08.12.2012 Aufrufe

Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt

Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt

Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Johann</strong>-<strong>Schöner</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />

Naturwissenschaftlich - technologisches und Sprachliches <strong>Gymnasium</strong><br />

Bodelschwinghstraße 29, 97753 <strong>Karlstadt</strong>, Tel: 09353/985750, Fax: 09353/4156, email: jsg.karlstadt@t-online.de<br />

1<br />

September 2012<br />

Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen am JSG <strong>Karlstadt</strong><br />

(ab Schuljahr 2012/13)<br />

Große Leistungsnachweise: Schulaufgaben (§ 54 GSO)<br />

Jahrgangsstufen 5 bis 10: In den Fächern Deutsch und Mathematik sowie in den Fremdsprachen<br />

werden je Schuljahr drei, bei vier und mehr Wochenstunden vier schriftliche Schulaufgaben<br />

geschrieben. In jeder modernen Fremdsprache wird in mindestens einer geeigneten Jahrgangsstufe<br />

eine Schulaufgabe oder ein Teil einer Schulaufgabe in Form einer mündlichen Prüfung abgehalten.<br />

In den übrigen Kernfächern werden je Schuljahr zwei Schulaufgaben gehalten. Pro<br />

Fach kann höchstens eine Schulaufgabe durch andere gleichwertige Leistungsnachweise ersetzt<br />

werden. Im Fach Deutsch sind Diktate oder grammatische Übungen als Schulaufgaben nicht zulässig.<br />

Oberstufe des <strong>Gymnasium</strong>s („Q11 / Q12“): In allen Kursen findet pro Ausbildungsabschnitt<br />

eine Schulaufgabe statt. In den modernen Fremdsprachen wird eine der insgesamt 4 Schulaufgaben<br />

in mündlicher Form abgehalten. Sonderregelungen in einzelnen Fächern: vgl. unten.<br />

Allgemein: Schulaufgaben müssen spätestens eine Woche vorher angekündigt werden. An einem<br />

Tag darf nicht mehr als eine Schulaufgabe gehalten werden, die Anzahl der Schulaufgaben<br />

pro Woche ist in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 auf zwei beschränkt. In einer Woche, in der eine<br />

(verpflichtende) mündliche Schulaufgabe in den modernen Fremdsprachen gehalten wird, darf<br />

nur ein weiterer schriftlicher großer Leistungsnachweis stattfinden. Die Bearbeitungszeit für eine<br />

Schulaufgabe beträgt in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 höchstens 60 Minuten. Bei Schulaufgaben<br />

im Fach Deutsch kann die Bearbeitungszeit unabhängig davon ab der Jahrgangsstufe 8 angemessen<br />

erhöht werden.<br />

Kleine Leistungsnachweise<br />

Mündliche kleine Leistungsnachweise sind insbesondere Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge<br />

(auch praktische) und Referate. Schriftliche kleine Leistungsnachweise sind Kurzarbeiten,<br />

Stegreifaufgaben, Praktikumsberichte und fachliche Leistungstests (soweit sie nicht Schulaufgaben<br />

ersetzen).<br />

Kurzarbeiten: Die Bearbeitungszeit beträgt höchstens 30 Minuten. Sie werden spätestens eine<br />

Woche vorher angekündigt, werden nicht an Schulaufgabentagen gehalten und beziehen sich auf<br />

den Stoff von höchstens 10 unmittelbar vorhergehenden Unterrichtsstunden.<br />

Stegreifaufgaben: Die Bearbeitungszeit beträgt höchstens 20 Minuten. Sie werden auch in der<br />

Oberstufe geschrieben. An Tagen, an denen Schulaufgaben (auch mündliche Schulaufgaben in<br />

den Fremdsprachen) gehalten werden, darf von den betroffenen Schülern keine Stegreifaufgabe<br />

gefordert werden.<br />

Stegreifaufgaben werden nicht nachgeschrieben.<br />

Mündliche Rechenschaftsablagen und Stegreifaufgaben: Sie beziehen sich höchstens auf<br />

den Stoff der zwei unmittelbar vorhergehenden Unterrichtsstunden, bei mündlichen Abfragen<br />

können auch Fragen zum Gesamtzusammenhang gestellt werden. Von jedem Schüler werden in<br />

jedem Fach pro Schulhalbjahr mindestens zwei kleine Leistungsnachweise gefordert.


