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JB 02 Inhalt W - und Bürozentrum für Körperbehinderte

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SPENDEN<br />

Abzugsfähigkeit von Spenden an das WBZ<br />

Spenden an das WBZ gelten als gemeinnützige Zuwendungen <strong>und</strong> können<br />

in den meisten Kantonen von den Steuern abgezogen werden. Ausserkantonale<br />

Spenden werden wir innerkantonale Spenden behandelt.<br />

Nachstehend die Abzugsfähigkeit in den Kantonen Basel-Land, Basel-<br />

Stadt <strong>und</strong> beim B<strong>und</strong>:<br />

Basel-Land<br />

Alle Beträge sind abzugsfähig, keine Mindest- <strong>und</strong> Maximalsummenbegrenzung<br />

(Art. 29 Abs.1 lit. I StG BL).<br />

Basel-Stadt<br />

Abzugsfähig, wenn die Zuwendungen im Steuerjahr CHF 100 übersteigen<br />

<strong>und</strong> insgesamt 10% der um die abziehbaren Aufwendungen<br />

verminderten steuerbaren Einkünfte nicht übersteigen (Art.<br />

33 lit. b StG BS).<br />

B<strong>und</strong><br />

Abzugsfähig, wenn die Zuwendungen im Steuerjahr CHF 100 übersteigen<br />

<strong>und</strong> insgesamt 10% der um die abziehbaren Aufwendungen<br />

verminderten steuerbaren Einkünfte nicht übersteigen (Art.<br />

33 lit. i DBG).<br />

(Quelle: NonproCons 12.<strong>02</strong>)<br />

Informationsblatt «Abzugsfähigkeit von Spenden»<br />

Eine Steuerabzugstabelle mit allen Schweizer Kantonen kann beim<br />

WBZ unter Telefon 061 717 71 04 bestellt oder im Internet unter<br />

www.nonprocons.ch als PDF-Datei heruntergeladen werden.<br />

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