Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
24<br />
Musiczone<br />
Justice for All<br />
Musikrecht leicht gemacht (Teil 1/5)<br />
Gregor Theado ist Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht,<br />
Datenschutz- und Informationsrecht. Wir haben<br />
den Fachmann für eine fünfteilige Serie gewinnen<br />
können, die sich mit dem Thema Musikrecht beschäftigt.<br />
Mit diesen Infos seit ihr künftig immer auf der sicheren<br />
Seite des Gesetzes.<br />
Kai und Timo spielen Gitarre. Schnell finden Sie in<br />
Ihrer Klasse einen Schlagzeuger und einen Bassisten.<br />
Timos Schwester kann eigentlich ganz gut singen und<br />
wird als Sängerin verpflichtet. Fertig ist die Band! Jetzt<br />
noch ein passender Bandname und los kann´s gehen!<br />
So oder so ähnlich dürften einige Bands entstehen.<br />
Was die Bandmitglieder zumeist<br />
nicht wissen: jede Band bildet bereits<br />
durch ihre Gründung eine Gesellschaft<br />
bürgerlichen Rechts (GbR). Die<br />
entsteht nämlich dann, wenn sich mehrere<br />
Personen durch einen Gesellschaftsvertrag<br />
gegenseitig verpflichten, einen gemeinsamen<br />
Zweck zu verfolgen und diesen<br />
zu fördern. Der Gesellschaftsvertrag kommt<br />
in der Regel stillschweigend durch schlüssiges<br />
Handeln zustande, einer schriftlichen Fixierung<br />
bedarf es nicht.<br />
Mietet die Band nun einen Übungsraum oder<br />
kauft sie Bandequipment, ist rechtlich gesehen<br />
jedes einzelne Bandmitglied als Teil der Gesellschaft aus den<br />
mit Dritten (Vermieter, Verkäufer usw.) geschlossenen Verträgen<br />
berechtigt und verpflichtet. Grundsätzlich haften damit die Bandmitglieder<br />
für die gesamten finanziellen Verpflichtungen der Band<br />
jeweils in voller Höhe persönlich. Erfüllt eines der Mitglieder Verpflichtungen,<br />
die die gesamte Band betreffen, findet anschließend<br />
jedoch ein Ausgleich im Innenverhältnis<br />
der Gesellschaft statt. Vereinbaren<br />
die Bandmitglieder nichts anderes, ist<br />
jeder zu gleichen Teilen berechtigt und<br />
verpflichtet, d.h., auch die Gage oder die<br />
Einnahmen aus den Verkäufen von CDs<br />
stehen den Bandmitgliedern jeweils<br />
nach<br />
Köpfen<br />
zu.<br />
Bei der Wahl<br />
ihres Namens sollte die Band<br />
darauf bedacht sein, keine Rechte Dritter<br />
wie Marken- oder Urheberrechte zu<br />
verletzen. Der Bandname selbst genießt<br />
unterschiedliche Schutzmöglichkeiten,<br />
angefangen beim zivilrechtlichen Namensschutz<br />
oder als Unternehmenskennzeichen.<br />
Es ist zudem möglich,<br />
den Bandnamen kostenpflichtig<br />
als Marke schützen zu lassen.<br />
Urheberrechtlichen Schutz genießt<br />
der Bandname mangels<br />
Werkqualität im Sinne des<br />
Urheberrechts nicht. Scheidet<br />
ein Bandmitglied aus, hängt das<br />
Schicksal des Band-<br />
namens maßgeblich vom Gesellschaftsvertrag<br />
ab. Fehlt eine Regelung, steht das Recht zur Namensnutzung<br />
weiterhin der Band zu. Welche Rechte der Band an der<br />
Musik zustehen, erfahrt Ihr in Teil 2.<br />
Text: <strong>saar</strong>-<strong>scene</strong> / Gregor Theado Bild: Feedough<br />
www.kanzlei-theado.de<br />
www.kanzlei-theado.de<br />
Magazin-<strong>März</strong>-18.indd 24 24.02.<strong>11</strong> 17:59