Verantwortlichen muss über das Certificado Digital e-CPF (CPF = Cadastro da Pessoa Física) geschehen. Alle Dokumente werden vom Despachanten bei der Secretaria da Receita Federal, dem Bun<strong>des</strong>f<strong>in</strong>anzamt, e<strong>in</strong>gereicht, er bereitet die Dokumente auch unterschriftsfertig vor. Der Despachante wird nicht direkt für se<strong>in</strong>e Tätigkeit entlohnt, sondern er erhält se<strong>in</strong> Honorar, HDA oder SDA genannt, vom zuständigen Syndikat (SDA - S<strong>in</strong>dicato dos Despachantes Aduaneiros, siehe auch www.sdaprsc.com.br) se<strong>in</strong>es Berufsstan<strong>des</strong> nach Abzug der E<strong>in</strong>kommensquellensteuer. Das gilt sowohl für den selbständigen als auch für den angestellten Zolldeklaranten. Er kann nur bei e<strong>in</strong>er Firma für Außenhandelsdienstleistungen angestellt se<strong>in</strong> und nicht beim Importeur und erhält auch <strong>in</strong> diesem Fall das Honorar vom Syndikat. Das Honorar kann üblicherweise zwischen e<strong>in</strong>em und zehn M<strong>in</strong><strong>des</strong>tlöhnen betragen und hat als Berechnungsbasis den CIF – Wert <strong>des</strong> Importes. HINWEIS E<strong>in</strong>e Firma <strong>in</strong> <strong>Brasilien</strong> kann nur importieren, wenn der Import im Gesellschaftszweck erwähnt wird und die Firma autorisiert ist, über ihren Zolldeklaranten das SISCOMEX (Sistema Integrado de Comércio Exterior ) – System zu benutzen. Die Firma muss dazu die RADAR (Ambiente de Registro e Rastreamento de Atuação dos Intervenientes Aduaneiros) – Zulassung haben. Der Importwert wird bei Erstimporten limitiert, diese Beschränkung wird nur bei regelmäßiger Importtätigkeit und Nachweis der f<strong>in</strong>anziellen Befähigung zur Bezahlung der Importe aufgehoben. Im Internet wird (leider nur auf Portugiesisch) vom Bun<strong>des</strong>f<strong>in</strong>anzamt unter http://www.receita.fazenda.gov.br/manuaisweb/importacao/guia/DI/default.htm ausführlich erklärt, was beim Import zu beachten ist. Der Exporteur muss unbed<strong>in</strong>gt darauf achten, dass der Importeur se<strong>in</strong>er Ware die rechtlichen Voraussetzungen für den Import erfüllt. Ist dies nicht der Fall, wird die Ware bestenfalls zurückgeschickt und ist schlimmstenfalls verloren und wird <strong>in</strong> <strong>Brasilien</strong> von den Behörden versteigert. Wenn der Kunde <strong>des</strong> Exporteurs nicht importieren kann oder will (was auch vorkommt – wer will sich schon freiwillig mit bürokratischen Behörden herumschlagen), muss den Weg über e<strong>in</strong>e Trad<strong>in</strong>gfirma gehen. 1.3 Zölle Nach <strong>Brasilien</strong> kann man nicht exportieren wegen der prohibitiv hohen Strafzölle von 65 bis 70 %! Das hört man immer wieder von Exporteuren, die gerne ihre Waren <strong>in</strong> <strong>Brasilien</strong> verkaufen würden. Das stimmt so sicher nicht, denn Deutschland hat 2011 für 11,166 Mrd. € Waren nach <strong>Brasilien</strong> exportiert, im 2010 betrug der Wert 10,401 Mrd. €. Also kann man nach <strong>Brasilien</strong> exportieren! 2012 importierte <strong>Brasilien</strong> <strong>in</strong>sgesamt Waren für 223 Mrd. US$ fob, der deutsche Anteil ist also gar nicht so überwältigend. Was ist also dran am Strafzoll? • Die 65 bis 70 % als Faustwert stimmen, aber nicht als Strafzoll, sondern als Zuschlag auf den C+F - Wert von nach <strong>Brasilien</strong> exportierten Gütern, um zu den landed cost zu kommen • Dieser Zuschlag setzt sich hauptsächlich zusammen aus II = Imposto de Importação (Zoll), IPI = Imposto sobre Produtos Industrializados (Industrialisierungssteuer), ICMS = Imposto sobre Circulação de Mercadorias e Serviços (Waren- und Dienstleistungsumlaufsteuer), PIS/Cof<strong>in</strong>s = Programa da Integração Social / Contribuição para o F<strong>in</strong>anciamento do Seguro Social; dazu kommen noch AFRMM = Adicional ao Frete para Renovação da Mar<strong>in</strong>ha Mercante (Abgabe zur Modernisierung der Handelsmar<strong>in</strong>e, beträgt 25 % der Seefracht <strong>des</strong> importierten Gutes und kommt nur Firmen, die Erdöl oder Derivate im Amazonasgebiet befördern, zugute), dann die Vergütung <strong>des</strong> Despachante (Zolldeklarant) und etwaige Lagerkosten Und jetzt kommt die große Überraschung – für <strong>in</strong> <strong>Brasilien</strong> hergestellte Ware müssen beim Verkauf auch IPI, ICMS und PIS/Cof<strong>in</strong>s bezahlt werden, damit schmilzt der Unterschied bei gleichem Werksabgabepreis zusammen und wegen der durchweg wesentlich höheren Produktivität <strong>in</strong> Deutschland sollte der Lohnkostenvorteil <strong>Brasilien</strong>s ke<strong>in</strong>e (große) Rolle mehr spielen. Und so sieht <strong>in</strong> der Praxis die vollständige Berechnung der Importkosten, hier durch den Kontraktlogistiker Fiorde <strong>in</strong> São Paulo gemacht, aus: Naumann: <strong>Besonderheiten</strong> <strong>des</strong> <strong>Imports</strong> <strong>in</strong> <strong>Brasilien</strong>
Aus FOB 6.912,80 € bzw. 7.884,16 € CFR wurden also nach der Verzollung 13.925,<strong>02</strong> € Landed Cost! Bei Seefracht sieht es so aus: Naumann: <strong>Besonderheiten</strong> <strong>des</strong> <strong>Imports</strong> <strong>in</strong> <strong>Brasilien</strong> 3