Buschtrommel Nr. 309
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Krankenversicherung in Spanien<br />
sultieren, braucht er hierzu die Überweisung<br />
von seinem Hausarzt, es sei denn,<br />
es liegt ein Notfall vor.<br />
In Notfällen sollte der nächstgelegene<br />
ärztliche Notdienst aufgesucht werden<br />
(Urgencias); bei Bedarf kann ein Krankenwagen<br />
über die Notrufnummer 112<br />
gerufen werden.<br />
Verschreibungspflichtige Medikamente<br />
erhält man gegen Zuzahlung auf ärztliches<br />
Rezept. Apotheken bieten einen<br />
Notdienst außerhalb der üblichen Öffnungszeiten<br />
an (Nacht- und Feiertagsdienst).<br />
Welche Apotheke jeweils Notdienst hat,<br />
steht in der <strong>Buschtrommel</strong> und ist aus<br />
Listen ersichtlich, die an allen Apotheken<br />
ausgehängt sind.<br />
Krankenschutz im Urlaub<br />
Wenn man während seines Urlaubs erkrankt<br />
sollte man folgendes beachten.<br />
Krankheit hemmt bekanntlich den Urlaub.<br />
Das bedeutet dass Ihre Kranktage<br />
im Urlaub nicht Ihrem Urlaub zugerechnet<br />
werden dürfen. Aber auch hier muss<br />
man sich an die Spielregeln halten und<br />
sich eine Krankmeldung von einem Arzt<br />
(am besten in deutscher Sprache) besorgen<br />
und diese unverzüglich auf dem<br />
schnellsten Wege seinem Arbeitgeber<br />
zukommen lassen. Ein kurzes Telefonat<br />
ist auch kein Fehler - reicht aber in der<br />
Regel nicht aus.<br />
EU-Staatsbürger erhalten während ihres<br />
Urlaubsaufenthaltes in Spanien medizinische<br />
Versorgung, gegen Vorlage der<br />
europäischen Krankenversicherungskarte.<br />
Dies gilt jedoch nur für den staatlichen<br />
Basisservice und ohne Zahnarzt.<br />
Wollen Sie den deutschsprachigen Arzt<br />
<strong>Buschtrommel</strong> <strong>309</strong><br />
im Urlaubsgebiet aufsuchen, so sollte<br />
unbedingt eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung<br />
abgeschlossen<br />
werden.<br />
Gleiches gilt für in Spanien krankenversicherte<br />
Residenten. Bei der spanischen<br />
Sozialversicherung die EU-Krankenversicherungskarte<br />
beantragen. Das ist mittels<br />
elektronischen Zertifikats auf der<br />
Webseite der Seguridad Social möglich.<br />
Diese Karte ist 1 Jahr gültig. Kurzfristig<br />
als Ersatz für die europäische<br />
Krankenversicherungskarte kann man<br />
sich auf derselben Seite der spanischen<br />
Sozialversicherung auch eine bis zu 90<br />
Tagen gültige Bescheinigung selbst ausdrucken.<br />
Das private Gesundheitswesen und<br />
die private Krankenversicherung in<br />
Spanien<br />
Ungefähr 15 % der Bevölkerung sind<br />
privat krankenversichert, als Ergänzung<br />
oder Alternative zum öffentlichen Gesundheitswesen.<br />
Eine private Krankenversicherung kann<br />
bei einer der zahlreichen spanischen<br />
privaten Krankenversicherungsgesellschaften<br />
abgeschlossen werden. Diesen<br />
sind eigene Kliniken, Arztpraxen und<br />
Laboratorien angeschlossen. Die Höhe<br />
der Versicherungsbeiträge hängt von Alter<br />
und Geschlecht der Versicherten und<br />
vom Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes<br />
ab, sie sind aber in der<br />
Regel deutlich günstiger als in der deutschen<br />
privaten Krankenversicherung.<br />
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