In den Fächern, in denen keine Schulaufgaben geschrieben werden, soll mindestens eine Stegreifaufgabe<br />

pro Halbjahr abgehalten werden. In den Fächern Kunst und Musik können auch praktische<br />

Leistungsnachweise gefordert werden.<br />

Ein Schüler kann nur über den Stoff einer Unterrichtsstunde abgefragt werden, wenn er in dieser<br />

Stunde anwesend war. Hat er mit ausreichender Entschuldigung gefehlt, so wird in der darauf<br />

folgenden Stunde eine Rechenschaftsablage von ihm nicht gefordert. War ein Schüler lediglich<br />

am Nachmittag vor einem unangesagten kleinen Leistungsnachweis krank, in der Unterrichtsstunde,<br />

auf die sich der Leistungsnachweis bezieht, aber anwesend, so ist er von dem Leistungsnachweis<br />

nur dann befreit, wenn er eine ausreichende Entschuldigung vor der Ankündigung des<br />

Leistungsnachweises vorlegt. In Fremdsprachen können auch Vokabelabfragen als kleine Leistungsnachweise<br />

gefordert werden.<br />

Die Gewichtung eines kleinen Leistungsnachweises liegt im Ermessensspielraum der jeweiligen<br />

Fachschaft bzw. des jeweiligen Fachlehrers. Sie muss allerdings den Schülern bzw. Eltern mitgeteilt<br />

werden. Die Fachlehrer sind verpflichtet, zu Beginn des Schuljahres in jeder Klasse die Notenbildung<br />

und die Erhebung von kleinen Leistungsnachweisen zu erläutern.<br />

Nach § 53 GSO sollen sich alle mündlichen und schriftlichen Leistungsnachweise in allen<br />

Vorrückungsfächern auch auf Grundwissen beziehen. Nicht anwesende Schüler erhalten<br />

bei angekündigten Leistungsnachweisen einen Nachtermin.<br />

Besonderheiten in der Oberstufe hinsichtlich der Leistungsmessungen<br />

- Im W-Seminar werden in den Ausbildungsabschnitten 11/1 und 11/2 jeweils mindestens zwei<br />

kleine Leistungsnachweise erbracht (keine Schulaufgaben). Zudem ist eine Seminararbeit zu<br />

verfassen.<br />

- Im P-Seminar werden insgesamt mindestens zwei kleine Leistungsnachweise zu den individuellen<br />

Projektbeiträgen erbracht (keine Schulaufgaben). Darüber hinaus wird das Portfolio zur<br />

Studien- und Berufsorientierung als Leistungsnachweis gewertet.<br />

- In den modernen Fremdsprachen wird eine Schulaufgabe in den Jahrgangsstufen 11 oder<br />

12 in mündlicher Form als Partner- oder Gruppenprüfung abgehalten.<br />

- In Geschichte mit Sozialkunde wird in jedem Ausbildungsabschnitt jeweils eine kombinierte<br />

Schulaufgabe mit Inhalten aus beiden Fächern gestellt.<br />

- Im Fach Kunst werden jeweils kombinierte Aufgaben gestellt (bildnerisch-praktischer und<br />

schriftlich-theoretischer Teil). Es können praktische Leistungen als Ersatz für schriftliche und<br />

mündliche Leistungen gefordert werden.<br />

- Im Fach Musik wird im Falle der Wahl des Additums (Instrument bzw. Gesang) zusätzlich zur<br />

Schulaufgabe eine praktische Prüfung gefordert. Praktische Leistungen können jedoch nur als<br />

Ersatz für mündliche Leistungsnachweise gefordert werden.<br />

- Im Fach Sport treten an die Stelle der Schulaufgabe Leistungsnachweise in den gewählten<br />

sportlichen Handlungsfeldern. Abweichend hiervon wird im Fach Sport als Abiturprüfungsfach<br />

mit besonderer Fachprüfung in allen Ausbildungsabschnitten eine Schulaufgabe aus der Sporttheorie<br />

gestellt.<br />

- In den Fächern Vokalensemble, Instrumentalensemble und Darstellendes Spiel tritt an die<br />

Stelle der Schulaufgabe eine praktische Prüfung, die ein Prüfungsgespräch einschließt.<br />

- Die Fachschaften legen in der Qualifikationsphase der neuen Oberstufe die Arbeitszeiten für<br />

die Schulaufgaben pro Jahrgangsstufe fest.<br />

- In den Jahrgangsstufen 11 und 12 werden in jedem Ausbildungsabschnitt in allen Fächern<br />

mindestens zwei kleine Leistungsnachweise, darunter wenigstens ein mündlicher, gefordert.<br />

Die Fachlehrer entscheiden allerdings selbst, ob bzw. wie viele Stegreifaufgaben gefordert<br />

werden.<br />

- In der Qualifikationsphase der neuen Oberstufe können Stegreifaufgaben angesagt werden.<br />

