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2008_Bürgerbeteiligung_BRD

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„Grünen“) manifestierten 2 . Durch den Einzug dieser neuen und jungen Partei in den<br />

Bundestag (1983) wurde jedoch jegliches revolutionäre Gedankengut vom politischen<br />

System einverleibt und ausbalanciert. In Hinblick auf die Wiederwählbarkeit<br />

passte sich die Partei, die sich von dieser Bezeichnung anfangs weit distanzierte,<br />

mehr und mehr dem politischen System an. In diesem Sinne kam es erst nach Zerfall<br />

des Ost-West-Konfliktes und der damit möglich gewordenen Wiedervereinigung im<br />

Jahre 1990 zu einer stärkeren Hinterfragung der politischen Strukturen, denn infolge<br />

der neuen aufzunehmenden Bundesländer wurden neue, dem Grundgesetz konforme,<br />

Landesverfassungen notwendig 3 . Mit dieser Entwicklung konnten zunächst in allen<br />

ostdeutschen Ländern und bis heute in allen deutschen Landesverfassungen direktdemokratische<br />

Elemente aufgenommen werden, die bereits rege genutzt werden 4 .<br />

3. Plebiszitäre Elemente in der repräsentativen Demokratie Deutschlands<br />

Begrifflich umfassen plebiszitäre Elemente alle Arten von Volksbeteiligungsrechten.<br />

Dabei sind unter unmittelbaren Beteiligungsrechten nur solche zu verstehen, die vom<br />

Volk selbst angestoßen werden. Nach weiter Auslegung des Begriffes Plebiszit umfasst<br />

er nach partizipatorischen Demokratieverständnis alle verfassten und nichtverfassten<br />

Beteiligungs- und Entscheidungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger.<br />

Bürgergutachten und Planungszellen sind Beispiele für nicht-verfasste Arten, an<br />

dieser Stelle sollen jedoch lediglich die verfassten Rechte – Volksbegehren und<br />

Volksentscheid bzw. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sowie Volksinitiative und<br />

Bürgerantrag – betrachtet werden 5 . Grundlegend kann diesbezüglich zwischen dezisiven<br />

und konsultativen Plebisziten unterschieden werden. Hierbei zielen dezisive<br />

Elemente auf verbindliche Beschlüsse der Politik. Das können einesteils Personalplebiszite<br />

(z.B. Wahl des Bürgermeisters) und anderseits Sachplebiszite (z.B. Plebiszit<br />

über Bauhöchstgrenzen in Städten) sein. Elemente, die einen konsultativen Charakter<br />

haben, dienen in erster Linie dem Abrufen des Stimmungsbildes der Wähler.<br />

Derartige Gesetzesinitiativen aus dem Volk bedürfen der Bestätigung durch das Parlament,<br />

um Gesetzeskraft zu entfalten.<br />

2 Vgl. Everding, Dagmar; Kruse, Michael; Kugel, Harald (Hrsg.) 1999: Demokratie in Deutschland -<br />

Bewährungsprobe Globalisierung, S. 13<br />

3 Vgl. Ebd., S. 14<br />

4 Vgl. Weixner, Bärbel Martina 2006: Direkte Demokratie in den Bundesländern, in: Aus Politik und<br />

Zeitgeschichte, 10/2006, S. 18<br />

5 Vgl. Weixner, Bärbel Martina 2006: Direktdemokratische Beteiligung in Ländern und Kommungen,<br />

in: Hoecker, Beate (Hrsg.): Politische Partizipation zwischen Konvention und Protest – Eine studienorientierte<br />

Einführung, S. 101<br />

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