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2016 JULI/AUGUST / LEBENSHILFE FREISING / TAUSENDFÜSSLER-MAGAZIN

Das Magazin der Lebenshilfe Freising e.V. für Mitglieder, MitarbeiterInnen, Freunde und Förderer.

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wie bisher als Bittsteller im Rahmen der Sozialhilfe erhalten.<br />

Durch die Verabschiedung eines umfassenden<br />

Bundesteilhabegesetzes sollte das selbstverständliche<br />

Recht von Menschen mit Behinderung auf Hilfen zur<br />

Erlangung der vollen gesellschaftlichen Teilhabe unterstrichen<br />

werden – so wie es auch die für Deutschland<br />

als Menschenrecht gültige Behindertenrechtskonvention<br />

der Vereinten Nationen vorschreibt.<br />

Nach sorgfältigem Studium des mehrere hundert<br />

Seiten umfassenden Entwurfs zum Bundesteilhabegesetzes<br />

sind sich nun alle Sozialverbände einig: Im<br />

Sinne der umfassenden Kernaussage einer vollen Teilhabe<br />

von Menschen mit Behinderung springt das Gesetz<br />

zu kurz: einige Verbesserungen des Status werden<br />

hier von vielen Einschränkungen und (im Lichte der<br />

Kosten?) zu eng gefassten Definitionen konterkariert.<br />

Selbsthilfevereinigungen von Menschen mit Behinderung<br />

lehnen den Entwurf unter dem Slogan „Nicht<br />

mein Gesetz!“ kategorisch ab.<br />

RESOLUTION DES <strong>LEBENSHILFE</strong>-<br />

LANDESVERBANDS BAYERN<br />

Auch die Lebenshilfen in Deutschland sparen nicht mit<br />

Kritik am Entwurf. Sowohl die Bundesvereinigung Lebenshilfe<br />

als auch die Landesverbände haben in Stellungnahmen<br />

ihre Kritik an einzelnen Bestimmungen<br />

dargelegt und Verbesserungen angemahnt. Darüber<br />

hinaus hat jetzt der Lebenshilfe-Landesverband Bayern<br />

auf einer Mitglieder-Tagung in Erlangen eine Resolution<br />

verabschiedet, deren Kernaussage ist: Das Bundesteilhabegesetz<br />

ist in dieser Form nicht annehmbar.<br />

Landesvorsitzende Barbara Stamm betonte vor den<br />

Vertreterinnen und Vertretern der Lebenshilfen in Bayern:<br />

„Wir als Eltern- und Selbsthilfeverband haben immer<br />

gefordert, dass eine Reform der Eingliederungshilfe die<br />

Situation von Menschen mit Behinderungen und deren<br />

Familien deutlich verbessern muss. Nur dann ist eine Reform<br />

ja überhaupt sinnvoll!“ Der jetzige Entwurf würde<br />

die Situation von Menschen insbesondere mit geistiger<br />

Behinderung aber sogar wesentlich verschlechtern.<br />

Resolution zur geplanten Reform der Eingliederungshilfe<br />

und zum Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes<br />

Der Lebenshilfe-Landesverband Bayern<br />

hat den Regierungsentwurf zum<br />

Bundesteilhabegesetz mit Bestürzung<br />

zur Kenntnis genommen. Mit Blick auf<br />

die anstehenden parlamentarischen<br />

Beratungen hat er folgende Resolution<br />

dazu verabschiedet:<br />

Der Regierungsentwurf zum Bundesteilhabegesetz<br />

ist in dieser Form<br />

nicht akzeptabel. Er verschlechtert die<br />

bisherige Situation von Menschen mit<br />

geistiger Behinderung wesentlich. Die<br />

Reform der Eingliederungshilfe muss<br />

aber eine deutliche Verbesserung für<br />

Menschen mit Behinderungen und<br />

ihre Familien bringen. Dies gilt auch<br />

und insbesondere für Menschen mit<br />

schwersten Behinderungen und hohem<br />

Hilfebedarf.<br />

DIE <strong>LEBENSHILFE</strong> IN BAYERN<br />

FORDERT DAHER:<br />

• Der Personenkreis der leistungsberechtigten<br />

Menschen mit Behinderungen<br />

darf nicht eingeschränkt<br />

werden.<br />

• Wir sagen Nein zu Leistungseinschränkungen<br />

und Leistungskürzungen!<br />

Die finanziellen Rahmenbedingungen<br />

müssen sowohl für<br />

Leistungsberechtigte als auch für<br />

Leistungserbringer so ausgestaltet<br />

sein, dass sich die Standards in der<br />

Eingliederungshilfe und damit die<br />

Angebote für Menschen mit Behinderungen<br />

nicht verschlechtern.<br />

• Ein Vorrang von Leistungen aus der<br />

Pflegeversicherung ist nicht akzeptabel.<br />

Hier muss auch beim Pflegestärkungsgesetz<br />

III gegengesteuert<br />

werden.<br />

• Eine gemeinsame Inanspruchnahme<br />

von Leistungen („Poolen von<br />

Leistungen“) darf nur mit Zustimmung<br />

der Menschen mit Behinderungen<br />

möglich sein.<br />

Insgesamt muss die Herauslösung<br />

der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem<br />

vollständig vollzogen<br />

werden. Die Wunsch- und Wahlrechte<br />

und damit die Selbstbestimmung<br />

der Menschen mit Behinderungen<br />

müssen gestärkt werden. Landesspezifische<br />

Regelungen, die höhere<br />

Standards und bessere Angebotsstrukturen<br />

vorsehen, müssen ermöglicht<br />

werden. Nur so kann ein an den<br />

Kriterien der UN-Behindertenrechtskonvention<br />

ausgerichtetes Teilhabegesetz<br />

entstehen.<br />

Erlangen, 2. Juli <strong>2016</strong><br />

4 // HAUPTSACHE – DAS THEMA

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