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SLT_BR_Dialog_H_9_TTIP

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Prof. James D. Bindenagel: Ich würde<br />

dazu kurz anmerken, was ich in meinem<br />

Referat bereits angesprochen habe.<br />

Die Frage ist doch, ob es mit dem internationalen<br />

Recht verträglich ist. Das<br />

wissen wir noch nicht. Deswegen haben<br />

die Amerikaner darauf noch nicht geantwortet.<br />

Es liegt auf dem Tisch, es wird<br />

diskutiert, aber es ist noch nicht entschieden.<br />

Die Juristen prüfen diese Fragen<br />

und präsentieren mitunter einen<br />

anderen Vorschlag, den die Unterhändler<br />

dann aufgreifen müssen. Das ist eine<br />

willkürliche Frage oder eine juristische<br />

oder eine politische Frage. Vielleicht<br />

ist es sogar nur ein Missverständnis.<br />

Deswegen sind solche Diskussionen<br />

wie die heutige so wichtig.<br />

Christoph Ulrich: Welche Rolle spielt der<br />

Investorenschutz aus Sicht der Wissenschaft,<br />

Herr Professor Kreickemeier?<br />

Prof. Dr. Udo Kreickemeier: Ich hatte<br />

Herrn Jurk in seiner ersten Einlassung zu<br />

dem Thema so verstanden, dass er sagte,<br />

dass es für ein Abkommen wie <strong>TTIP</strong><br />

diesen Grund, den es für die Schieds -<br />

gerichte in früheren Abkommen mit<br />

weniger entwickelten Volkswirtschaften,<br />

weniger entwickelten Rechtssystemen<br />

gab, nämlich dass wir unsere Investoren<br />

vor Willkür schützen müssen, für die<br />

nun beteiligten Staaten nicht gibt. Ich<br />

hatte ihn so verstanden, dass er denkt,<br />

dass die Notwendigkeit, so etwas als<br />

Bestandteil eines Handelsabkommens<br />

zu haben, hier weniger groß ist. Dies<br />

leuchtet mir ein, aber aus ökonomischer<br />

Sicht kann ich dazu relativ wenig sagen.<br />

Es gibt Studien, nach denen internationale<br />

Investitionen in Südländern maßgeblich<br />

davon abhängen, ob es einen<br />

Investorenschutz gibt oder nicht –<br />

jenseits der lokalen Gerichtsbarkeit.<br />

Ich kenne keine vergleichbaren Studien<br />

für Investitionen in Volkswirtschaften<br />

mit entwickelten Rechtssystemen. Es<br />

würde mich wundern, wenn die Effekte<br />

vergleichbar groß wären. Deshalb ist<br />

aus ökonomischer Sicht die Frage, ob<br />

die Abwesenheit eines solchen Abkommens<br />

zu niedrigeren Investitionen führt<br />

und ob es möglich ist, die Investitionen<br />

durch die Einrichtung einer solchen<br />

Schiedsgerichtbarkeit zu erhöhen. Ich<br />

denke, da ist die volkswirtschaftliche<br />

Sicht nicht eindeutig.<br />

Ich wollte aber, da ich gerade das Wort<br />

habe, zu dem Thema Standards noch<br />

etwas sagen. In seinem Vortrag hat<br />

Herr Bindenagel sehr richtig und für<br />

mich auch sehr einleuchtend vom Abbau<br />

von Bürokratie gesprochen. Ich glaube,<br />

das ist sinnvoll bei willkürlich unterschiedlichen<br />

Standards. Hier können<br />

sich die Verhandler zusammensetzen<br />

und sagen: Wir regeln es so, ihr regelt<br />

es so, aber eigentlich ist es egal, einigen<br />

wir uns doch auf einen Weg oder er -<br />

kennen beide an. Das scheint mir völlig<br />

unproblematisch zu sein.<br />

Sie hatten aber auch den Begriff der<br />

kulturellen Unterschiede genannt. Da<br />

denke ich, es gibt eben diverse Arten<br />

| 32 | Podiumsdiskussion

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