Besonderheiten des Imports in Brasilien-02-HS
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In unserem Luftfrachtbeispiel gilt also Landed Cost = 1,776 * CFR, bei der Seefracht gilt Landed Cost = 1,746 *<br />
CFR, der Unterschied ist also hier marg<strong>in</strong>al.<br />
HINWEIS<br />
Neben Zöllen muss der Importeur bei der E<strong>in</strong>fuhr auch kaskadenförmig (Steuern auf Steuern) Steuern und<br />
Abgaben zahlen, wobei bei deren Berechnung die Transportkosten voll mit berücksichtigt werden. Der<br />
Zollsatz hängt vom Geme<strong>in</strong>samen Außenzollsatz (TEC – Tarifa Externa Comum) ab. Zur Klassifizierung<br />
der Ware wird die NCM - Nomenclatura Comum do Mercosul benutzt. Diese stimmt nicht immer mit dem<br />
Geme<strong>in</strong>samen Europäischen Zolltarif (TARIC) übere<strong>in</strong>.<br />
Wenn Reisende beim E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> <strong>Brasilien</strong> mehr als den erlaubten Warenwert <strong>in</strong> ihrem Gepäck mit sich<br />
führen, entfallen auf den darüber h<strong>in</strong>ausgehenden Wert 50 % Zoll.<br />
1.4 Zahlungsbed<strong>in</strong>gungen<br />
Voraussetzung für den Import ist das sogenannte RADAR, ohne diese Registrierung kann e<strong>in</strong> Unternehmen nicht<br />
importieren und auch ke<strong>in</strong>e Devisen zur Begleichung von Importrechnungen über e<strong>in</strong>en Kursmakler bei der<br />
Zentralbank kaufen. Fremdwährungskonten s<strong>in</strong>d nach wie vor <strong>in</strong> <strong>Brasilien</strong> nicht zugelassen. Die staatliche Banco<br />
do Brasil hat e<strong>in</strong>e Außenhandelsabteilung, SECEX, die fast nur juristischen Personen diese Erlaubnis zum Import<br />
erteilt. Der Zahlungsverkehr im Außenhandel wird streng kontrolliert, Unregelmäßigkeiten können den Verlust der<br />
Importerlaubnis, Geldstrafen und Strafprozesse wegen Devisenschmuggels nach sich führen.<br />
In <strong>Brasilien</strong> wird zwischen zwei Importmodalitäten unterschieden, nämlich mit oder ohne Cobertura Cambial, also<br />
mit und ohne Kurssicherung. Beim Import ohne Kurssicherung wird die Ware vom Importeur nicht im Ausland<br />
bezahlt, sondern <strong>in</strong> nationaler Währung, also <strong>in</strong> Reais, bezahlt und es wird ke<strong>in</strong> Exchange-Vertrag abgeschlossen.<br />
Ohne Beweislast gehören dazu ausländische Investitionen <strong>in</strong> <strong>Brasilien</strong> oder Spenden, Kredite und Sendungen für<br />
Versuche. Mit Beweislast s<strong>in</strong>d es Mieten, Darlehen gegen Zahlung, Leas<strong>in</strong>g und Importe <strong>in</strong> nationaler Währung.<br />
Ausnahmen s<strong>in</strong>d Sendungen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Zollfreilager verbleiben. Diese werden nach dem Verlassen <strong>des</strong><br />
Zollfreilagers als Operation mit Kurssicherung behandelt.<br />
Operationen mit Kurssicherung s<strong>in</strong>d solche, bei denen der ausländische Lieferant direkt vom Importeur bezahlt<br />
wird. Dies kann als Barzahlung oder mit e<strong>in</strong>er Frist bis zu 360 Tagen geschehen, letzteres kann <strong>in</strong> der<br />
Importerklärung DI – Declaração de Importação vermerkt werden. Wenn bei Teilzahlung Z<strong>in</strong>sen vere<strong>in</strong>bart<br />
wurden, müssen diese <strong>in</strong> der selben Währung wie die Ware bezahlt werden.<br />
S<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Ausnahmefällen mehr als 360 Tage Zahlungsziel gewährt worden, muss vor der Ausfertigung der<br />
Importerklärung die Operation bei der Zentralbank registriert werden. Dazu dient das ROF – Registro de<br />
Operações F<strong>in</strong>anceiras. Erst anschließend darf importiert und dürfen Z<strong>in</strong>sen bezahlt werden. Über das<br />
SISCOMEX-System schickt der Importeur se<strong>in</strong>e Erklärung an das SISBACEN – Sistema de Informações do<br />
Banco Central und teilt auf diese Weise mit, wer an der Operation beteiligt ist, welche Zahlungsbed<strong>in</strong>gungen<br />
vere<strong>in</strong>bart wurden e<strong>in</strong>schließlich der Zahlungsfristen für die Begleichung <strong>des</strong> Warenwertes und der<br />
F<strong>in</strong>anzierungskosten, dazu die Daten <strong>des</strong> Gläubigers. Im Normalfall werden die vere<strong>in</strong>barten Bed<strong>in</strong>gungen<br />
automatisch akzeptiert oder aber auch vor Genehmigung durch die regionalen zuständigen Zentralbankfilialen<br />
analysiert. Sollte sich die Zentralbank nicht <strong>in</strong>nerhalb von 5 Tagen äußern, gilt die Transaktion als genehmigt. Das<br />
ROF gilt für 180 Tage, damit die Ware <strong>in</strong>s Land kommen kann. Um Bezahlen zu können, müssen die<br />
Zahlungsbed<strong>in</strong>gungen im ROF nach der Zollabfertigung <strong>in</strong> <strong>Brasilien</strong> aufgenommen worden se<strong>in</strong>.<br />
Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Zahlungsformen:<br />
• Vorauszahlung:<br />
• E<strong>in</strong>zug<br />
a. Überweisung 1 ohne Tratte<br />
b. Barzahlungs<strong>in</strong>kasso oder Dokumenten<strong>in</strong>kasso mit Barzahlung<br />
c. Inkasso mit Zahlungsziel oder Dokumenten<strong>in</strong>kasso mit Zahlungsziel<br />
• Kreditbrief<br />
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Rimesse<br />
Naumann: <strong>Besonderheiten</strong> <strong>des</strong> <strong>Imports</strong> <strong>in</strong> <strong>Brasilien</strong><br />
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