SLT_BR_Dialog_H_9_TTIP
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Prof. James D. Bindenagel: Ich würde<br />
dazu kurz anmerken, was ich in meinem<br />
Referat bereits angesprochen habe.<br />
Die Frage ist doch, ob es mit dem internationalen<br />
Recht verträglich ist. Das<br />
wissen wir noch nicht. Deswegen haben<br />
die Amerikaner darauf noch nicht geantwortet.<br />
Es liegt auf dem Tisch, es wird<br />
diskutiert, aber es ist noch nicht entschieden.<br />
Die Juristen prüfen diese Fragen<br />
und präsentieren mitunter einen<br />
anderen Vorschlag, den die Unterhändler<br />
dann aufgreifen müssen. Das ist eine<br />
willkürliche Frage oder eine juristische<br />
oder eine politische Frage. Vielleicht<br />
ist es sogar nur ein Missverständnis.<br />
Deswegen sind solche Diskussionen<br />
wie die heutige so wichtig.<br />
Christoph Ulrich: Welche Rolle spielt der<br />
Investorenschutz aus Sicht der Wissenschaft,<br />
Herr Professor Kreickemeier?<br />
Prof. Dr. Udo Kreickemeier: Ich hatte<br />
Herrn Jurk in seiner ersten Einlassung zu<br />
dem Thema so verstanden, dass er sagte,<br />
dass es für ein Abkommen wie <strong>TTIP</strong><br />
diesen Grund, den es für die Schieds -<br />
gerichte in früheren Abkommen mit<br />
weniger entwickelten Volkswirtschaften,<br />
weniger entwickelten Rechtssystemen<br />
gab, nämlich dass wir unsere Investoren<br />
vor Willkür schützen müssen, für die<br />
nun beteiligten Staaten nicht gibt. Ich<br />
hatte ihn so verstanden, dass er denkt,<br />
dass die Notwendigkeit, so etwas als<br />
Bestandteil eines Handelsabkommens<br />
zu haben, hier weniger groß ist. Dies<br />
leuchtet mir ein, aber aus ökonomischer<br />
Sicht kann ich dazu relativ wenig sagen.<br />
Es gibt Studien, nach denen internationale<br />
Investitionen in Südländern maßgeblich<br />
davon abhängen, ob es einen<br />
Investorenschutz gibt oder nicht –<br />
jenseits der lokalen Gerichtsbarkeit.<br />
Ich kenne keine vergleichbaren Studien<br />
für Investitionen in Volkswirtschaften<br />
mit entwickelten Rechtssystemen. Es<br />
würde mich wundern, wenn die Effekte<br />
vergleichbar groß wären. Deshalb ist<br />
aus ökonomischer Sicht die Frage, ob<br />
die Abwesenheit eines solchen Abkommens<br />
zu niedrigeren Investitionen führt<br />
und ob es möglich ist, die Investitionen<br />
durch die Einrichtung einer solchen<br />
Schiedsgerichtbarkeit zu erhöhen. Ich<br />
denke, da ist die volkswirtschaftliche<br />
Sicht nicht eindeutig.<br />
Ich wollte aber, da ich gerade das Wort<br />
habe, zu dem Thema Standards noch<br />
etwas sagen. In seinem Vortrag hat<br />
Herr Bindenagel sehr richtig und für<br />
mich auch sehr einleuchtend vom Abbau<br />
von Bürokratie gesprochen. Ich glaube,<br />
das ist sinnvoll bei willkürlich unterschiedlichen<br />
Standards. Hier können<br />
sich die Verhandler zusammensetzen<br />
und sagen: Wir regeln es so, ihr regelt<br />
es so, aber eigentlich ist es egal, einigen<br />
wir uns doch auf einen Weg oder er -<br />
kennen beide an. Das scheint mir völlig<br />
unproblematisch zu sein.<br />
Sie hatten aber auch den Begriff der<br />
kulturellen Unterschiede genannt. Da<br />
denke ich, es gibt eben diverse Arten<br />
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