Behinderung und Ausweis - AGSV NRW
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98<br />
GdB/MdE-Grad<br />
Rückenmarkschäden<br />
Unvollständige, leichte Halsmarkschädigung<br />
mit beidseits geringen<br />
motorischen <strong>und</strong> sensiblen Ausfällen,<br />
ohne Störungen der Blasen- <strong>und</strong><br />
Mast darmfunktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 – 60<br />
Unvollständige Brustmark-, Lendenmark-<br />
oder Kaudaschädigung mit Teillähmung<br />
beider Beine, ohne Störungen<br />
der Blasen- <strong>und</strong> Mastdarmfunktion<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 – 60<br />
Unvollständige Brustmark-, Lendenmark-<br />
oder Kaudaschädigung mit Teillähmung<br />
beider Beine <strong>und</strong> Störungen<br />
der Blasen- <strong>und</strong>/oder Mastdarmfunktion<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 – 80<br />
Unvollständige Halsmarkschädigung<br />
mit gewichtigen Teillähmungen beider<br />
Arme <strong>und</strong> Beine <strong>und</strong> Störungen der<br />
Blasen- <strong>und</strong>/oder Mastdarmfunktion . . . . . . . . . . 100<br />
Vollständige Halsmarkschädigung mit<br />
vollständiger Lähmung beider Arme<br />
<strong>und</strong> Beine <strong>und</strong> Störungen der Blasen<strong>und</strong>/oder<br />
Mastdarmfunktion . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
Vollständige Brustmark-, Lendenmark-,<br />
oder Kaudaschädigung mit<br />
vollständiger Lähmung der Beine <strong>und</strong><br />
Störungen der Blasen- <strong>und</strong>/oder Mastdarmfunktion<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
Die Bezeichnung „Querschnittslähmung“ ist den Fällen<br />
vorzubehalten, in denen quer durch das Rückenmark<br />
alle Bahnen in einer bestimmten Höhe vollkommen unterbrochen<br />
sind.<br />
Multiple Sklerose<br />
Der GdB/MdE-Grad richtet sich vor allem nach den zerebralen<br />
<strong>und</strong> spinalen Ausfallserscheinungen. Zusätzlich<br />
ist die aus dem klinischen Verlauf sich ergebende Krankheitsaktivität<br />
zu berücksichtigen.<br />
Polyneuropathien<br />
Bei den Polyneuropathien können sich Funktionsbeeinträchtigungen<br />
– zum Teil abhängig von der Ursache –<br />
überwiegend aus motorischen Ausfällen (mit Muskelatrophien)<br />
oder mehr oder allein aus sensiblen Störungen<br />
<strong>und</strong> schmerzhaften Reizerscheinungen ergeben. Der<br />
GdB/MdE-Grad motorischer Ausfälle ist in Analogie zu<br />
den peripheren Nervenschäden (siehe Nummer 26.18)<br />
einzuschätzen. Bei den sensiblen Störungen <strong>und</strong><br />
Schmerzen ist zu berücksichtigen, dass schon leichte<br />
Störungen zu Beeinträchtigungen – zum Beispiel bei<br />
Feinbewegun gen – führen können.<br />
Spina bifi da<br />
Der GdB/MdE-Grad wird durch das Ausmaß des Rückenmarkschadens<br />
(siehe oben) bestimmt. Daneben<br />
sind häufi g ein Hydrozephalus <strong>und</strong> eine entsprechende<br />
Hirnschädigung zu berücksichtigen.<br />
26.4 Sehorgan<br />
Die Sehbehinderung umfasst alle Störungen des Sehvermögens.<br />
Für die Beurteilung ist in erster Linie die korrigierte<br />
Sehschärfe (Prüfung mit Gläsern) maßgebend;<br />
daneben sind unter anderem Ausfälle des Gesichtsfeldes<br />
<strong>und</strong> des Blickfeldes zu berücksichtigen.<br />
Neben den Funktionen des Sehvermögens sind auch<br />
nachweisbare Reizerscheinungen, Tränenträufeln, Empfi<br />
ndlichkeit gegen äußere Einwirkungen (Licht, Staub,<br />
Chemikalien usw.) sowie andere Erkrankungen des Auges<br />
<strong>und</strong> seiner Umgebung zu beachten.<br />
Die Sehschärfe ist gr<strong>und</strong>sätzlich den Empfehlungen der<br />
Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG)<br />
entsprechend nach DIN 58220 zu prüfen, Abweichungen<br />
hiervon sind nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel bei<br />
Bettlägerigkeit oder Kleinkindern) zulässig. Die übrigen<br />
Partialfunktionen des Sehvermögens sind nur mit Geräten<br />
<strong>und</strong> Methoden zu prüfen, die den Richtlinien der<br />
DOG entsprechend eine gutachtenrelevante einwandfreie<br />
Beurteilung erlauben. Bei Nystagmus richtet sich<br />
der GdB/MdE-Wert nach der Sehschärfe, die bei einer<br />
Lesezeit von maximal einer Sek<strong>und</strong>e pro Landolt-Ring<br />
festgestellt wird.<br />
Hinsichtlich der Gesichtsfeldbestimmung bedeutet dies,<br />
dass nur Ergebnisse der manuell-kinetischen Perimetrie<br />
entsprechend der Marke Goldmann III/4 verwertet werden<br />
dürfen.<br />
Bei der Beurteilung von Störungen des Sehvermögens<br />
ist darauf zu achten, dass der morphologische Bef<strong>und</strong><br />
die Sehstörungen erklärt.<br />
Die Gr<strong>und</strong>lage für die GdB/MdE-Beurteilung bei Herabsetzung<br />
der Sehschärfe bildet die „MdE-Tabelle der<br />
DOG“ auf Seite 99.<br />
GdB/MdE-Grad<br />
Verlust eines Auges mit dauernder, einer<br />
Behandlung nicht zugänglichen Eiterung<br />
der Augenhöhle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
Linsenverlust<br />
eines Auges<br />
(korrigiert durch intraokulare Kunstlinse<br />
oder Kontaktlinse)<br />
Sehschärfe 0,4 <strong>und</strong> mehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
Sehschärfe 0,1 bis weniger als 0,4 . . . . . . . . . . . . 20<br />
Sehschärfe weniger als 0,1 . . . . . . . . . . . . . . 25 – 30