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Abwägung der - bei Regionale-Planung.de

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TÖB: (4) Gemein<strong>de</strong> Borne c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mul<strong>de</strong><br />

Satz-Nr. Anregung / Be<strong>de</strong>nken Begründung<br />

<strong>Abwägung</strong>svorschlag <strong>Abwägung</strong>sergebnis Kartenän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

4.2 Ländliche Räume<br />

4-3 zu Pkt. 4; Seite 8 ff und S.57 ff <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung<br />

Es ist anzumerken, dass die Darstellungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Karte<br />

3 (Raum- und Siedlungsstruktur), gem. <strong>de</strong>s Punktes<br />

4.2 (Ländliche Räume) G 1 und die dazu gehören<strong>de</strong><br />

Begründung absolut nicht nachvollziehbar sind. Die<br />

Ermittlungsindikatoren für die Einteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gebiete<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> daraus resultieren<strong>de</strong>n räumlichen Zuordnung<br />

sind nicht nachvollziehbar. Aus diesem Grun<strong>de</strong> regt<br />

die Gemein<strong>de</strong> Borne an, die Karte 3 wie folgt zu<br />

überar<strong>bei</strong>ten: Die Region um Unseburg/<br />

Wolmirsleben und Borne sollte vom<br />

Entwicklungspotential als ländlichen Raum mit relativ<br />

günstigen Entwicklungspotenzialen eingeordnet<br />

wer<strong>de</strong>n. Dieses vorgenannte Gebiet ist auf Grund<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> vorzufin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Bedingungen, die eine solche<br />

Einordnung rechtfertigen, durchaus dazu in <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage.<br />

Grundlage dieser Aussage sind die sich ab Mitte <strong>de</strong>s<br />

Jahres neu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Landkreise und die damit<br />

verbun<strong>de</strong>nen überregionalen Strukturen und<br />

Verbindungen. Hier<strong>bei</strong> wird beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s die sich<br />

an<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> wirtschaftliche Entwicklung und<br />

Verbindung z.B. zwischen <strong>de</strong>n Mittelzentren<br />

Oschersleben / Staßfurt / Schönebeck o<strong><strong>de</strong>r</strong> zwischen<br />

<strong>de</strong>n <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Mittelzentren mit Teilfunktion<br />

Oberzentrum Wanzleben / Schönebeck usw. in <strong>de</strong>n<br />

Betrachtungsmittelpunkt gelegt. Für <strong>de</strong>n Bereich<br />

nördlich und westlich von Egeln wur<strong>de</strong> diese<br />

Einordnung vorgenommen, obwohl die<br />

Einordnungskriterien hier nicht zutreffen. Die in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Abwägung</strong> angeführte Begründung zum oben<br />

genannten Sachverhalt kann von uns überhaupt<br />

nicht nachvollzogen wer<strong>de</strong>n, da die zur Beurteilung<br />

herangezogene Quelle <strong>de</strong>s Dritten Gesetzes zur<br />

Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong>de</strong>s LEP- LSA vom 15.08.2007 (Anlage 2,<br />

Blatt 2) grundsätzlich nicht <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sbereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz berührt. Die<br />

angegebene Begründung ist somit nicht zutreffend.<br />

Unter Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> zukünftigen Struktur <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

neu zu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Landkreise sollte dieser Aspekt<br />

doch im Wesentlichen beachtet wer<strong>de</strong>n. Man sollte<br />

nicht im Vorfeld günstige Potenziale zur Entwicklung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ländlichen Gebiete vernachlässigen. Die<br />

Neustrukturierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise wur<strong>de</strong> überhaupt<br />

nicht betrachtet geschweige <strong>de</strong>nn berücksichtigt.<br />

Diesem Aspekt sollte man <strong>bei</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Überar<strong>bei</strong>tung<br />

wesentlich mehr Beachtung schenken, um die<br />

Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> nicht zum Harz gehören<strong>de</strong>n<br />

