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Gewalt Erkennen und Handeln - Bayerisches Staatsministerium für ...

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<strong>Gewalt</strong> gegen Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />

Vernachlässigung<br />

Seelische <strong>Gewalt</strong><br />

16<br />

nicht wissentlich zustimmen kann“. 6 Täter nutzen ihre Macht- <strong>und</strong> Autoritätsposition aus,<br />

um eigene Bedürfnisse auf Kosten von Kindern oder Jugendlichen zu befriedigen. Sexuelle<br />

<strong>Gewalt</strong> ist meist begleitet von einer Verpflichtung zur Geheimhaltung, die bei den Opfern<br />

zu Sprachlosigkeit, Wehrlosigkeit <strong>und</strong> Hilflosigkeit führt. 7<br />

! HinWeis:<br />

Sexuelle <strong>Gewalt</strong> im strafrechtlichen Sinn ist eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung.<br />

Sexuelle Handlungen an oder mit Kindern sind (auch bei scheinbarem Einverständnis der betroffenen<br />

Kinder) immer strafbar. Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen sind strafbar, wenn bestimmte<br />

Umstände hinzukommen (z. B. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Ausnutzen einer Zwangslage<br />

oder eines Obhutsverhältnisses, Widerstandsunfähigkeit etc.). 8<br />

Vernachlässigung stellt eine Form „passiver“ <strong>Gewalt</strong> dar <strong>und</strong> bildet das gesamte Spektrum<br />

relevanter Unterlassungen ab. Vernachlässigung ist zu definieren als „andauerndes oder wie-<br />

derholtes Unterlassen <strong>für</strong>sorglichen <strong>Handeln</strong>s bzw. Unterlassen der Beauftragung geeigne-<br />

ter Dritter mit einem solchen <strong>Handeln</strong> durch Eltern oder andere Personensorgeberechtigte,<br />

das <strong>für</strong> einen einsichtigen Dritten vorhersehbar zu erheblichen Beeinträchtigungen der phy-<br />

sischen <strong>und</strong>/oder der psychischen Entwicklung des Kindes [Jugendlichen] führt oder vorher-<br />

sehbar ein hohes Risiko solcher Folgen beinhaltet“. 9 Zu unterscheiden ist zwischen passiver<br />

(unbewusster) Vernachlässigung (z. B. aufgr<strong>und</strong> unzureichenden Wissens oder mangeln-<br />

der Einsicht über Notwendigkeiten <strong>und</strong> Gefahrensituationen) <strong>und</strong> aktiver Vernachlässigung<br />

(z. B. wissentliche Verweigerung von Nahrung <strong>und</strong> Schutz). 10 Die körperliche Vernachlässi-<br />

gung geht oft mit seelischer Vernachlässigung einher, die sich in zu wenig Aufmerksamkeit,<br />

Zuwendung <strong>und</strong> Wärme zeigt.<br />

Weite Verbreitung hat die Definition der seelischen <strong>Gewalt</strong> als „wiederholtes Verhaltensmuster,<br />

welches den Kindern [bzw. Jugendlichen] vermittelt, dass sie wertlos, ungeliebt <strong>und</strong><br />

unerwünscht sowie nur <strong>für</strong> die Bedürfnisbefriedigung anderer von Nutzen sind“. 11 Aufgr<strong>und</strong><br />

oft verzögert eintretender Folgen dieser Form von <strong>Gewalt</strong> fällt insbesondere eine Abgrenzung<br />

gegenüber bloß unangemessenen oder ungünstigen Formen elterlichen Verhaltens<br />

<strong>und</strong> auch von Formen seelischer Vernachlässigung in der Regel nicht leicht.<br />

! HinWeis:<br />

Kind ist, wer noch nicht 14 Jahre alt, Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre ist.

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