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ZeSaM Workshop Grundlagenpapier Nachsorge Stubican

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Optimaler Ablauf der Unterbringung<br />

Aufnahme<br />

Regelbehandlung<br />

Reha-<br />

Bereich<br />

LZU<br />

Ggf. <strong>Nachsorge</strong><br />

durch FNA= Forensische<br />

<strong>Nachsorge</strong>ambulanz<br />

(Bedingte)<br />

Entlassung<br />

Komplementärer Bereich:<br />

In der Beurlaubungsphase als letzter Lockerungsstufe soll der Patient in die Gemeinde<br />

integriert werden. Bei Patienten, für die nach Ansicht der Maßregelvollzugskliniken<br />

weiterhin eine Betreuung in den Gemeinden erforderlich ist, beginnt ab dem<br />

Zeitpunkt die Zusammenarbeit zwischen der komplementären Einrichtung und der<br />

Klinik.<br />

Ein möglicher Verlauf für einen § 63er Patient mit größtem Betreuungsbedarf in einer<br />

stationärer Wohngruppe:<br />

Ideal wäre es, wenn vor einer Übernahme des Patienten eine längere Vorbereitung<br />

als gegenseitige Kennenlernphase mit der Maßregelvollzugsklinik stattfindet. Im Aufnahmeverfahren<br />

sollten die Mitarbeiter der komplementären Einrichtungen von den<br />

Mitarbeitern der Maßregelvollzugskliniken möglichst ausführlich über Diagnose und<br />

Delikt sowie die Prognose informiert werden und außerdem den Patienten in der Einrichtung<br />

persönlich vorstellen. Nach diesem „Vorstellungsgespräch“ entscheiden<br />

dann sowohl der Patient, die Mitarbeiter der Maßregelvollzugsklinik als auch die Beschäftigten<br />

und die Leitung der komplementären Einrichtung, ob der Patient in diese<br />

komplementäre Einrichtung passt. Sind sich alle Beteiligten über eine Aufnahme des<br />

Patienten einig, so werden in den meisten Fällen zunächst Tageshospitationen vereinbart.<br />

Ein anschließendes Probewohnen rundet diese Kennenlernphase ab. Der<br />

Patient kann auf diese Weise die komplementäre Einrichtung kennen lernen. Wichtig<br />

ist, dass die Mitarbeiter der komplementären Einrichtung im verlässlichen Kontakt mit<br />

den Mitarbeitenden der Klinik stehen. Bei Verhaltensauffälligkeiten ist gemeinsam zu<br />

entscheiden, ob der Patient sofort zurück in die Klinik verlegt werden muss. Es ist<br />

sinnvoll, dass der komplementäre Träger mit der Maßregelvollzugsklinik eine Mustervereinbarung<br />

zur Leistungs- und Vergütungsvereinbarung trifft, um sich vertraglich<br />

abzusichern (siehe Mustervereinbarung dazu vom STÜTZPUNKT NACHSORGE).<br />

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