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Abwägung der - bei Regionale-Planung.de

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TÖB: (167) Stadt Elbingero<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

167-6 Aus STN zum 1. Planentwurf (Anregungen,<br />

Be<strong>de</strong>nken erneut vorgetragen):<br />

Hier ist eine Klarstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s<br />

Vorranggebietes Kalksteinlagerstätte<br />

Elbingero<strong>de</strong>/Rübeland gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> bestehen<strong>de</strong>n<br />

Siedlungsflächen und potentiellen städtebaulichen<br />

Arrondierungspotentialen geboten, zu mal diese<br />

Ausweisungen sehr nah an diese Flächen gehen.<br />

Der Kalk Abbau wird im Tagebau betrieben, welches<br />

die Frage nach Abstandsflächen zwischen Betrieb<br />

und Siedlungsfläche aufwirft. Dies kann dazu führen,<br />

dass entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Abbau unwirtschaftlich wird o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

vorhan<strong>de</strong>ne Wohnbereiche nicht bestehen können<br />

bzw. sinnvolle Arrondierungen nicht vorgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n können. Eine Neuglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorranggebiete mit <strong>de</strong>n Akteuren kann hier<strong>bei</strong> sehr<br />

sinnvoll sein.<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- und Denkmalpflege<br />

167-7 Aus STN zum 1. Planentwurf (Anregungen,<br />

Be<strong>de</strong>nken erneut vorgetragen):<br />

Z 2 31) Elbingero<strong>de</strong><br />

Hier wird vermutet, dass die Vorrangwürdigkeit im<br />

wesentlichen durch das vorhan<strong>de</strong>ne Straßennetz<br />

und Funktionsglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung besteht. Es sollte<br />

klargestellt wer<strong>de</strong>n, dass sich hierauf auch <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorrangstandort bezieht und daher auch die<br />

Begründung konkretisiert wird.<br />

keine Berücksichtigung Im REPHarz wur<strong>de</strong> das bereits im LEP-LSA noch <strong>de</strong>utlich<br />

größer (> 1.000 ha) ausgewiesene VRG-Rohstoffgewinnung auf<br />

Grundlage gelten<strong><strong>de</strong>r</strong> bergrechtlicher Abbaurechte konkretisiert<br />

(nunmehr ca. 500 ha). Dieses Vorranggebiet ist als Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Raumordnung <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> künftigen Siedlungsentwicklung zu<br />

beachten. Das heißt auch, dass eine zu dichte<br />

Siedlungsentwicklung die Vorrangfunktion durch das Einhalten<br />

von notwendigen Sicherheitsabstän<strong>de</strong>n erheblich<br />

beeinträchtigen kann. Dazu ist allerdings eine Einzelfallprüfung<br />

notwendig, da die Festlegung <strong>de</strong>taillierter Abstandsflächen nicht<br />

Thema <strong><strong>de</strong>r</strong> groben Maßstabsebene <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionalplanung<br />

(1:100.000) sein kann. Dieses ist <strong><strong>de</strong>r</strong> bergrechtlichen<br />

Betriebsplanung bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> kommunalen Bauleitplanung mit<br />

seiner feineren Maßstabsebene vorbehalten. Eine<br />

regionalplanerische Neuglie<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorranggebiete im<br />

Maßstab 1: 100.000 ist angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> rechtskräftigen<br />

bergrechtlichen und <strong><strong>de</strong>r</strong> tatsächlich erreichten bergbaulichen<br />

Vorortsituation im Rahmen einer REP-Gesamtneuaufstellung<br />

nicht möglich. Da das großräumige Bergbaugebiet um<br />

Elbingero<strong>de</strong> und Rübeland auch als Sanierungsgebiet gemäß<br />

Pkt. 5.4 <strong>de</strong>s REPHarz eingestuft ist, wäre, sofern das<br />

Konfliktpotential zwischen Siedlungsentwicklung und Bergbau<br />

auf stä<strong>de</strong>baulicher <strong>Planung</strong>sebene nicht gelöst wer<strong>de</strong>n kann,<br />

auch unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> ökologischen und touristischen<br />

Sensibiltät <strong>de</strong>s <strong>Planung</strong>sraumes Elbingero<strong>de</strong>-Rübeland<br />

gegebenfalls die Möglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Erstellung eines <strong>Regionale</strong>n<br />

Teilgebietsentwicklungsplanes gemäß REPHarz, Pkt. 4.1. G 2<br />

bzw. gemäß § 8 LPlG (Maßstabsebene 1:25.000) zu prüfen.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

keine Berücksichtigung Die Angaben sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung umfassend enthalten. Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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