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Z15/16 GENDER-IDEOLOGIE Leseprobe

108 Seiten von 164 Alles was Sie über die Gender-Ideologie wissen sollten, damit Ihnen niemand mehr fünf für gerade verkauft. 42 Artikel aus den verschiedensten Perspektiven von 22 kompetenten Autoren. Bestellen Sie ein Print-Ausgabe.

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Homosexualität<br />

Deshalb spricht die Gender-Theorie häufig<br />

nicht nur von Heterosexualität, sondern von<br />

„Zwangsheterosexualität“. Wenn nämlich das<br />

Geschlecht in erster Linie eine Konstruktion der<br />

Gesellschaft und der Kultur ist, dann gilt auch<br />

die Zweigeschlechtlichkeit als eine solche Konstruktion<br />

– und da alles nur eine Konstruktion der<br />

Gesellschaft und der vorherrschenden Kultur sei,<br />

spricht die Gender-Theorie jeder Form der Sexualität<br />

das gleiche Recht zu.<br />

An die Stelle der sexuellen Identität als Mann oder<br />

als Frau, die von der Natur vorgegeben ist, tritt die<br />

sexuelle Orientierung, die der Mensch selbst wählt,<br />

die also allein von seinem Willen abhängen soll.<br />

Worum geht es eigentlich?<br />

Gender-Mainstreaming ist primär ein Kampf um<br />

die Anerkennung der Homosexualität. Ihr sollen<br />

der gleiche Rang und der gleiche staatliche Schutz<br />

zukommen wie der Heterosexualität; die Ehe von<br />

Mann und Frau darf in dieser Perspektive gegenüber<br />

gleichgeschlechtlichen Verbindungen nicht privilegiert<br />

werden. Das gilt für alle Rechtsbereiche,<br />

insbesondere für das Familienrecht, das Steuerund<br />

Erbschaftsrecht sowie das Adoptionsrecht.<br />

Homosexualität gilt deshalb als „subversiver Protest<br />

gegen die Zweigeschlechtlichkeit“ (Uwe Sielert).<br />

In einem zweiten Schritt ist Gender-Mainstreaming<br />

ein Kampf für die LGBTTI-Agenda: Nicht nur<br />

homosexuelle, also lesbische und schwule (gay)<br />

Lebensweisen sollen heterosexuellen Beziehungen<br />

gleichrangig sein, sondern auch bisexuelle<br />

und solche, die als „Transgender“, intersexuell<br />

oder „Queer“ bezeichnet werden.<br />

Der Begriff „Gender“ dient also nicht nur der<br />

Dekonstruktion der Geschlechtspolarität, sondern<br />

der Relativierung des Geschlechts selbst – er leugnet<br />

eine dem Menschen vorgegebene Natur. Diese<br />

Leugnung kann durchaus skurrile Formen annehmen,<br />

so wenn gefordert wird, die Begriffe Vater<br />

und Mutter in standesamtlichen Dokumenten<br />

durch die Begriffe „Elter 1“ und „Elter 2“ zu ersetzen,<br />

oder wenn die Bundesärztekammer in gendersensiblem<br />

Übereifer genetische Labors auffordert,<br />

neben den üblichen Geschlechtsbezeichnungen<br />

„männlich“ und „weiblich“ noch eine Rubrik für<br />

ein drittes Geschlecht „X“ einzuführen.<br />

Die Zerstörung der geschlechtlichen<br />

Identität<br />

Judith Butlers Buch „Das Unbehagen der Geschlechter“<br />

(1990, deutsch 1991), der literarische Vorreiter<br />

des Gender-Mainstreamings, dient, wie der Untertitel<br />

im englischen Original zum Ausdruck bringt,<br />

„the Subversion of Identity“, der Zerstörung einer<br />

vorgegebenen geschlechtlichen Identität.<br />

Die Kategorie „Frau“ ist für Butler, wie für<br />

Simone de Beauvoir, nichts Vorgegebenes, sondern<br />

„ein prozessualer Begriff, ein Werden und<br />

Konstruieren“, bei dem es keinen Anfang und<br />

kein Ende gibt. Das gilt dann konsequenterweise<br />

auch für den Mann.<br />

Die Attribute und Akte geschlechtlicher Identität<br />

seien „performativ“, das heißt, sie werden erst<br />

im konkreten Verhalten geschaffen. Deshalb gebe<br />

es „weder wahre noch falsche, weder wirkliche<br />

noch verzerrte Akte der Geschlechtsidentität“.<br />

Für Elisabeth Tuider sind „Identitäten, geschlechtliche<br />

und sexuelle Positionierungen … mit einem<br />

Ablaufdatum versehen und sagen höchstens ‚zurzeit‘<br />

etwas über einen Menschen aus“.<br />

Eingetragene Lebenspartnerschaften<br />

Der Gesetzgeber in Deutschland hat sich seit der<br />

14. Legislaturperiode, also seit 1998, die Perspektive<br />

des Gender-Mainstreamings zu eigen gemacht.<br />

Das begann mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz<br />

vom <strong>16</strong>. Februar 2001, das gleichgeschlechtlichen<br />

Verbindungen einen eheähnlichen Status verlieh;<br />

das Bundesverfassungsgericht bewertete es am<br />

17. Juli 2002 als grundgesetzkonform.<br />

Dass eine eingetragene Lebenspartnerschaft<br />

im Gegensatz zur Ehe nicht auf ein eigenes Kind<br />

hin angelegt ist, nicht zur Elternverantwortlichkeit<br />

führt und keinen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit<br />

der Gesellschaft leistet,<br />

blieb im Gericht eine Minderheitenmeinung.<br />

Die Mehrheit wollte<br />

nicht sehen, dass Homosexualität<br />

generationenblind und lebensfeindlich<br />

ist.<br />

Der Eifer der Homo-Lobby, in<br />

allem der Ehe und Familie gleichgestellt<br />

zu werden, wollte mit<br />

der Dekonstruktion von Ehe und<br />

In der Tat ist<br />

die Sexualität des<br />

Menschen nicht<br />

nur „Natur“,<br />

sondern immer<br />

auch Kultur. Sie<br />

ist nicht nur ein<br />

Trieb; sie bedarf<br />

der verantwortungsbewussten<br />

Kultivierung<br />

Die Beschlüsse der<br />

Regierung Schröder/<br />

Fischer setzte das Gender-<br />

Mainstreaming in der<br />

Gesetzgebung durch<br />

Foto: © Deutscher Bundestag/Bildarchiv<br />

Z für Zukunft<br />

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