Buschtrommel Nr. 309
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Krankenversicherung in Spanien<br />
Wie das spanische Krankenversicherungssystem<br />
funktioniert<br />
Der spanische Staat versorgt die Bürger<br />
über das staatliche Gesundheitswesen<br />
(Seguridad social). Die Abrechnung und<br />
Finanzierung erfolgt für Angestellte und<br />
Selbständige über die Sozialversicherungsbeiträge.<br />
Über 90 % der Bevölkerung nimmt dieses<br />
Gesundheitssystem in Anspruch.<br />
Sozialabgaben unterteilen sich auch in<br />
Spanien in einen Arbeitgeberanteil und<br />
einen Arbeitnehmeranteil. Die Lastenverteilung<br />
ist jedoch nicht paritätisch, sondern<br />
im Vergleich zum deutschen System<br />
deutlich zu Lasten des Arbeitgebers.<br />
Man unterscheidet verschiedene Unterversicherungen:<br />
All diese Unterversicherungen<br />
bzw. Versicherungskonzepte sind<br />
Pflichtversicherungen und werden auf<br />
der Gehaltsabrechnung oder Nomina<br />
gesondert aufgeführt.<br />
Alle abhängigen Beschäftigten und alle<br />
Selbstständigen müssen bei der spanischen<br />
Sozialversicherung angemeldet<br />
sein und monatliche Beiträge leisten.<br />
Jeder Versicherte erhält eine Sozialversicherungskarte,<br />
mit der er bei dem für<br />
seinen Wohnsitz zuständigen Gesundheitszentrum<br />
(Centro de Salud) die Versichertenkarte<br />
beantragen kann.<br />
Mit dieser Karte kann er kostenlos ärztliche<br />
Dienste und Krankenhausdienstleistungen<br />
in Spanien in Anspruch nehmen,<br />
jedoch keine zahnärztlichen Dienste.<br />
Die Versicherten bekommen ihren Hausarzt<br />
zugewiesen. Dieser sogenannte Medico<br />
de Cabecera ist ein staatlich Angestellter<br />
und bietet seine Sprechstunde im<br />
Centro de Salud an. Die Consultation des<br />
Hausarztes ist die erste Pflicht. Patienten<br />
erhalten nach ein bis zwei Tagen einen<br />
Termin bei ihrem Hausarzt.<br />
Möchte der Patient einen Facharzt kon-<br />
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