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Buschtrommel Nr. 309

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Krankenversicherung in Spanien<br />

sultieren, braucht er hierzu die Überweisung<br />

von seinem Hausarzt, es sei denn,<br />

es liegt ein Notfall vor.<br />

In Notfällen sollte der nächstgelegene<br />

ärztliche Notdienst aufgesucht werden<br />

(Urgencias); bei Bedarf kann ein Krankenwagen<br />

über die Notrufnummer 112<br />

gerufen werden.<br />

Verschreibungspflichtige Medikamente<br />

erhält man gegen Zuzahlung auf ärztliches<br />

Rezept. Apotheken bieten einen<br />

Notdienst außerhalb der üblichen Öffnungszeiten<br />

an (Nacht- und Feiertagsdienst).<br />

Welche Apotheke jeweils Notdienst hat,<br />

steht in der <strong>Buschtrommel</strong> und ist aus<br />

Listen ersichtlich, die an allen Apotheken<br />

ausgehängt sind.<br />

Krankenschutz im Urlaub<br />

Wenn man während seines Urlaubs erkrankt<br />

sollte man folgendes beachten.<br />

Krankheit hemmt bekanntlich den Urlaub.<br />

Das bedeutet dass Ihre Kranktage<br />

im Urlaub nicht Ihrem Urlaub zugerechnet<br />

werden dürfen. Aber auch hier muss<br />

man sich an die Spielregeln halten und<br />

sich eine Krankmeldung von einem Arzt<br />

(am besten in deutscher Sprache) besorgen<br />

und diese unverzüglich auf dem<br />

schnellsten Wege seinem Arbeitgeber<br />

zukommen lassen. Ein kurzes Telefonat<br />

ist auch kein Fehler - reicht aber in der<br />

Regel nicht aus.<br />

EU-Staatsbürger erhalten während ihres<br />

Urlaubsaufenthaltes in Spanien medizinische<br />

Versorgung, gegen Vorlage der<br />

europäischen Krankenversicherungskarte.<br />

Dies gilt jedoch nur für den staatlichen<br />

Basisservice und ohne Zahnarzt.<br />

Wollen Sie den deutschsprachigen Arzt<br />

<strong>Buschtrommel</strong> <strong>309</strong><br />

im Urlaubsgebiet aufsuchen, so sollte<br />

unbedingt eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung<br />

abgeschlossen<br />

werden.<br />

Gleiches gilt für in Spanien krankenversicherte<br />

Residenten. Bei der spanischen<br />

Sozialversicherung die EU-Krankenversicherungskarte<br />

beantragen. Das ist mittels<br />

elektronischen Zertifikats auf der<br />

Webseite der Seguridad Social möglich.<br />

Diese Karte ist 1 Jahr gültig. Kurzfristig<br />

als Ersatz für die europäische<br />

Krankenversicherungskarte kann man<br />

sich auf derselben Seite der spanischen<br />

Sozialversicherung auch eine bis zu 90<br />

Tagen gültige Bescheinigung selbst ausdrucken.<br />

Das private Gesundheitswesen und<br />

die private Krankenversicherung in<br />

Spanien<br />

Ungefähr 15 % der Bevölkerung sind<br />

privat krankenversichert, als Ergänzung<br />

oder Alternative zum öffentlichen Gesundheitswesen.<br />

Eine private Krankenversicherung kann<br />

bei einer der zahlreichen spanischen<br />

privaten Krankenversicherungsgesellschaften<br />

abgeschlossen werden. Diesen<br />

sind eigene Kliniken, Arztpraxen und<br />

Laboratorien angeschlossen. Die Höhe<br />

der Versicherungsbeiträge hängt von Alter<br />

und Geschlecht der Versicherten und<br />

vom Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes<br />

ab, sie sind aber in der<br />

Regel deutlich günstiger als in der deutschen<br />

privaten Krankenversicherung.<br />

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