Gewalt Erkennen und Handeln - Bayerisches Staatsministerium für ...
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<strong>Gewalt</strong> gegen Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />
Vernachlässigung<br />
Seelische <strong>Gewalt</strong><br />
16<br />
nicht wissentlich zustimmen kann“. 6 Täter nutzen ihre Macht- <strong>und</strong> Autoritätsposition aus,<br />
um eigene Bedürfnisse auf Kosten von Kindern oder Jugendlichen zu befriedigen. Sexuelle<br />
<strong>Gewalt</strong> ist meist begleitet von einer Verpflichtung zur Geheimhaltung, die bei den Opfern<br />
zu Sprachlosigkeit, Wehrlosigkeit <strong>und</strong> Hilflosigkeit führt. 7<br />
! HinWeis:<br />
Sexuelle <strong>Gewalt</strong> im strafrechtlichen Sinn ist eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung.<br />
Sexuelle Handlungen an oder mit Kindern sind (auch bei scheinbarem Einverständnis der betroffenen<br />
Kinder) immer strafbar. Sexuelle Handlungen mit Jugendlichen sind strafbar, wenn bestimmte<br />
Umstände hinzukommen (z. B. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Ausnutzen einer Zwangslage<br />
oder eines Obhutsverhältnisses, Widerstandsunfähigkeit etc.). 8<br />
Vernachlässigung stellt eine Form „passiver“ <strong>Gewalt</strong> dar <strong>und</strong> bildet das gesamte Spektrum<br />
relevanter Unterlassungen ab. Vernachlässigung ist zu definieren als „andauerndes oder wie-<br />
derholtes Unterlassen <strong>für</strong>sorglichen <strong>Handeln</strong>s bzw. Unterlassen der Beauftragung geeigne-<br />
ter Dritter mit einem solchen <strong>Handeln</strong> durch Eltern oder andere Personensorgeberechtigte,<br />
das <strong>für</strong> einen einsichtigen Dritten vorhersehbar zu erheblichen Beeinträchtigungen der phy-<br />
sischen <strong>und</strong>/oder der psychischen Entwicklung des Kindes [Jugendlichen] führt oder vorher-<br />
sehbar ein hohes Risiko solcher Folgen beinhaltet“. 9 Zu unterscheiden ist zwischen passiver<br />
(unbewusster) Vernachlässigung (z. B. aufgr<strong>und</strong> unzureichenden Wissens oder mangeln-<br />
der Einsicht über Notwendigkeiten <strong>und</strong> Gefahrensituationen) <strong>und</strong> aktiver Vernachlässigung<br />
(z. B. wissentliche Verweigerung von Nahrung <strong>und</strong> Schutz). 10 Die körperliche Vernachlässi-<br />
gung geht oft mit seelischer Vernachlässigung einher, die sich in zu wenig Aufmerksamkeit,<br />
Zuwendung <strong>und</strong> Wärme zeigt.<br />
Weite Verbreitung hat die Definition der seelischen <strong>Gewalt</strong> als „wiederholtes Verhaltensmuster,<br />
welches den Kindern [bzw. Jugendlichen] vermittelt, dass sie wertlos, ungeliebt <strong>und</strong><br />
unerwünscht sowie nur <strong>für</strong> die Bedürfnisbefriedigung anderer von Nutzen sind“. 11 Aufgr<strong>und</strong><br />
oft verzögert eintretender Folgen dieser Form von <strong>Gewalt</strong> fällt insbesondere eine Abgrenzung<br />
gegenüber bloß unangemessenen oder ungünstigen Formen elterlichen Verhaltens<br />
<strong>und</strong> auch von Formen seelischer Vernachlässigung in der Regel nicht leicht.<br />
! HinWeis:<br />
Kind ist, wer noch nicht 14 Jahre alt, Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre ist.