- Fehlt ein Schüler bei einem angekündigten Leistungsnachweis, ist unverzüglich ein ärztliches<br />

Attest vorzulegen.<br />

2


Bildung der Jahresfortgangsnote<br />

Jahresfortgangsnote in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 (§ 60 GSO):<br />

- In den Fächern mit Schulaufgaben wird die Jahresfortgangsnote aus der Durchschnittsnote für<br />

die großen Leistungsnachweise und der Durchschnittsnote für die kleinen Leistungsnachweise<br />

gebildet.<br />

- In den Fächern mit zwei Schulaufgaben stehen die Durchschnittsnote für die großen und die<br />

Durchschnittsnote für die kleinen Leistungsnachweise im Verhältnis 1:1.<br />

- In den Fächern mit mehr als zwei Schulaufgaben ist das Verhältnis der Durchschnittsnoten von<br />

großen zu kleinen Leistungsnachweisen 2:1.<br />

- In den Fächern ohne Schulaufgaben ergibt sich die Jahresfortgangsnote aus dem Durchschnitt<br />

der kleinen Leistungsnachweise.<br />

Bei der Notenbildung wird in der Regel bis zu n,50 die bessere Note, ab n,51 die schlechtere Note<br />

erteilt. Ausnahmen hiervon (Pädagogischer Spielraum zwischen n,40 und n,60) sind aus pädagogischen<br />

Gründen möglich und werden in den Klassenkonferenzen ausführlich erörtert, begründet<br />

und beschlossen.<br />

Das Fach Musik ist nur in den Jahrgangsstufen 5 und 6 kein Vorrückungsfach, alle anderen Fächer<br />

sind mit Ausnahme von Sport in allen Jahrgangsstufen Vorrückungsfächer.<br />

Im Fach Geschichte + Sozialkunde in der Jahrgangsstufe 10 ist für das Vorrücken die im Zeugnis<br />

gesondert ausgewiesene Gesamtnote entscheidend und nicht die beiden Einzelnoten für Geschichte<br />

bzw. Sozialkunde.<br />

Halbjahresleistungen in der Oberstufe (§ 61 GSO):<br />

Große und kleine Leistungsnachweise werden im Verhältnis 1:1 gewichtet. Dies gilt für alle Fächer.<br />

Wertungen der Jahrgangsstufentests in den verschiedenen Fächern<br />

(Zentrale Tests in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik)<br />

- Deutsch, Jahrgangsstufe 6: Großer Leistungsnachweis ( halbe Schulaufgabe)<br />

- Deutsch, Jahrgangsstufe 8: Großer Leistungsnachweis (halbe Schulaufgabe)<br />

- Englisch, Jahrgangsstufe 6: Kleiner Leistungsnachweis, zweifache Wertung<br />

- Englisch, Jahrgangsstufe 10: Großer Leistungsnachweis (halbe Schulaufgabe); ergänzt<br />

durch einen weiteren zentralen Test (halbe Schulaufgabe)<br />

- Mathematik, Jahrgangsstufe 8: Kleiner Leistungsnachweis<br />

- Mathematik, Jahrgangsstufe 10: Kleiner Leistungsnachweis<br />

Besondere Leistungserhebungen<br />

- Deutsch, Jahrgangsstufen 5 und 7: Jeweils schulinterner Test, großer Leistungsnachweis<br />

- Deutsch, Jahrgangsstufen 6 und 8: Jeweils schulinterner Test, großer Leistungsnachweis<br />

(halbe Schulaufgabe)<br />

- Deutsch, Jahrgangsstufe 7: Schulinterner Test, großer Leistungsnachweis<br />

- Deutsch, Jahrgangsstufe 9: Debatte als Schulaufgabe<br />

- Deutsch, Jahrgangsstufe 10: Präsentation als Schulaufgabe<br />

- Englisch, Jahrgangsstufe 7: Mündliche Schulaufgabe<br />

- Französisch, Jahrgangsstufe 8: Mündliche Schulaufgabe (nur Ausbildungsrichtung NT)<br />

- Französisch, Jahrgangsstufe 10: Mündliche Schulaufgabe<br />

- Spanisch, Jahrgangsstufe 10: Mündliche Schulaufgabe<br />

- Spanisch, Jahrgangsstufen 11: Mündliche Schulaufgabe<br />

- Physik, Jahrgangsstufen 8 und 9: Jeweils Ersatz der zweiten Schulaufgabe durch eine<br />

Kurzarbeit und einen Grundwissenstest<br />

- Chemie, Jahrgangsstufen 9 und 10. Jeweils Grundwissenstest, kleiner Leistungsnachweis<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!