Bundesnotarkammer ein e<strong>ig</strong>enes<br />

Register geschaffen hat, in dem auf Wunsch notariell beurkundete<br />

Vorsorgevollmachten verzeichnet werden können.<br />

Die Nutzung dieser Möglichkeit schafft Rechtssicherheit.<br />

Die sich überall im Umlauf befindlichen Vordrucke<br />

entsprechen oft nicht den am Einzelfall zu orientierenden<br />

Bedürfnissen der Betroffenen und beinhalten damit gefährliche<br />

Lücken und Fallen.<br />

Letztlich bleibt zu sagen, dass Krankheit und Tod die<br />

täglichen Begleiter von uns allen sind. Rechtsanwälte und<br />

Notare sind dazu die richt<strong>ig</strong>en Ansprechpartner und halten<br />

Lösungen für Sie parat.<br />

<br />

Kanzlei für<br />

Erb- und Familienrecht<br />

in Bürogemeinschaft<br />

Testamentsberatung<br />

Erbfolgeplanung<br />

Erbschaftssteuer<br />

Übergabeverträge<br />

Testamentsvollstreckung<br />

<br />

<br />

Fachanwalt für Bau- und<br />

Architektenrecht<br />

Fachanwalt für Miet- und<br />

Wohnungse<strong>ig</strong>entumsrecht<br />

Dr. Matthias Reichart<br />

Rechtsanwalt und Notar<br />

Kanzlei Dr. Reichart, Kriesten, Mügge<br />

Rechtsanwälte – Notar – Fachanwälte<br />

Bertha-von-Suttner-Straße 9 • 37085 Göttingen<br />

Tel. 05 51 / 70 72 80 • www.rkm-goettingen.de<br />

Wolfgang Langmack<br />

Rechtsanwalt & Notar<br />

Fachanwalt für Erbrecht<br />

Christian Wanke<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

Fachanwalt für Erbrecht<br />

Mediation in Erbschaftsangelegenheiten<br />

Pflichtteilsansprüche<br />

Vorsorgevollmacht<br />

Patientenverfügung<br />

Foto:EF<br />

Dr. Matthias Reichart ist Rechtsanwalt<br />

und Notar. Er ist Partner der Kanzlei<br />

Dr. Reichart, Kriesten und Mügge in<br />

Göttingen.<br />

Telefon (05 51) 48 60 31<br />

www.langmack-erbrecht.de<br />

E-Mail: kontakt@langmack-erbrecht.de<br />

Telelefon (05 51) 3 70 61 62<br />

www.anwalt-wanke.de<br />

E-Mail: info@anwalt-wanke.de<br />

Weender Landstrasse 6 | 37073 Göttingen

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