Behinderung und Ausweis - AGSV NRW
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GdB/MdE-Grad<br />
Außergewöhnliche psychoreaktive<br />
Störungen sind gegebenenfalls zusätzlich<br />
zu berücksichtigen (siehe<br />
Nummer 18 Absatz 8)<br />
Nach Entfernung eines malignen Tumors<br />
der Haut ist in den ersten fünf Jahren<br />
eine Heilungsbewährung abzuwarten<br />
(Ausnahmen: zum Beispiel Basalzellkarzinome,<br />
Bowen-Krankheit,<br />
Melanoma in situ); GdB/MdE-Grad während<br />
dieser Zeit<br />
nach Entfernung eines Melanoms im<br />
Stadium I (pT1-2 pN0 M0)<br />
oder eines anderen Hauttumors in<br />
den Stadien pT1-2 pN0-2 M0 . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
in anderen Stadien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />
Bedingt der nach der Entfernung verbliebene<br />
Organschaden ein GdB/<br />
MdE-Grad von 50 oder mehr, ist der<br />
während der Heilungsbewährung<br />
anzusetzende GdB/MdE-Grad entsprechend<br />
höher zu bewerten.<br />
126<br />
26.18 Haltungs- <strong>und</strong> Bewegungsorgane,<br />
rheumatische Krankheiten<br />
Allgemeines<br />
Dieser Abschnitt umfasst Haltungsschäden, degenerative<br />
Veränderungen, osteopenische Krankheiten, posttraumatische<br />
Zustände, chronische Osteomyelitis, entzündlich-rheumatische<br />
Krankheiten, Kollagenosen <strong>und</strong><br />
Vaskulitiden sowie nichtentzündliche Krankheiten der<br />
Weichteile.<br />
Der GdB/MdE-Grad für angeborene <strong>und</strong> erworbene<br />
Schäden an den Haltungs- <strong>und</strong> Bewegungsorganen wird<br />
entscheidend bestimmt durch die Auswirkungen der<br />
Funktionsbeeinträchtigungen (Bewegungsbehinderung,<br />
Minderbelastbarkeit) <strong>und</strong> die Mitbeteiligung anderer Organsysteme.<br />
Die üblicherweise auftretenden Beschwerden<br />
sind dabei mitberücksichtigt.<br />
Außergewöhnliche Schmerzen sind gegebenenfalls zusätzlich<br />
zu berücksichtigen (siehe Nummer 18 Absatz 8).<br />
Schmerzhafte Bewegungseinschränkungen der Gelenke<br />
können schwerwiegender als eine Versteifung sein.<br />
Bei Haltungsschäden <strong>und</strong>/oder degenerativen Veränderungen<br />
an Gliedmaßengelenken <strong>und</strong> an der Wirbelsäule<br />
(zum Beispiel Arthrose, Osteochondrose) sind auch Gelenkschwellungen,<br />
muskuläre Verspannungen, Kontrakturen<br />
oder Atrophien zu berücksichtigen.<br />
Mit bildgebenden Verfahren festgestellte Veränderungen<br />
(zum Beispiel degenerativer Art) allein rechtfertigen noch<br />
nicht die Annahme eines GdB/MdE-Grades. Ebenso<br />
kann die Tatsache, dass eine Operation an einer Gliedmaße<br />
oder an der Wirbelsäule (zum Beispiel Meniskusoperation,<br />
Bandscheibenoperation, Synovialektomie)<br />
durchgeführt wurde, für sich allein nicht die Annahme<br />
eines GdB/MdE-Grades begründen.<br />
Fremdkörper beeinträchtigen die Funktion nicht, wenn<br />
sie in Muskel oder Knochen reaktionslos eingeheilt sind<br />
<strong>und</strong> durch ihre Lage keinen ungünstigen Einfl uss auf Gelenke,<br />
Nerven oder Gefäße ausüben.<br />
Der GdB/MdE-Grad bei Weichteilverletzungen richtet<br />
sich nach der Funktionseinbuße <strong>und</strong> der Beeinträchtigung<br />
des Blut- <strong>und</strong> Lymphgefäßsystems. Bei Faszienverletzungen<br />
können Muskelbrüche auftreten, die nur in<br />
seltenen Fällen einen GdB/MdE-Grad bedingen.<br />
Bei den entzündlich-rheumatischen Krankheiten sind<br />
unter Beachtung der Krankheitsentwicklung neben der<br />
strukturellen <strong>und</strong> funktionellen Einbuße die Aktivität mit<br />
ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand <strong>und</strong> die<br />
Beteiligung weiterer Organe zu berücksichtigen. Entsprechendes<br />
gilt für Kollagenosen <strong>und</strong> Vaskulitiden.<br />
Bei ausgeprägten osteopenischen Krankheiten (zum<br />
Beispiel Osteoporose, Osteopenie bei hormonellen Störungen,<br />
gastrointestinalen Resorptionsstörungen, Nierenschäden)<br />
ist der GdB/MdE-Grad vor allem von der<br />
Funktionsbeeinträchtigung <strong>und</strong> den Schmerzen abhängig.<br />
Eine ausschließlich messtechnisch nachgewiesene<br />
Minderung des Knochenmineralgehalts rechtfertigt noch<br />
nicht die Annahme eines GdB/MdE-Grades.<br />
GdB/MdE-Grad<br />
Entzündlich-rheumatische Krankheiten<br />
der Gelen ke <strong>und</strong>/oder der Wirbelsäule<br />
(zum Beispiel Bech terew-Krankheit)<br />
ohne wesentliche Funktionseinschrän -<br />
kung mit leichten Beschwerden . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
mit geringen Auswirkungen<br />
(leichtgradige Funktionseinbußen <strong>und</strong><br />
Beschwerden, je nach Art <strong>und</strong> Umfang<br />
des Gelenkbefalls, geringe<br />
Krankheitsaktivität) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 – 40<br />
mit mittelgradigen Auswirkungen<br />
(dauernde erhebliche Funktionseinbußen<br />
<strong>und</strong> Beschwerden, therapeutisch<br />
schwer beeinfl ussbare Krankheitsaktivität)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 – 70<br />
mit schweren Auswirkungen<br />
(irreversible Funktionseinbußen, hochgradige<br />
Progredienz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 – 100