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Gewalt Erkennen und Handeln - Bayerisches Staatsministerium für ...

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Wichtige Erfolgsfaktoren <strong>für</strong> gelingende interdisziplinäre Zusammenarbeit:<br />

•<br />

Gemeinsamer Wille <strong>und</strong> positive Haltung zur Zusammenarbeit: Die Zusammenarbeit<br />

muss von allen Kooperationspartnern auf allen Ebenen als wertvoll <strong>und</strong> unverzichtbar<br />

<strong>für</strong> die optimale Förderung <strong>und</strong> den Schutz junger Menschen angesehen<br />

werden. Dazu gehören auch die gegenseitige Wertschätzung sowie das Bewusstsein<br />

des Nutzens <strong>und</strong> des Mehrwerts gelingender Zusammenarbeit <strong>für</strong> die eigene Arbeit.<br />

• Kenntnis <strong>und</strong> Akzeptanz der jeweiligen Zuständigkeiten <strong>und</strong> Aufgaben, Arbeitsaufträge<br />

<strong>und</strong> Arbeitsweise, Handlungsmöglichkeiten <strong>und</strong> Handlungsgrenzen sowie<br />

gesetzlichen Rahmenbedingungen: Besonders wichtig sind die Klärung von gegenseitigen<br />

Erwartungen, Sichtweisen sowie die Wissensvermittlung, was von den anderen<br />

Kooperationspartnern an Angeboten <strong>und</strong> Aktivitäten erwartet werden kann. Wichtig<br />

ist dabei auch die Kenntnis über relevante Angebote <strong>und</strong> Ansprechpartner vor Ort. Zu<br />

empfehlen ist hier<strong>für</strong> unter anderem die Verteilung bzw. Bereitstellung von Informationsmaterial<br />

über relevante <strong>und</strong> zuständige Ansprechpartner, Angebote <strong>und</strong> Dienste<br />

etc. sowie eine transparente Veröffentlichung regional vorhandener Unterstützungsangebote<br />

(z. B. im Internet).<br />

• Festlegung eines Verantwortlichen <strong>für</strong> Aufbau <strong>und</strong> Pflege von Kooperationsbeziehungen<br />

sowie Nennung von Ansprechpartnern: Aufbau <strong>und</strong> Pflege interdisziplinärer<br />

Kooperationsstrukturen liegen im Kinderschutz vor allem im Verantwortungsbereich<br />

der Jugendämter <strong>und</strong> gehören im Bereich des Präventiven Kinderschutzes zu den Kernaufgaben<br />

der Koordinierenden Kinderschutzstellen (siehe Ziffer 2.4.2.). Diese haben<br />

dabei unter anderem die Aufgabe, regionale Kinderschutzkonzeptionen gemeinsam<br />

mit den Netzwerkpartnern zu erstellen. Ein wesentlicher Inhalt sind dabei regionale<br />

Bestandsverzeichnisse aller relevanten Angebote <strong>und</strong> Dienste, die laufend zu aktualisieren<br />

<strong>und</strong> transparent zu veröffentlichen sind. Zur strukturellen Verankerung nachhaltiger<br />

interdisziplinärer Kooperationsbeziehungen ist von ärztlicher Seite eine aktive<br />

Unterstützung dieser Netzwerke wichtig. Um verlässliche Kooperationsbeziehungen<br />

nachhaltig sicherzustellen, ist vor allem auch die Benennung von Ansprechpartnern<br />

der jeweils beteiligten Systeme <strong>und</strong> Professionen <strong>und</strong> das Wissen darüber, wer wann<br />

<strong>und</strong> wo erreichbar ist, äußerst wichtig.<br />

• Festlegung von Erreichbarkeiten: Die Erreichbarkeit insbesondere in Krisensituationen<br />

ist ein äußerst wichtiger Faktor <strong>für</strong> gelingende Zusammenarbeit (siehe auch Ziffer<br />

2.4.1.). Besonders zu empfehlen ist die gegenseitige Bereitstellung von Zuständigkeitsverzeichnissen<br />

<strong>und</strong> Organigrammen (z. B. Personenlisten mit Telefonnummern<br />

zuständiger Ansprechpartner), Vereinbarungen zu Erreichbarkeiten außerhalb der<br />

üblichen Dienstzeiten (z. B. Austausch von Handynummern <strong>für</strong> den Ernstfall) etc. In<br />

größeren Städten <strong>und</strong> Landkreisen sollte neben der Jugendamtsleitung auch die <strong>für</strong><br />

die entsprechende Sozialregion zuständige Fachkraft der Bezirkssozialarbeit bzw. des<br />

Allgemeinen Sozialdienstes bekannt sein. Sinnvoll wäre insgesamt eine zusammenfassende<br />

Übersicht aller relevanter Kooperations- <strong>und</strong> Ansprechpartner <strong>für</strong> Krisenfälle in<br />

der Region (sollte auch in der vom Jugendamt zu erstellenden Kinderschutzkonzeption<br />

enthalten sein).<br />

• Verbindliche Kooperations- <strong>und</strong> Verfahrensabsprachen zur Schaffung von<br />

Handlungssicherheit <strong>und</strong> Nachhaltigkeit: Dazu gehören z. B. die Klärung von<br />

Begrifflichkeiten, die Festlegung gemeinsamer interdisziplinärer Standards <strong>und</strong> abgestimmter<br />

Vorgehensweisen bei Gefährdungseinschätzung, Kindeswohlgefährdung,<br />

Was Menschen berührt // www.zukunftsministerium.bayern.de<br />

<strong>Erkennen</strong> <strong>und</strong> <strong>Handeln</strong> - Kinderschutz braucht starke Netze<br />

33<br />

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