RA_01-16_Digital_test
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Editorial <strong>RA</strong> <strong>01</strong>/2<strong>01</strong>6<br />
Sie wirbeln nicht nur rechtliche, sondern auch gesellschaftliche und sprachliche Verabredungen<br />
durcheinander wie die Windhose in der Gewitterzelle und hinterlassen Erstaunen und Verblüffung<br />
unter den Juristen. Wer in Deutschland Vergleiche mit dem Holocaust anstellt, muss um seine Karriere,<br />
mindestens aber um sein gesellschaftliches Ansehen fürchten. Es ist gesellschaftlicher Konsens,<br />
dass diese Verbrechen einzigartig und unvergleichlich sind. Der Vergleich mit ihnen gilt deshalb<br />
regelmäßig als Relativierung. Wer an Ärzte in Konzentrationslagern denkt, dem erscheinen Unmenschen<br />
wie Josef Mengele. Wer einen Arzt, der „rechtswidrige“, aber „nicht strafbare“ Abtreibungen<br />
vornimmt, in die Nähe von Ärzten in Konzentrationslagern rückt, läuft Gefahr, die dort verübten<br />
Verbrechen zu relativieren. Der mit Naziverbrechern gleichgesetzte oder auch nur verglichene Arzt<br />
bekam mit Unterlassungsklagen vor einem deutschen Gericht in der Vergangenheit immer Recht,<br />
Meinungsäußerungsfreiheit hin oder her. Wie der EGMR die Meinungsfreiheit auf der Grundlage<br />
nach Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beurteilt, erfahren Sie auf Seite 29<br />
in dieser Ausgabe der <strong>RA</strong>. Der EGMR erkennt zwar die „feine Linie“, welche die deutschen Gerichte bei<br />
der Auslegung des § 218a StGB ziehen, kommt aber dennoch zu ganz eigenen Schlüssen im Hinblick<br />
auf den Schutz der Meinungsfreiheit. In der teilweise im englischen Originaltext abgedruckten, sehr<br />
examensrelevanten Entscheidungsbesprechung erfahren Sie, welchen Rang die Entscheidungen<br />
des EGMR in unserer Rechtsordnung einnehmen. Zugleich erhalten Sie einen Hinweis, wie oft die<br />
Urteile des EGMR in letzter Zeit Thema von Examensklausuren waren. Die Urteile des EGMR betreffen<br />
übrigens auch deutsches Strafprozessrecht. Nicht nur für Referendare ist die Entscheidungsbesprechung<br />
auf Seite 53 deshalb Pflichtlektüre!<br />
Ab dieser Ausgabe erscheint die <strong>RA</strong> in ihrem neuen Layout. Die aus unseren Verlagsprodukten<br />
bekannte Farbgebung führt sie ab sofort auch optisch durch die Rechtsgebiete und soll Ihnen auf<br />
diese Weise eine zusätzliche Orientierungshilfe gewähren.<br />
Die Redaktion der <strong>RA</strong> wünscht Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, ein frohes neues Jahr 2<strong>01</strong>6.<br />
Rechtsanwalt Oliver Soltner<br />
Franchisenehmer von Jura Intensiv<br />
Frankfurt, Gießen, Heidelberg, Mainz, Mannheim, Marburg und Saarbrücken<br />
IMPRESSUM<br />
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Internet: http://www.verlag.jura-intensiv.de - E-Mail: verlag@jura-intensiv.de<br />
Rechtsanwalt Oliver Soltner (V.i.S.d.P.)<br />
Theresa Bauerdick &<br />
Richterin am Amtsgericht Dr. Katharina Henzler (Zivilrecht)<br />
Assessor Dr. Dirk Schweinberger (Nebengebiete)<br />
Rechtsanwalt Dr. Dirk Kues (Öffentliches Recht)<br />
Rechtsanwalt Uwe Schumacher (Strafrecht)<br />
Ines Susen<br />
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