2010.05 [PDF, 4.00 MB] - Gemeinde Bichelsee-Balterswil
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Die provisorische<br />
Verkehrsinsel in <strong>Balterswil</strong><br />
bringt mehr<br />
Sicherheit für die<br />
Fussgänger, da nicht<br />
mehr auf der Einspurstrecke<br />
überholt<br />
werden kann.<br />
Gleichzeitig mit<br />
dem Rückbau des<br />
Scheibenstandes und<br />
der Sanierung des<br />
Erdreichs wurde auch<br />
das alte Reservoir<br />
abgebrochen.<br />
ben und den Fussgängerstreifen mit einer<br />
provisorischen Insel versehen. Erste Reaktionen<br />
aus der Bevölkerung waren durchwegs<br />
positiv.<br />
Die Ergebnisse der Verkehrszählung vor<br />
Einrichtung der provisorischen Insel:<br />
Fahrzeuge Richtung <strong>Bichelsee</strong>-Eschlikon<br />
Total 238<br />
Linkabbieger (Richtung Loh) 7<br />
Rechtsabbieger (Richtung Hackenberg) 23<br />
Fahrzeuge Richtung Eschlikon-<strong>Bichelsee</strong><br />
Total 267<br />
Linksabbieger (Richtung Hackenberg) 31<br />
Rechtsabbieger (Richtung Loh) 20<br />
Politische <strong>Gemeinde</strong><br />
Sanierung Scheibenstand in <strong>Balterswil</strong><br />
Bei optimalen äusseren Bedingungen<br />
konnten die Sanierungsarbeiten erfolgen.<br />
Die Arbeiten wurden laufend mit Messgeräten<br />
überwacht und Laboruntersuchungen<br />
bestätigen den Entscheid, wann<br />
mit dem Abtransport von kontaminiertem<br />
Material beendet werden konnte. Sobald<br />
die Auffüllung der Baugrube erfolgt ist,<br />
kann mit dem Ansähen die Sanierung des<br />
Scheibenstandes als abgeschlossen betrachtet<br />
werden.<br />
Schon bald wird nichts mehr auf die einstige<br />
Existenz eines Scheibenstandes am Riesenberg<br />
hinweisen.<br />
Fernwärmenetzerweiterung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat sich entschieden das<br />
Gebiet Grünaustrasse / Stiegackerstrasse<br />
und das Gebiet Stickereistrasse zur Realisierung<br />
freizugeben. Somit wird ein<br />
weiterer Schritt für eine Versorgung durch<br />
Fernwärme in unserem <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
unternommen. Weitere Gebiete werden<br />
zurzeit von unseren Akquisiteuren besucht<br />
und Kostendaten jedes einzelnen<br />
Anschlusses erstellt.<br />
Politische <strong>Gemeinde</strong><br />
Schutz vor Passivrauchen<br />
Drei Raucherlokale bewilligt<br />
Ab dem 1. Mai 2010 gilt das Gesetz und die<br />
Verordnung über den Schutz vor Passivrauchen<br />
in der ganzen Schweiz. Das bedeutet,<br />
dass in sämtlichen geschlossenen Räumen,<br />
die öffentlich zugänglich sind, und zu denen<br />
auch die Räume der patent- und bewilligungspflichtigen<br />
Betriebe des Gastgewerbes<br />
zählen, das Rauchen untersagt ist.<br />
Das gilt auch für Festzelte von Veranstaltungen<br />
und Vereinslokale. Raucherlokale<br />
sind nur zulässig, wenn der Betrieb über<br />
eine formelle schriftliche Bewilligung der<br />
zuständigen <strong>Gemeinde</strong> verfügt und sämtliche<br />
gesetzlichen Anforderungen bezüglich<br />
Flächen, Lüftung, Beschriftung, Betrieb und<br />
Personalvorschriften erfüllt sind.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat im April über 3 Gesuche<br />
für Raucherlokale in unserer <strong>Gemeinde</strong><br />
entschieden. Die Bewilligung wurde<br />
erteilt an:<br />
• Wenger Gabriela<br />
Rest. Löwen, Turbenthalstr. 4, <strong>Bichelsee</strong><br />
• Ellen Brauchli<br />
Rest. Morgensonne, Loh, <strong>Balterswil</strong><br />
• Histhorischer Verein<br />
Vollmondbar, Hauptstrasse, <strong>Bichelsee</strong><br />
Raucherräume bedürfen keiner Bewilligung,<br />
sie müssen den räumlich technischen<br />
Voraussetzungen des Gesetzes<br />
entsprechen und werden durch die <strong>Gemeinde</strong><br />
kontrolliert. In allen anderen Fällen<br />
ist das Rauchen in Gastgewerbebetrieben<br />
ab 1. Mai 2010 verboten.<br />
Tierhaltung<br />
Informationen zu Hundesteuer und<br />
Hundehaltung 2010<br />
Hunde müssen spätestens drei Monate nach<br />
Geburt, in jedem Fall jedoch vor Weitergabe<br />
durch den Tierhalter, bei dem der Hund ge-<br />
boren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet<br />
werden. Steuerpflichtig sind alle<br />
Hunde ab dem Alter von 5 Monaten.<br />
Hundekotsäckchen werden unentgeltlich<br />
auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei abgegeben oder<br />
können einzel auch bei den Robidogs zur<br />
Entfernung des Hundekots mitgenommen<br />
werden. Alle Robidogs in unserer <strong>Gemeinde</strong><br />
werden wöchentlich entleert.<br />
Seit dem 01.09.2008 ist die neue nationale<br />
Tierschutzgesetzgebung mit einer<br />
Reihe neuer Bestimmungen in Kraft. Die<br />
Verordnung verpflichtet Hundehalter, die<br />
noch nie einen Hund geführt haben, zum<br />
Besuch eines theoretischen Kurses vor Anschaffung<br />
eines Hundes (die Kursbestätigung<br />
muss dem Hundeverkäufer vorgelegt<br />
werden) sowie einen Besuch eines praktischen<br />
Kurses innerhalb eines Jahres nach<br />
Anschaffung des Hundes. Hundehalter<br />
müssen zusammen mit jedem neuen Hund<br />
einen praktischen Kurs besuchen auch<br />
dann, wenn sie bereits einen Hund halten.<br />
Anerkannte Hundetrainer finden sie unter<br />
www.bvet.bytix.com/plus/trainer oder<br />
www.bvet.damin.ch. Diese Kurse sollen<br />
Grundkenntnisse wie Leinenführigkeit, allgemeinen<br />
Gehorsam, das Verhalten in der<br />
Umwelt etc. vermitteln. Sie ersetzen nicht<br />
den Besuch von Welpengruppen und weiterführenden<br />
Erziehungskursen. Die Hundehalter<br />
sind verpflichtet die erworbenen<br />
Sachkundenachweise auf verlangen der<br />
Behörde vorzuweisen.<br />
Änderungen der Personalien<br />
Wir bitten die Hundehalter den Kauf,<br />
Verkauf oder den Tod ihres Hundes innert<br />
30 Tagen der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Bichelsee</strong>-<strong>Balterswil</strong> (071 973 99 77) sowie<br />
dem Schweizerischen Hunderegister ANIS<br />
(031 371 35 30 oder E-Mail: info@anis.ch)<br />
zu melden. Weitere Informationen finden<br />
Sie auf der Homepage unter www.anis.ch.<br />
Der neueste<br />
Robidog<br />
steht an der Gewerbestrasse<br />
zwischen<br />
<strong>Bichelsee</strong> und <strong>Balterswil</strong>.<br />
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