Haftpflicht - Nassau Versicherungen
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Krisenmanagement<br />
Deckungsinhalt des Versicherungskonzeptes<br />
Seitdem die Produktschutzversicherung in Deutschland zugelassen ist, wurde auch vom GDV ein entsprechendes<br />
Verbandsmodell entwickelt, welches über die Jahre kontinuierlich fortgeschrieben wurde. Eine Darstellung<br />
des Verbandskonzeptes wird in dieser Sektion nicht erfolgen. Vielmehr soll kurz dargestellt werden, welche<br />
Deckungsinhalte im Allgemeinen die Produktschutzversicherung in Deutschland enthält.<br />
Produktschutzversicherungen sind sogenannte „first party“, d. h. Eigenrisikoversicherungen. Faktisch ist die<br />
Produktschutzversicherung eine Kaskoversicherung, die den Eigenschaden des Versicherungsnehmers deckt.<br />
Dieser Grundsatz wird nur an der Stelle durchbrochen, sofern es sich um einen Drittrückruf handelt. In diesem<br />
Fall enthält die Produktschutzversicherung ein <strong>Haftpflicht</strong>element. Ist ein gedeckter Drittrückruf erfolgt, erstattet<br />
die Produktschutzversicherung dem Versicherungsnehmer die versicherten Kosten, die der Dritte (der<br />
den Rückruf durchführte/veranlasste) gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend macht.<br />
Versicherungsfall<br />
Die Produktschutzversicherung kennt verschiedene Versicherungsfälle. Den Versicherungsfall „vorsätzliche Produktkontamination“<br />
(Produktsabotage/Produkterpressung), den Versicherungsfall „versehentliche Kontamination“<br />
und den Versicherungsfall „negative Medienberichterstattung“. Die beiden letzteren werden nachstehend<br />
weiter ausgeführt.<br />
Versehentliche Kontamination<br />
Versicherungsfall ist jede versehentliche Kontamination die innerhalb eines definierten Zeitraumes (in der Regel<br />
360 Tage) zu einem Personenschaden führen würde, bzw. der Rückruf, der aufgrund einer gesetzlichen Rückrufverpflichtung<br />
erfolgt. Die gesetzliche Rückrufverpflichtung kann sich aus §823 Abs. I BGB analog oder aus<br />
Spezialgesetzen ergeben.<br />
Negative Medienberichterstattung<br />
Der Versicherungsfall „negative Medienberichterstattung“ ist gegeben, wenn in den Medien behauptet wird,<br />
dass eine Produktkontamination der versicherten Produkte beim versicherten Unternehmen vorliegt, tatsächlich<br />
liegt aber keine Produktkontamination vor.<br />
<strong>Nassau</strong> Maklerinfo März 2011 - Im MediaPark 5, 50670 Köln - www.nassauversicherungen.de<br />
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