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Gewalt Erkennen und Handeln - Bayerisches Staatsministerium für ...

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Eine Einschränkung des Sorgerechts durch das Familiengericht war aufgr<strong>und</strong> der Kooperationsbereitschaft<br />

der Eltern <strong>und</strong> der Tatsache, dass die familiären Belastungen reduziert <strong>und</strong><br />

die familiären Ressourcen gestärkt werden konnten, nicht erforderlich.<br />

Fallbeispiel 2<br />

Bei einem drei Monate alten Jungen fällt dem Vater eine Schwellung des rechten Oberschenkels<br />

auf, <strong>für</strong> die er keine Erklärung hat. Er bringt seinen Sohn in eine Kinderklinik.<br />

Dort erfolgt die Röntgenaufnahme des rechten Oberschenkels mit Nachweis einer distalen<br />

Oberschenkelfraktur, die mit einer Gipsschiene versorgt wird. Die Aussagen der Eltern<br />

zu der Verletzung sind widersprüchlich <strong>und</strong> können diese nicht plausibel erklären. Da eine<br />

Misshandlung nicht ausgeschlossen werden kann, wird das Kind zur weiteren Abklärung<br />

stationär aufgenommen, womit sich die Eltern einverstanden erklären. Die weitere Diagnostik<br />

zeigt beidseitige Frakturen des distalen Ober- <strong>und</strong> proximalen Unterschenkels. Ferner<br />

finden sich an den Unterarmen Spuren, die durch ein festes Zugreifen erklärt werden<br />

können. Es finden sich auch blasse Hämatome am Gesäß. Da gewichtige Anhaltspunkte <strong>für</strong><br />

eine Misshandlung des Kindes vorliegen, erfolgt unverzüglich die Einbindung des Jugendamtes.<br />

Dieses nimmt das Kind in Obhut. Durch die Klinik erfolgt zudem eine sofortige Anzeige<br />

bei der Polizei.<br />

Abgewandelter Sachverhalt zu Fallbeispiel 2<br />

Die Eltern verweigern die stationäre Aufnahme des Kindes zur weiteren Abklärung:<br />

Für den behandelnden Arzt liegen aufgr<strong>und</strong> der nicht geklärten Verletzungsursache <strong>und</strong> insbesondere<br />

des Verhaltens der Eltern, durch das die medizinische Versorgung des Kindes<br />

nicht ausreichend sichergestellt werden kann, gewichtige Anhaltspunkte <strong>für</strong> eine Kindeswohlgefährdung<br />

vor. Das Jugendamt wird eingeb<strong>und</strong>en. Dieses nimmt das Kind zur weiteren<br />

medizinischen Abklärung in der Klinik in Obhut.<br />

Was Menschen berührt // www.zukunftsministerium.bayern.de<br />

Fallmanagement in Arztpraxen <strong>und</strong> Kliniken<br />

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