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Aber dann kann es natürlich schon ein<br />
Unglück gegeben haben. Ich habe jetzt<br />
keine Statistik parat, anhand der man<br />
nachweisen könnte, das eine oder das<br />
andere Prinzip würde dort irgendwie<br />
andere Auswirkungen haben. Aber Fakt<br />
ist natürlich, dass sich beide Prinzipien<br />
erst einmal diametral widersprechen.<br />
Das macht die Sache natürlich insofern<br />
relativ schwierig.<br />
Ich möchte nicht mit dem Ende der<br />
Diskussionsrunde beginnen. Aber<br />
was sehr viele Menschen momentan<br />
umtreibt ist die Frage des Investorenschutzes.<br />
Ich muss Professor Bindenagel<br />
Recht geben. Natürlich waren es gerade<br />
die Deutschen, die als Bundesrepublik<br />
Deutschland weit über einhundert Freihandelsabkommen<br />
mit Staaten dieser<br />
Erde ge schlossen haben. Und immer<br />
haben sie Wert darauf gelegt, dass<br />
es diesen Investorenschutz gibt. Das<br />
geschah auch aus guten Gründen.<br />
Es geschah aus materiellen Gründen,<br />
etwa der Furcht vor Enteignung durch<br />
eine neue Regierung, oder aber zum<br />
Schutz vor immateriellen Schäden,<br />
also Schadenersatzforderungen, die<br />
dadurch entstehen, dass sich Gesetze<br />
ändern und man dann quasi das<br />
Geschäftsmodell nicht mehr durch -<br />
setzen kann. Das ist ja in einigen Fällen<br />
wirklich so gewesen.<br />
Aber ich gebe zu bedenken, dass sowohl<br />
die USA als auch Europa gewachsene<br />
Rechtssysteme haben, dass wir hier eine<br />
öffentliche Gerichtsbarkeit haben, die<br />
eigentlich diese Problemfelder lösen<br />
könnte. Entsprechend halte ich es schon<br />
für antiquiert, wenn in Fragen des Investorenschutzes<br />
dann private Schiedsgerichte<br />
angerufen werden müssen, die<br />
besetzt sind von seitens der Vertragsparteien<br />
vorgeschlagenen Richtern und<br />
einem Unabhängigen. Ich finde es indes<br />
besser – Sigmar Gabriel hat den Vorschlag<br />
gemacht –, einen internationalen<br />
Handelsgerichtshof zu gründen. Gut,<br />
das ist ein bisschen Zukunftsmusik.<br />
Dafür muss man noch viel Überzeugungsarbeit<br />
leisten, damit so etwas vielleicht<br />
einmal zustande kommt.<br />
Aber es gibt ja jetzt den Alternativvorschlag<br />
der EU, der freilich von den Amerikanern<br />
nur sehr zögerlich aufgegriffen<br />
wird. Bei diesem Vorschlag geht es<br />
darum, dass man zunächst einmal einen<br />
Pool von Richtern bildet, und zwar fünf<br />
von den Amerikanern berufen, fünf von<br />
der EU und fünf Unabhängige. Kommt<br />
es zu einem Verfahren, dann wird von<br />
jeder Seite ein Richter ausgelost, also<br />
drei am Ende. Diese Dreierkombination<br />
urteilt schließlich, wobei es allerdings<br />
auch eine Berufungsinstanz gibt, die ja<br />
momentan nicht existiert.<br />
Das empfinde ich als ein Verfahren, das<br />
in sich schlüssig ist und das durchaus<br />
auch verhindern will, dass es da Fehl -<br />
urteile gibt – ich formuliere es ganz vorsichtig.<br />
Ich sehe auch, dass wir jetzt aus<br />
der öffentlichen Debatte über Schiedsgerichtsverfahren<br />
heraus etwas entwickelt<br />
haben, was nach meiner Ansicht<br />
Podiumsdiskussion | 29 |