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Einkaufsbedingungen_Birkenstock_Group

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39. Das Vertragsverhältnis zwischen dem <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen und dem Lieferanten/Auftragnehmer<br />

unter Einbeziehung dieser AEB unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter<br />

Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UN-<br />

Kaufrechtsübereinkommen).<br />

40. Sollte eine Bestimmung des Vertragsverhältnisses zwischen dem <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen und dem<br />

Lieferanten/Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AEB unwirksam oder undurchführbar sein oder<br />

werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertragsverhältnisses im Übrigen nicht berührt. Die<br />

Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung unverzüglich<br />

durch diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen und<br />

undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />

41. Ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang<br />

mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen und dem<br />

Lieferanten/Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AEB ist der Geschäftssitz des <strong>Birkenstock</strong>-<br />

Unternehmens. Das Recht des <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmens, den Lieferanten/Auftragnehmer an jedem<br />

gesetzlichen Gerichtsstand im In- und Ausland zu verklagen, bleibt hiervon unberührt.<br />

9 Version 20-10-2015

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