ZeSaM Workshop Grundlagenpapier Nachsorge Stubican
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Optimaler Ablauf der Unterbringung<br />
Aufnahme<br />
Regelbehandlung<br />
Reha-<br />
Bereich<br />
LZU<br />
Ggf. <strong>Nachsorge</strong><br />
durch FNA= Forensische<br />
<strong>Nachsorge</strong>ambulanz<br />
(Bedingte)<br />
Entlassung<br />
Komplementärer Bereich:<br />
In der Beurlaubungsphase als letzter Lockerungsstufe soll der Patient in die Gemeinde<br />
integriert werden. Bei Patienten, für die nach Ansicht der Maßregelvollzugskliniken<br />
weiterhin eine Betreuung in den Gemeinden erforderlich ist, beginnt ab dem<br />
Zeitpunkt die Zusammenarbeit zwischen der komplementären Einrichtung und der<br />
Klinik.<br />
Ein möglicher Verlauf für einen § 63er Patient mit größtem Betreuungsbedarf in einer<br />
stationärer Wohngruppe:<br />
Ideal wäre es, wenn vor einer Übernahme des Patienten eine längere Vorbereitung<br />
als gegenseitige Kennenlernphase mit der Maßregelvollzugsklinik stattfindet. Im Aufnahmeverfahren<br />
sollten die Mitarbeiter der komplementären Einrichtungen von den<br />
Mitarbeitern der Maßregelvollzugskliniken möglichst ausführlich über Diagnose und<br />
Delikt sowie die Prognose informiert werden und außerdem den Patienten in der Einrichtung<br />
persönlich vorstellen. Nach diesem „Vorstellungsgespräch“ entscheiden<br />
dann sowohl der Patient, die Mitarbeiter der Maßregelvollzugsklinik als auch die Beschäftigten<br />
und die Leitung der komplementären Einrichtung, ob der Patient in diese<br />
komplementäre Einrichtung passt. Sind sich alle Beteiligten über eine Aufnahme des<br />
Patienten einig, so werden in den meisten Fällen zunächst Tageshospitationen vereinbart.<br />
Ein anschließendes Probewohnen rundet diese Kennenlernphase ab. Der<br />
Patient kann auf diese Weise die komplementäre Einrichtung kennen lernen. Wichtig<br />
ist, dass die Mitarbeiter der komplementären Einrichtung im verlässlichen Kontakt mit<br />
den Mitarbeitenden der Klinik stehen. Bei Verhaltensauffälligkeiten ist gemeinsam zu<br />
entscheiden, ob der Patient sofort zurück in die Klinik verlegt werden muss. Es ist<br />
sinnvoll, dass der komplementäre Träger mit der Maßregelvollzugsklinik eine Mustervereinbarung<br />
zur Leistungs- und Vergütungsvereinbarung trifft, um sich vertraglich<br />
abzusichern (siehe Mustervereinbarung dazu vom STÜTZPUNKT NACHSORGE).<br />
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