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Abwägung der - bei Regionale-Planung.de

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TÖB: (36) Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben<br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

5.2.8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

36-18 Die Stadt Falkenstein/Harz stimmt <strong>de</strong>n neuen<br />

regional be<strong>de</strong>utsamen Standorten für<br />

Vorbehaltsgebiete für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/<br />

Erstaufforstung zu. Die Anpassung <strong><strong>de</strong>r</strong> Standorte<br />

wird begrüßt. Dem Vorschlag, das Vorbehaltsgebiet<br />

für Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>bewaldung/ Erstaufforstung auf <strong>de</strong>n<br />

"Wartenberg" <strong>bei</strong>m OT Ermsleben zu beschränken,<br />

wird zugestimmt.<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

36-19 Die von <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt Falkenstein/Harz vorgesehene<br />

Erweiterung <strong>de</strong>s Eignungsgebietes EG 7 Reinstedt -<br />

Ermsleben fand im Entwurf <strong>de</strong>s REP Harz keine<br />

Berücksichtigung. Im östlichen Randbereich gab es<br />

eine geringfügige Ergänzung. Um einer möglichen<br />

Beeinflussung <strong><strong>de</strong>r</strong> Sichtbeziehung zwischen <strong>de</strong>n<br />

östlichen Regionen z. B. Aschersleben und <strong>de</strong>m<br />

Harz entgegenzuwirken und <strong>de</strong>nnoch <strong>de</strong>n<br />

konzentrierten Standort effektiv zu nutzen, schlägt<br />

die Stadt Falkenstein/Harz eine nach Nor<strong>de</strong>n<br />

ausgerichtete Abrundung <strong>de</strong>s EG III vor. Diese<br />

Abrundung stellt keine großflächige Erweiterung dar<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ist eine maßvolle Abrundung <strong>de</strong>s<br />

bestehen<strong>de</strong>n Eignungsgebietes unter Reduzierung<br />

von Teilflächen im östlichen Bereich. Hier<strong>bei</strong> sollte<br />

die östliche Verzahnung maßvoll abgerun<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Eine Verdichtung durch neue WKA innerhalb <strong>de</strong>s<br />

Eignungsfel<strong>de</strong>s ist nur parziell möglich. Durch das<br />

Raumordnungsverfahren "Kiessandtagebau<br />

Reinstedt-Ost" sind Flächen für <strong>de</strong>n Abbau von<br />

Rohstoffen reserviert. Im Sü<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />

Vorranggebietes ist unter <strong>de</strong>m Aspekt <strong>de</strong>s<br />

Anpassungsgebotes <strong><strong>de</strong>r</strong> Dornbergsweg als Grenze<br />

planungsrechtlich ein<strong>de</strong>utig nachvollziehbar. Der<br />

damit verbun<strong>de</strong>ne Flächenüberhang soll einerseits<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> nördlichen Anpassung dienen, an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits die<br />

bestehen<strong>de</strong> südlichste WKA in das Gebiet<br />

integrieren. Unter Beachtung <strong>de</strong>s<br />

Anpassungsgebotes und <strong><strong>de</strong>r</strong> Grenzen von WKA zur<br />

nächstgelegenen Ortschaft wer<strong>de</strong>n zwei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bestehen<strong>de</strong>n Anlagen außerhalb <strong>de</strong>s<br />

Eignungsgebietes liegen. Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> weiteren<br />

Regionalplanung sind damit auftreten<strong>de</strong><br />

Folgebetrachtungen z. B. Repowering o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Nutzungsvereinbarungen usw. zu berücksichtigen.<br />

Kenntnisnahme Entscheidung noch offen nein<br />

volle Berücksichtigung Das bereits 1997 abgeschlossene ROV zum genannten<br />

Kiessandtagebau stellt kein absolutes Hin<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für die<br />

Errichtung von WKA in diesem Bereich <strong>de</strong>s VRG-Wind dar. Seit<br />

ROV-Abschluß wur<strong>de</strong> keine einzige Abbaugenehmigung<br />

beantragt und selbst nach Errichtung von WKA ist ein<br />

Kiessabbau, <strong><strong>de</strong>r</strong> hier im Trockenschnitt erfolgen sollte,<br />

zwischen <strong>de</strong>n WKA-Standorten durchaus möglich.<br />

Der von <strong><strong>de</strong>r</strong> Stadt vorgeschlagen<strong>de</strong> Flächentausch kann im<br />

wesentlichen gefolgt wer<strong>de</strong>n. Die ca. 4 ha bzw. ca. 15 ha<br />

großen, zackenartigen Teilflächen am bisherigen Ostrand <strong>de</strong>s<br />

VRG wer<strong>de</strong>n zurückgenommen (dort geringere Windhöffigkeit,<br />

teilweise Querung einer regional be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Wasserleitung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Fernwasserversorgung, bisher dort keine konkreten WKA-<br />

<strong>Planung</strong>en, Abrundung <strong><strong>de</strong>r</strong> östlichen Gebietsgrenze). Die bisher<br />

noch außerhalb <strong>de</strong>s VRG-Wind stehen<strong>de</strong>n WKA wer<strong>de</strong>n durch<br />

eine geringfügige Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s Verlaufes <strong><strong>de</strong>r</strong> südlichen und<br />

nördlichen VRG-Grenze in das VRG mit einbezogen. Zusätzlich<br />

erfolgt am Westrand <strong>de</strong>s VRG eine geringe Reduzierung um<br />

ca. 1 ha zur Einhaltung <strong>de</strong>s 1.000-m-Abstan<strong>de</strong>s zur<br />

geschlossenen Wohnbebauung in <strong><strong>de</strong>r</strong> OL Reinstedt<br />

Der mit diesen Grenzän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen "gewonnene" Flächenanteil<br />

wird zu einer VRG-Erweiterung um ca. 29 ha an <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

nordwestlichen VRG-Grenze in Richtung B 6 genutzt. Diese<br />

Erweiterung wird durch <strong>de</strong>n 200-m-Abstand zur Bahnlinie Frose-<br />

Ballenstedt im Westen und durch die bisher nördlichste,<br />

vorhan<strong>de</strong>ne WKA im Osten begrenzt. Der von <strong><strong>de</strong>r</strong> Erweiterung<br />

betroffene Bereich ist bereits stark technisch vorgeprägt und<br />

weist eine bessere Windhöffigkeit auf.<br />

Eine darüber hinaus gehen<strong>de</strong> Erweiterung ist u.a. mit <strong>de</strong>n<br />

Belangen <strong>de</strong>s Greifvogelschutzes nicht vereinbar (siehe<br />

Umweltbericht, keine großflächige VRG-/EG-Erweiterung). Das<br />

VRG-Wind Reinstedt-Ermsleben hat damit eine Flächengröße<br />

von ca. 349 ha (bisher ca. 343 ha)<br />

Entscheidung noch offen ja<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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