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Einkaufsbedingungen_Birkenstock_Group

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5. Bestellungen/Aufträge mit einem Bestell- bzw. Auftragswert von mehr als € 1.000, netto sowie<br />

sämtliche Änderungen von Bestellungen und Aufträgen sind nur verbindlich und wirksam, wenn sie von<br />

dem <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen in Textform getätigt, erteilt oder bestätigt werden.<br />

6. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, hält sich das <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen für zwei<br />

Wochen an Bestellungen und Aufträge gebunden. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine schriftliche<br />

Bestell- oder Auftragsbestätigung noch mit schriftlicher Zustimmung des <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmens<br />

eine Ausführung der Bestellung oder des Auftrags, so ist die Bestellung oder der Auftrag auch ohne<br />

Widerrufserklärung hinfällig. Für die Rechtzeitigkeit der Bestell- oder Auftragsbestätigung ist der<br />

Zeitpunkt ihres Zugangs bei dem <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen entscheidend.<br />

7. Der in der Bestellung/dem Auftrag oder einem Kostenvoranschlag des Lieferanten/Auftragnehmers<br />

ausgewiesene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

sofern diese nicht gesondert ausgewiesen ist. Der Preis schließt, sofern nicht schriftlich anders<br />

vereinbart, alle Leistungen und Nebenleistungen des Lieferanten/Auftragnehmers sowie alle<br />

Nebenkosten (z. B. ordnungsgemäße Verpackung, Liefer- und Transportkosten, Versicherungen,<br />

Einfuhrabgaben/Zölle) ein. Verpackungsmaterial hat der Lieferant/Auftragnehmer auf Verlangen auf<br />

eigene Kosten zurückzunehmen bzw. zu entsorgen.<br />

Ist eine Montage bzw. ein Einbau der Waren, Produkte oder Gewerke ausdrücklich oder konkludent<br />

vereinbart, so sind im Preis, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auch sämtliche Montage- bzw.<br />

Einbaukosten enthalten.<br />

Die <strong>Birkenstock</strong>-Gruppe verfügt über eine Transportversicherung für alle Lieferungen, die diesen AEB<br />

unterfallen. Kosten für eine Transportversicherung werden deshalb keinesfalls von dem <strong>Birkenstock</strong>-<br />

Unternehmen erstattet.<br />

8. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist der vereinbarte Preis innerhalb von 60 Tagen nach<br />

vertragsgemäßer Lieferung und Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung bei dem <strong>Birkenstock</strong>-<br />

Unternehmen fällig und zahlbar. Erfolgen Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach vertragsgemäßer<br />

und vollständiger Lieferung und Rechnungszugang, so gewährt der Lieferant/Auftragnehmer 2 %<br />

Skonto auf den Netto-Rechnungsbetrag. Ordnungsgemäße Rechnungen haben den Vorschriften des §<br />

14 UStG zu entsprechen und sind unter Angabe der Bestell- bzw. Auftragsnummer zu erstellen.<br />

Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Banküberweisungen der Eingang des<br />

Zahlungsauftrags bei der Bank des <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmens. Fälligkeitszinsen gemäß § 353 HGB<br />

werden nicht geschuldet.<br />

9. Vereinbarte Liefertermine und fristen sind verbindlich. Vorzeitige Lieferungen sind nur mit schriftlicher<br />

Zustimmung des <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmens zulässig. Sofern schriftlich keine Lieferzeit vereinbart ist<br />

und sich aus den Umständen des Einzelfalls nicht etwas anderes ergibt, ist das <strong>Birkenstock</strong>-<br />

Unternehmen berechtigt, die Lieferzeit nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung<br />

branchenüblicher Gegebenheiten festzusetzen. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind<br />

Teillieferungen ausgeschlossen, soweit diese für das <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen nicht ausnahmsweise<br />

zumutbar sind. Absehbare Lieferverzögerungen wird der Lieferant/Auftragnehmer dem <strong>Birkenstock</strong>-<br />

Unternehmen unter Nennung der hierfür maßgeblichen Gründe und ihrer voraussichtlichen Dauer<br />

unverzüglich schriftlich mitteilen. Der Eintritt des Lieferverzugs wird dadurch nicht berührt.<br />

2 Version 20-10-2015

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