Einkaufsbedingungen_Birkenstock_Group
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5. Bestellungen/Aufträge mit einem Bestell- bzw. Auftragswert von mehr als € 1.000, netto sowie<br />
sämtliche Änderungen von Bestellungen und Aufträgen sind nur verbindlich und wirksam, wenn sie von<br />
dem <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen in Textform getätigt, erteilt oder bestätigt werden.<br />
6. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, hält sich das <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen für zwei<br />
Wochen an Bestellungen und Aufträge gebunden. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine schriftliche<br />
Bestell- oder Auftragsbestätigung noch mit schriftlicher Zustimmung des <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmens<br />
eine Ausführung der Bestellung oder des Auftrags, so ist die Bestellung oder der Auftrag auch ohne<br />
Widerrufserklärung hinfällig. Für die Rechtzeitigkeit der Bestell- oder Auftragsbestätigung ist der<br />
Zeitpunkt ihres Zugangs bei dem <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen entscheidend.<br />
7. Der in der Bestellung/dem Auftrag oder einem Kostenvoranschlag des Lieferanten/Auftragnehmers<br />
ausgewiesene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />
sofern diese nicht gesondert ausgewiesen ist. Der Preis schließt, sofern nicht schriftlich anders<br />
vereinbart, alle Leistungen und Nebenleistungen des Lieferanten/Auftragnehmers sowie alle<br />
Nebenkosten (z. B. ordnungsgemäße Verpackung, Liefer- und Transportkosten, Versicherungen,<br />
Einfuhrabgaben/Zölle) ein. Verpackungsmaterial hat der Lieferant/Auftragnehmer auf Verlangen auf<br />
eigene Kosten zurückzunehmen bzw. zu entsorgen.<br />
Ist eine Montage bzw. ein Einbau der Waren, Produkte oder Gewerke ausdrücklich oder konkludent<br />
vereinbart, so sind im Preis, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auch sämtliche Montage- bzw.<br />
Einbaukosten enthalten.<br />
Die <strong>Birkenstock</strong>-Gruppe verfügt über eine Transportversicherung für alle Lieferungen, die diesen AEB<br />
unterfallen. Kosten für eine Transportversicherung werden deshalb keinesfalls von dem <strong>Birkenstock</strong>-<br />
Unternehmen erstattet.<br />
8. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist der vereinbarte Preis innerhalb von 60 Tagen nach<br />
vertragsgemäßer Lieferung und Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung bei dem <strong>Birkenstock</strong>-<br />
Unternehmen fällig und zahlbar. Erfolgen Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach vertragsgemäßer<br />
und vollständiger Lieferung und Rechnungszugang, so gewährt der Lieferant/Auftragnehmer 2 %<br />
Skonto auf den Netto-Rechnungsbetrag. Ordnungsgemäße Rechnungen haben den Vorschriften des §<br />
14 UStG zu entsprechen und sind unter Angabe der Bestell- bzw. Auftragsnummer zu erstellen.<br />
Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Banküberweisungen der Eingang des<br />
Zahlungsauftrags bei der Bank des <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmens. Fälligkeitszinsen gemäß § 353 HGB<br />
werden nicht geschuldet.<br />
9. Vereinbarte Liefertermine und fristen sind verbindlich. Vorzeitige Lieferungen sind nur mit schriftlicher<br />
Zustimmung des <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmens zulässig. Sofern schriftlich keine Lieferzeit vereinbart ist<br />
und sich aus den Umständen des Einzelfalls nicht etwas anderes ergibt, ist das <strong>Birkenstock</strong>-<br />
Unternehmen berechtigt, die Lieferzeit nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung<br />
branchenüblicher Gegebenheiten festzusetzen. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind<br />
Teillieferungen ausgeschlossen, soweit diese für das <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen nicht ausnahmsweise<br />
zumutbar sind. Absehbare Lieferverzögerungen wird der Lieferant/Auftragnehmer dem <strong>Birkenstock</strong>-<br />
Unternehmen unter Nennung der hierfür maßgeblichen Gründe und ihrer voraussichtlichen Dauer<br />
unverzüglich schriftlich mitteilen. Der Eintritt des Lieferverzugs wird dadurch nicht berührt.<br />
2 Version 20-10-2015