2008_Bürgerbeteiligung_BRD
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„Grünen“) manifestierten 2 . Durch den Einzug dieser neuen und jungen Partei in den<br />
Bundestag (1983) wurde jedoch jegliches revolutionäre Gedankengut vom politischen<br />
System einverleibt und ausbalanciert. In Hinblick auf die Wiederwählbarkeit<br />
passte sich die Partei, die sich von dieser Bezeichnung anfangs weit distanzierte,<br />
mehr und mehr dem politischen System an. In diesem Sinne kam es erst nach Zerfall<br />
des Ost-West-Konfliktes und der damit möglich gewordenen Wiedervereinigung im<br />
Jahre 1990 zu einer stärkeren Hinterfragung der politischen Strukturen, denn infolge<br />
der neuen aufzunehmenden Bundesländer wurden neue, dem Grundgesetz konforme,<br />
Landesverfassungen notwendig 3 . Mit dieser Entwicklung konnten zunächst in allen<br />
ostdeutschen Ländern und bis heute in allen deutschen Landesverfassungen direktdemokratische<br />
Elemente aufgenommen werden, die bereits rege genutzt werden 4 .<br />
3. Plebiszitäre Elemente in der repräsentativen Demokratie Deutschlands<br />
Begrifflich umfassen plebiszitäre Elemente alle Arten von Volksbeteiligungsrechten.<br />
Dabei sind unter unmittelbaren Beteiligungsrechten nur solche zu verstehen, die vom<br />
Volk selbst angestoßen werden. Nach weiter Auslegung des Begriffes Plebiszit umfasst<br />
er nach partizipatorischen Demokratieverständnis alle verfassten und nichtverfassten<br />
Beteiligungs- und Entscheidungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger.<br />
Bürgergutachten und Planungszellen sind Beispiele für nicht-verfasste Arten, an<br />
dieser Stelle sollen jedoch lediglich die verfassten Rechte – Volksbegehren und<br />
Volksentscheid bzw. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sowie Volksinitiative und<br />
Bürgerantrag – betrachtet werden 5 . Grundlegend kann diesbezüglich zwischen dezisiven<br />
und konsultativen Plebisziten unterschieden werden. Hierbei zielen dezisive<br />
Elemente auf verbindliche Beschlüsse der Politik. Das können einesteils Personalplebiszite<br />
(z.B. Wahl des Bürgermeisters) und anderseits Sachplebiszite (z.B. Plebiszit<br />
über Bauhöchstgrenzen in Städten) sein. Elemente, die einen konsultativen Charakter<br />
haben, dienen in erster Linie dem Abrufen des Stimmungsbildes der Wähler.<br />
Derartige Gesetzesinitiativen aus dem Volk bedürfen der Bestätigung durch das Parlament,<br />
um Gesetzeskraft zu entfalten.<br />
2 Vgl. Everding, Dagmar; Kruse, Michael; Kugel, Harald (Hrsg.) 1999: Demokratie in Deutschland -<br />
Bewährungsprobe Globalisierung, S. 13<br />
3 Vgl. Ebd., S. 14<br />
4 Vgl. Weixner, Bärbel Martina 2006: Direkte Demokratie in den Bundesländern, in: Aus Politik und<br />
Zeitgeschichte, 10/2006, S. 18<br />
5 Vgl. Weixner, Bärbel Martina 2006: Direktdemokratische Beteiligung in Ländern und Kommungen,<br />
in: Hoecker, Beate (Hrsg.): Politische Partizipation zwischen Konvention und Protest – Eine studienorientierte<br />
Einführung, S. 101<br />
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