E-BESCHAFFUNG
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MACH EXPERTISE | E-<strong>BESCHAFFUNG</strong> IN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG<br />
10<br />
WAS DIE E-<strong>BESCHAFFUNG</strong><br />
DER ÖFFENTLICHEN<br />
VERWALTUNG BRINGT<br />
Bevor sich eine Behörde entschließt, sämtliche papiergebundenen Prozesse<br />
der Beschaffung zu digitalisieren, stellt sich die Frage, welche<br />
konkreten Vorteile und Nutzen von der E-Beschaffung zu erwarten und<br />
umsetzbar sind.<br />
PROZESSBESCHLEUNIGUNG<br />
Die Europäische Kommission sieht in einem elektronischen Beschaffungsprozess<br />
vor allem den Vorteil einer (prozess-)sicheren, zügigen und transparenten<br />
Abwicklung des Einkaufs. 18 Tatsächlich läuft der elektronische<br />
Beschaffungsprozess deutlich schneller ab, als bisherige manuelle Verfahren.<br />
Dies hat verschiedene Gründe. Einerseits ist mit der elektronischen<br />
Beschaffung eine durchgängige, medienbruchfreie Vorgangsbearbeitung<br />
möglich. Manuelle Kopiervorgänge, die bisher häufig noch notwendig<br />
waren, entfallen mit der E-Beschaffung. Warteschleifen können auf ein<br />
Minimum reduziert und Durchlaufzeiten wesentlich verkürzt werden.<br />
Effizienzsteigerungen ergeben sich andererseits aus der Zentralisierung<br />
kostenintensiver Verwaltungsfunktionen.<br />
Insgesamt lässt sich mit der E-Beschaffung der Verwaltungsaufwand<br />
deutlich verringern – Berechnungen zeigen nur für die Vergabe als wesentlichen<br />
Teil des Beschaffungsprozesses eine mögliche Reduktion von<br />
5 auf 1,5 Stunden pro Vergabe. 19 Hochgerechnet auf den gesamten Einkaufsprozess<br />
wird durch die Digitalisierung der Beschaffung viel Zeit gewonnen,<br />
die zukünftig für die Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung<br />
zur Verfügung steht.<br />
Allein im Teilprozess der<br />
Vergabe gilt eine Reduktion<br />
des Verwaltungsaufwands<br />
von 5 auf 1,5 Stunden pro<br />
Vergabe als realisierbar.<br />
QUALITÄTSVERBESSERUNG<br />
Die E-Beschaffung steht für mehr Transparenz des Einkaufsprozesses.<br />
Das heißt: Die Status sind jederzeit einsehbar und Entscheidungen<br />
18 Vgl. Europäische Kommission (2010), S. 4<br />
19 Vgl. Zielke: (2012).