Abwägung der - bei Regionale-Planung.de
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TÖB: (4) Gemein<strong>de</strong> Borne c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />
Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />
<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />
4.2 Ländliche Räume<br />
4-3 zu Pkt. 4; Seite 8 ff und S.57 ff <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung<br />
Es ist anzumerken, dass die Darstellungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte<br />
3 (Raum- und Siedlungsstruktur), gem. <strong>de</strong>s Punktes<br />
4.2 (Ländliche Räume) G 1 und die dazu gehören<strong>de</strong><br />
Begründung absolut nicht nachvollziehbar sind. Die<br />
Ermittlungsindikatoren für die Einteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete<br />
und <strong><strong>de</strong>r</strong> daraus resultieren<strong>de</strong>n räumlichen Zuordnung<br />
sind nicht nachvollziehbar. Aus diesem Grun<strong>de</strong> regt<br />
die Gemein<strong>de</strong> Borne an, die Karte 3 wie folgt zu<br />
überar<strong>bei</strong>ten: Die Region um Unseburg/<br />
Wolmirsleben und Borne sollte vom<br />
Entwicklungspotential als ländlichen Raum mit relativ<br />
günstigen Entwicklungspotenzialen eingeordnet<br />
wer<strong>de</strong>n. Dieses vorgenannte Gebiet ist auf Grund<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> vorzufin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Bedingungen, die eine solche<br />
Einordnung rechtfertigen, durchaus dazu in <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage.<br />
Grundlage dieser Aussage sind die sich ab Mitte <strong>de</strong>s<br />
Jahres neu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Landkreise und die damit<br />
verbun<strong>de</strong>nen überregionalen Strukturen und<br />
Verbindungen. Hier<strong>bei</strong> wird beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s die sich<br />
an<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> wirtschaftliche Entwicklung und<br />
Verbindung z.B. zwischen <strong>de</strong>n Mittelzentren<br />
Oschersleben / Staßfurt / Schönebeck o<strong><strong>de</strong>r</strong> zwischen<br />
<strong>de</strong>n <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Mittelzentren mit Teilfunktion<br />
Oberzentrum Wanzleben / Schönebeck usw. in <strong>de</strong>n<br />
Betrachtungsmittelpunkt gelegt. Für <strong>de</strong>n Bereich<br />
nördlich und westlich von Egeln wur<strong>de</strong> diese<br />
Einordnung vorgenommen, obwohl die<br />
Einordnungskriterien hier nicht zutreffen. Die in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Abwägung</strong> angeführte Begründung zum oben<br />
genannten Sachverhalt kann von uns überhaupt<br />
nicht nachvollzogen wer<strong>de</strong>n, da die zur Beurteilung<br />
herangezogene Quelle <strong>de</strong>s Dritten Gesetzes zur<br />
Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s LEP- LSA vom 15.08.2007 (Anlage 2,<br />
Blatt 2) grundsätzlich nicht <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sbereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
<strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz berührt. Die<br />
angegebene Begründung ist somit nicht zutreffend.<br />
Unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> zukünftigen Struktur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
neu zu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Landkreise sollte dieser Aspekt<br />
doch im Wesentlichen beachtet wer<strong>de</strong>n. Man sollte<br />
nicht im Vorfeld günstige Potenziale zur Entwicklung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> ländlichen Gebiete vernachlässigen. Die<br />
Neustrukturierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise wur<strong>de</strong> überhaupt<br />
nicht betrachtet geschweige <strong>de</strong>nn berücksichtigt.<br />
Diesem Aspekt sollte man <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Überar<strong>bei</strong>tung<br />
wesentlich mehr Beachtung schenken, um die<br />
Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> nicht zum Harz gehören<strong>de</strong>n<br />
Gemein<strong>de</strong> und Städte nicht zu behin<strong><strong>de</strong>r</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
keine Berücksichtigung Der Vorschlag ist gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> im Pkt. 4 <strong>de</strong>s REP verwen<strong>de</strong>ten<br />
Typen<strong>de</strong>fintionen nicht ein<strong>de</strong>utig formuliert ("...mit relativ<br />
günstigen wirtschaftlichen Entwicklungspotenzialen o<strong><strong>de</strong>r</strong> ??).<br />
Der Raum Wolmirsleben-Unseburg-Borne wird im REPHarz<br />
bereits als Ländlicher Raum mit rel. günstigen<br />
Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft eingestuft.<br />
Allein aufgrund eines gemeinsamen Gewerbegebietes mit<br />
Unseburg ist eine Einstufung <strong>de</strong>s o.g. Raumes als ländlicher<br />
Raum mit rel. günstigen wirtschaftlichen<br />
Entwicklungspotenzialen noch nicht möglich.<br />
Die Neuordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise wur<strong>de</strong> bereits berücksichtigt; in<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Mag<strong>de</strong>burg zählen zu <strong>de</strong>n ländlichen<br />
Räumen außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Verdichtungs-/Ordnungsräume mit rel.<br />
günstigen wirtschaftlichen Entwicklungspotentialen südlich von<br />
Mag<strong>de</strong>burg nur das Mittelzentrum Oschersleben und das<br />
Grundzentrum Calbe. Die Mag<strong>de</strong>burger Bör<strong>de</strong> wird auch hier<br />
als ländlicher Raum mit rel. günstigen Produktionsbedingungen<br />
für die Landwirtschaft eingestuft. Dazu gehört auch Wanzleben<br />
als (lediglich) Grundzentrum mit Teilfunktion eines<br />
Mittelzentrums und <strong><strong>de</strong>r</strong> direkt nördlich angrenzen<strong>de</strong> Raum um<br />
Bahrendorf mit ähnlichen räumlichen Verhältnissen wie Borne-<br />
Unseburg-Wolmirsleben. Im Teil Bernburg <strong>de</strong>s REPAnhalt ist<br />
die gewünschte Einstufung auch nur entlang <strong><strong>de</strong>r</strong> A 14 bzw. B<br />
71 und teilweise im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6 (Alsleben) und B 185<br />
(Güsten) vorgenommen wor<strong>de</strong>n.<br />
Durch die Kreisgebietsreform sind keine neuen überregionalen<br />
Strukturen und Verbindungen in Richtung Oschersleben-<br />
Wanzleben geschaffen wor<strong>de</strong>n (weiterhin getrennte<br />
Landkreise). Im Gegensatz zum Raum Egeln bzw. Staßfurt-<br />
Schönebeck fehlen im strittigen Raum sowohl überregionale<br />
Strukturen (keine lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Straßenverbindungen,<br />
keine Entwicklungsachsen gemäß LEP o<strong><strong>de</strong>r</strong> REP) als auch<br />
zentrale Orte. Auch statistische Daten (z.B. Steueraufkommen,<br />
Bevölkerungs- und Siedlungsdichte, Pendlerbeziehung)<br />
unterschei<strong>de</strong>n sich relevant.<br />
Die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> bemängelte <strong>Abwägung</strong>sbegründung für die<br />
Stellungnahme zum 1. Planentwurf war nicht vollständig (siehe<br />
auch damalige <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> zum Pkt. 4 inhaltsgleichen<br />
Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Unseburg). Dies wird hiermit<br />
nachgeholt.<br />
Entscheidung noch offen nein<br />
29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />
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