JB 02 Inhalt W - und Bürozentrum für Körperbehinderte
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SPENDEN<br />
Abzugsfähigkeit von Spenden an das WBZ<br />
Spenden an das WBZ gelten als gemeinnützige Zuwendungen <strong>und</strong> können<br />
in den meisten Kantonen von den Steuern abgezogen werden. Ausserkantonale<br />
Spenden werden wir innerkantonale Spenden behandelt.<br />
Nachstehend die Abzugsfähigkeit in den Kantonen Basel-Land, Basel-<br />
Stadt <strong>und</strong> beim B<strong>und</strong>:<br />
Basel-Land<br />
Alle Beträge sind abzugsfähig, keine Mindest- <strong>und</strong> Maximalsummenbegrenzung<br />
(Art. 29 Abs.1 lit. I StG BL).<br />
Basel-Stadt<br />
Abzugsfähig, wenn die Zuwendungen im Steuerjahr CHF 100 übersteigen<br />
<strong>und</strong> insgesamt 10% der um die abziehbaren Aufwendungen<br />
verminderten steuerbaren Einkünfte nicht übersteigen (Art.<br />
33 lit. b StG BS).<br />
B<strong>und</strong><br />
Abzugsfähig, wenn die Zuwendungen im Steuerjahr CHF 100 übersteigen<br />
<strong>und</strong> insgesamt 10% der um die abziehbaren Aufwendungen<br />
verminderten steuerbaren Einkünfte nicht übersteigen (Art.<br />
33 lit. i DBG).<br />
(Quelle: NonproCons 12.<strong>02</strong>)<br />
Informationsblatt «Abzugsfähigkeit von Spenden»<br />
Eine Steuerabzugstabelle mit allen Schweizer Kantonen kann beim<br />
WBZ unter Telefon 061 717 71 04 bestellt oder im Internet unter<br />
www.nonprocons.ch als PDF-Datei heruntergeladen werden.<br />
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