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Dokumentation der MCard-Bibliothek 1.12.0.0 der bremen

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Governikus - Kartenansteuerung (<strong>MCard</strong>)<br />

Die Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Chipkartenlesegeräte mit <strong>der</strong> >Name <strong>der</strong> Applikation<<br />

wurde für die oben angegebenen Betriebssysteme getestet. Verwendet werden<br />

jeweils die bei den Herstellern verfügbaren aktuellen Treiber bzw. generischen<br />

Linux-Treiber sowie die zum Testzeitpunkt aktuelle Firmware. Es kann keine Gewährleistung<br />

dafür übernommen werden, dass die Chipkartenlesegeräte auch mit<br />

älteren Treiberversionen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en als den oben genannten Betriebssystemen<br />

funktionieren. Es werden nur die in <strong>der</strong> Tabelle angegebenen Versionen<br />

unterstützt.<br />

Die Tabelle <strong>der</strong> unterstützten Chipkartenlesegeräte hat den Status eines Textbausteins. Sie<br />

kann als Grundlage verwendet werden, um die eigene Anwen<strong>der</strong>dokumentation um eine<br />

Übersicht über die unterstützten Chipkartenleser zu ergänzen. Hat die Anwendung den Status<br />

einer SAK (d. h., es können mit ihr qualifizierte Signaturen angebracht werden), muss<br />

eine Liste <strong>der</strong> unterstützten, SigG-bestätigten Chipkartenleser zusammen mit <strong>der</strong> Software<br />

veröffentlicht werden.<br />

Wenn ein bei <strong>der</strong> Bundesnetzagentur geführtes bestätigtes Chipkartenlesegerät mit PIN das<br />

nicht in <strong>der</strong> Tabelle gelistet ist, o<strong>der</strong> ein Gerät mit PIN-Pad, welches sich noch im Bestätigungsprozess<br />

nach SigG befindet, verwendet wird, wird die <strong>MCard</strong> nicht als Teil einer Signaturanwendungskomponente<br />

(SAK) verwendet, mit <strong>der</strong> qualifizierte Signaturen erzeugt werden<br />

dürfen.<br />

Die <strong>MCard</strong> unterstützt auch die in <strong>der</strong> Tabelle 7 benannten Chipkartenlesegeräte <strong>der</strong> HBCI-<br />

Klasse 1 ohne PIN-Pad. Es handelt sich ausschließlich um externe Geräte mit USB-<br />

Schnittstelle, die über einen PC/SC-Treiber angesprochen werden. Neben diesen explizit<br />

benannten Geräten können auch viele weitere externe USB-Kartenleser o<strong>der</strong> interne Kartenleser<br />

in Notebooks <strong>der</strong> HBCI-Klasse 1 verwendet werden. Natürlich muss <strong>der</strong> Hersteller für<br />

das verwendete Betriebssystem einen PC/SC-Treiber zur Verfügung stellen. Eine Gewährleistung<br />

für die Funktionsfähigkeit kann gleichwohl nicht übernommen werden.<br />

Da die <strong>MCard</strong> grundsätzlich auch die Verwendung von Kartenlesern ohne PIN-Pad ermöglicht<br />

o<strong>der</strong> von Geräten, die sich noch im Bestätigungsprozess befinden, muss immer <strong>der</strong> folgende<br />

Hinweis in die Anwen<strong>der</strong>dokumentation einer SAK aufgenommen werden:<br />

Die Client-Anwendung >Name <strong>der</strong> Applikation< unterstützt auch Chipkartenlesegeräte,<br />

die keine sichere PIN-Eingabe erlauben.<br />

Auch kann es vorkommen, dass nicht in <strong>der</strong> Liste aufgeführte, bei <strong>der</strong> Bundesnetzagentur<br />

geführte SigG-bestätigte Geräte o<strong>der</strong> Chipkartenlesegeräte mit PIN-<br />

Pad, die sich noch im Bestätigungsprozess befinden, verwendet werden können.<br />

Wenn Sie ein solches Chipkartenlesegerät verwenden, nutzen Sie die >Name<br />

<strong>der</strong> Applikation< nicht als Teil einer Signaturanwendungskomponente (SAK), mit<br />

<strong>der</strong> qualifizierte Signaturen erzeugt werden dürfen.<br />

4.3.2 Abkündigungen Chipkartenlesegeräte<br />

Bei <strong>der</strong> An- und Abkündigungspraxis von Kartenlesern ist die <strong>MCard</strong> führend. Clients unterstützen<br />

daher maximal das angegebene Set von Kartenlesern. Eine geson<strong>der</strong>te Ankündigung<br />

neuer Kartenleser erfolgt nicht. Diese werden in <strong>der</strong> Regel zeitnah unterstützt, sobald<br />

die SigG-Bestätigung bei <strong>der</strong> BNetzA veröffentlicht wurde und Treiber für die unterstützten<br />

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