Jahresbericht 2005 - Das Rauhe Haus
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Behindertenhilfe <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2005</strong><br />
Die Behindertenhilfe des <strong>Rauhe</strong>n<br />
<strong>Haus</strong>es unterstützt Menschen mit<br />
geistigen Behinderungen, deren<br />
Angehörige und Freunde. Sie ist<br />
1991 entstanden und orientiert sich<br />
an den Bedürfnissen und Wünschen<br />
der behinderten Menschen. Ihre<br />
Ziele: Leben in Normalität – in einer<br />
Wohngruppe oder in der eigenen<br />
Wohnung, Entlastung der Familie.<br />
Sie bietet Unterstützung beim<br />
Wohnen, im Arbeitsleben und in der<br />
Freizeit an.<br />
Ambulant und verlässlich<br />
In der Behindertenhilfe, 1991 eingerichtet und damit jüngste Abteilung<br />
des <strong>Rauhe</strong>n <strong>Haus</strong>es, ist im November <strong>2005</strong> eine »Ära« zu Ende gegangen.<br />
Michael Tüllmann, Pionier der ersten Stunde, gab die Leitung ab und<br />
wechselte in die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe. Zu seinem Nachfol-<br />
ger wurde Klaus Volke berufen, auch er ein Mann der ersten Stunde. Mit<br />
Michael Tüllmann hat er die Abteilung aufgebaut. Beide kamen seinerzeit<br />
aus der Jugendhilfe und haben das dort praktizierte dezentrale Struktur-<br />
prinzip auf die Behindertenhilfe übertragen. Von Anfang an war sie darauf<br />
ausgerichtet, flexibel auf unterschiedliche Lebenswünsche eingehen und<br />
behinderte Menschen beim Wohnen, im Arbeitsleben und in der Freizeit<br />
individuell unterstützen zu können.<br />
<strong>Das</strong> Angebot der Behindertenhilfe umfasst Wohngruppen und Wohnge-<br />
meinschaften, ambulante Betreuungen, individuelle Arbeitsbegleitung,<br />
Tagesförderung, Ferien-, Freizeit- und Bildungsveranstaltungen. <strong>Das</strong> sta-<br />
tionäre Angebot der Behindertenhilfe ist in vier Wohnanlagen zusammen-<br />
gefasst (Hamburg-Horn, Hamburg-Niendorf, Henstedt-Ulzburg, Katten-<br />
dorf/Kaltenkirchen). Alles andere als ein »Heim«, sind sie sämtlich perso-<br />
nenbezogen gestaltet. <strong>Das</strong> erleichtert Bewohnern, die an Selbstkompetenz<br />
zugenommen haben, den Übergang in eine ambulanter gehaltene Betreu-<br />
ung zu wagen. So gesehen trägt die Behindertenhilfe des <strong>Rauhe</strong>n <strong>Haus</strong>es<br />
dem Versorgungsprinzip des Sozialgesetzbuches XII »ambulant vor<br />
stationär« in jeder Hinsicht Rechnung. Schon heute betreut sie mehr<br />
Menschen ambulant als stationär.<br />
Auf der anderen Seite ist <strong>Das</strong> <strong>Rauhe</strong> <strong>Haus</strong> kein Prinzipienreiter, sondern<br />
im Gegenteil darauf bedacht, nach Möglichkeit auch solche Betreuungen<br />
vorzuhalten, die »stationäre« und »ambulante« Elemente miteinander<br />
kombinieren. Dem steht das Sozialrecht entgegen, das die Finanzierung<br />
bedarfsgerechter Zwischenformen erschwert. Ungeachtet dessen legen die<br />
öffentlichen Kostenträger in Deutschland allenthalben Ambulantisie-<br />
rungs-Programme auf. So müssen nach dem Willen der Hamburger Sozi-<br />
albehörde bei der Eingliederungshilfe in kommender Zeit 30 Prozent der<br />
stationären Versorgung in ambulante Hilfen umgewandelt werden. Dem