Gemein<strong>de</strong> und Städte nicht zu behin<strong><strong>de</strong>r</strong>n o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

keine Berücksichtigung Der Vorschlag ist gemäß <strong><strong>de</strong>r</strong> im Pkt. 4 <strong>de</strong>s REP verwen<strong>de</strong>ten<br />

Typen<strong>de</strong>fintionen nicht ein<strong>de</strong>utig formuliert ("...mit relativ<br />

günstigen wirtschaftlichen Entwicklungspotenzialen o<strong><strong>de</strong>r</strong> ??).<br />

Der Raum Wolmirsleben-Unseburg-Borne wird im REPHarz<br />

bereits als Ländlicher Raum mit rel. günstigen<br />

Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft eingestuft.<br />

Allein aufgrund eines gemeinsamen Gewerbegebietes mit<br />

Unseburg ist eine Einstufung <strong>de</strong>s o.g. Raumes als ländlicher<br />

Raum mit rel. günstigen wirtschaftlichen<br />

Entwicklungspotenzialen noch nicht möglich.<br />

Die Neuordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landkreise wur<strong>de</strong> bereits berücksichtigt; in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Planung</strong>sregion Mag<strong>de</strong>burg zählen zu <strong>de</strong>n ländlichen<br />

Räumen außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Verdichtungs-/Ordnungsräume mit rel.<br />

günstigen wirtschaftlichen Entwicklungspotentialen südlich von<br />

Mag<strong>de</strong>burg nur das Mittelzentrum Oschersleben und das<br />

Grundzentrum Calbe. Die Mag<strong>de</strong>burger Bör<strong>de</strong> wird auch hier<br />

als ländlicher Raum mit rel. günstigen Produktionsbedingungen<br />

für die Landwirtschaft eingestuft. Dazu gehört auch Wanzleben<br />

als (lediglich) Grundzentrum mit Teilfunktion eines<br />

Mittelzentrums und <strong><strong>de</strong>r</strong> direkt nördlich angrenzen<strong>de</strong> Raum um<br />

Bahrendorf mit ähnlichen räumlichen Verhältnissen wie Borne-<br />

Unseburg-Wolmirsleben. Im Teil Bernburg <strong>de</strong>s REPAnhalt ist<br />

die gewünschte Einstufung auch nur entlang <strong><strong>de</strong>r</strong> A 14 bzw. B<br />

71 und teilweise im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> B 6 (Alsleben) und B 185<br />

(Güsten) vorgenommen wor<strong>de</strong>n.<br />

Durch die Kreisgebietsreform sind keine neuen überregionalen<br />

Strukturen und Verbindungen in Richtung Oschersleben-<br />

Wanzleben geschaffen wor<strong>de</strong>n (weiterhin getrennte<br />

Landkreise). Im Gegensatz zum Raum Egeln bzw. Staßfurt-<br />

Schönebeck fehlen im strittigen Raum sowohl überregionale<br />

Strukturen (keine lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Straßenverbindungen,<br />

keine Entwicklungsachsen gemäß LEP o<strong><strong>de</strong>r</strong> REP) als auch<br />

zentrale Orte. Auch statistische Daten (z.B. Steueraufkommen,<br />

Bevölkerungs- und Siedlungsdichte, Pendlerbeziehung)<br />

unterschei<strong>de</strong>n sich relevant.<br />

Die vom Einwen<strong><strong>de</strong>r</strong> bemängelte <strong>Abwägung</strong>sbegründung für die<br />

Stellungnahme zum 1. Planentwurf war nicht vollständig (siehe<br />

auch damalige <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> zum Pkt. 4 inhaltsgleichen<br />

Stellungnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Gemein<strong>de</strong> Unseburg). Dies wird hiermit<br />

nachgeholt.<br />

Entscheidung noch offen nein<br />

29.11.2007 <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Harz - <strong>Abwägung</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Anregungen und Be<strong>de</strong>nken zum 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion Harz<br />

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