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Jahresbericht 2005 - Das Rauhe Haus

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Behindertenhilfe <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2005</strong><br />

Die Behindertenhilfe des <strong>Rauhe</strong>n<br />

<strong>Haus</strong>es unterstützt Menschen mit<br />

geistigen Behinderungen, deren<br />

Angehörige und Freunde. Sie ist<br />

1991 entstanden und orientiert sich<br />

an den Bedürfnissen und Wünschen<br />

der behinderten Menschen. Ihre<br />

Ziele: Leben in Normalität – in einer<br />

Wohngruppe oder in der eigenen<br />

Wohnung, Entlastung der Familie.<br />

Sie bietet Unterstützung beim<br />

Wohnen, im Arbeitsleben und in der<br />

Freizeit an.<br />

Ambulant und verlässlich<br />

In der Behindertenhilfe, 1991 eingerichtet und damit jüngste Abteilung<br />

des <strong>Rauhe</strong>n <strong>Haus</strong>es, ist im November <strong>2005</strong> eine »Ära« zu Ende gegangen.<br />

Michael Tüllmann, Pionier der ersten Stunde, gab die Leitung ab und<br />

wechselte in die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe. Zu seinem Nachfol-<br />

ger wurde Klaus Volke berufen, auch er ein Mann der ersten Stunde. Mit<br />

Michael Tüllmann hat er die Abteilung aufgebaut. Beide kamen seinerzeit<br />

aus der Jugendhilfe und haben das dort praktizierte dezentrale Struktur-<br />

prinzip auf die Behindertenhilfe übertragen. Von Anfang an war sie darauf<br />

ausgerichtet, flexibel auf unterschiedliche Lebenswünsche eingehen und<br />

behinderte Menschen beim Wohnen, im Arbeitsleben und in der Freizeit<br />

individuell unterstützen zu können.<br />

<strong>Das</strong> Angebot der Behindertenhilfe umfasst Wohngruppen und Wohnge-<br />

meinschaften, ambulante Betreuungen, individuelle Arbeitsbegleitung,<br />

Tagesförderung, Ferien-, Freizeit- und Bildungsveranstaltungen. <strong>Das</strong> sta-<br />

tionäre Angebot der Behindertenhilfe ist in vier Wohnanlagen zusammen-<br />

gefasst (Hamburg-Horn, Hamburg-Niendorf, Henstedt-Ulzburg, Katten-<br />

dorf/Kaltenkirchen). Alles andere als ein »Heim«, sind sie sämtlich perso-<br />

nenbezogen gestaltet. <strong>Das</strong> erleichtert Bewohnern, die an Selbstkompetenz<br />

zugenommen haben, den Übergang in eine ambulanter gehaltene Betreu-<br />

ung zu wagen. So gesehen trägt die Behindertenhilfe des <strong>Rauhe</strong>n <strong>Haus</strong>es<br />

dem Versorgungsprinzip des Sozialgesetzbuches XII »ambulant vor<br />

stationär« in jeder Hinsicht Rechnung. Schon heute betreut sie mehr<br />

Menschen ambulant als stationär.<br />

Auf der anderen Seite ist <strong>Das</strong> <strong>Rauhe</strong> <strong>Haus</strong> kein Prinzipienreiter, sondern<br />

im Gegenteil darauf bedacht, nach Möglichkeit auch solche Betreuungen<br />

vorzuhalten, die »stationäre« und »ambulante« Elemente miteinander<br />

kombinieren. Dem steht das Sozialrecht entgegen, das die Finanzierung<br />

bedarfsgerechter Zwischenformen erschwert. Ungeachtet dessen legen die<br />

öffentlichen Kostenträger in Deutschland allenthalben Ambulantisie-<br />

rungs-Programme auf. So müssen nach dem Willen der Hamburger Sozi-<br />

albehörde bei der Eingliederungshilfe in kommender Zeit 30 Prozent der<br />

stationären Versorgung in ambulante Hilfen umgewandelt werden. Dem

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