Einkaufsbedingungen_Birkenstock_Group
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Lieferanten/Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder nur ein<br />
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die vorbehaltlose Annahme und/oder Bezahlung<br />
verspätet erbrachter Lieferungen und Leistungen bedeutet keinen Verzicht auf die dem <strong>Birkenstock</strong>-<br />
Unternehmen wegen der Verspätung zustehenden Ansprüche.<br />
25. Bei Zahlungsverzug des <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmens fallen Verzugszinsen in Höhe von fünf<br />
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB an. Bei Annahmeverzug des <strong>Birkenstock</strong>-<br />
Unternehmens sind Ansprüche des Lieferanten/Auftragnehmers auf Ersatz von Mehraufwendungen<br />
oder gemäß § 373 HGB ausgeschlossen, es sei denn, das <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen hat den<br />
Annahmeverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.<br />
26. Mängelgewährleistung und Haftung richten sich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, nach den<br />
gesetzlichen Vorschriften. Eine Nacherfüllung, nach Wahl des <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmens durch<br />
Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache<br />
(Ersatzlieferung), gilt als fehlgeschlagen, wenn nicht der erste Nacherfüllungsversuch innerhalb einer<br />
von dem <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen gesetzten angemessenen Frist zum Erfolg führt. Im Fall des<br />
Fehlschlagens der Nacherfüllung ist das <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen berechtigt, den Mangel selbst zu<br />
beseitigen und vom Lieferanten/Auftragnehmer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu<br />
verlangen. Ist die Nacherfüllung für das <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen unzumutbar oder verweigert der<br />
Lieferant/Auftragnehmer eine Nacherfüllung, so steht dem <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen das<br />
Selbstvornahmerecht auch ohne Fristsetzung zu.<br />
Dem <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen stehen Mängelgewährleistungsansprüche zudem auch dann<br />
uneingeschränkt zu, wenn der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt<br />
geblieben ist. Bei Ersatzlieferung beginnt die Gewährleistungsfrist mit Lieferung der Ersatzsache<br />
erneut, sofern nicht die Ersatzlieferung nur aus Kulanzgründen erfolgt. Gleiches gilt nach<br />
Nachbesserung für die vom Mangel betroffenen Teile. Entstehen dem <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen<br />
infolge mangelhafter Lieferungen/Leistungen Kosten (z. B. Transport- oder Montagekosten), so sind<br />
diese vom Lieferanten/Auftragnehmer zu tragen.<br />
27. Die vom Lieferanten/Auftragnehmer im Rahmen der Mängelgewährleistung aufgewendeten Kosten<br />
trägt dieser auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorlag. Ein<br />
Schadensersatzanspruch wegen unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangens besteht nur, sofern<br />
das <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel vorlag.<br />
28. Der Lieferant/Auftragnehmer garantiert, dass die vertraglichen Leistungen frei von Rechten Dritter<br />
(Rechtsmängeln) sind und dass durch diese Leistungen und deren bestimmungsgemäße Verwertung<br />
keine Urheberrechte, Patente oder sonstigen (gewerblichen) Schutzrechte Dritter im In- und Ausland<br />
verletzt werden. Er stellt das <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen von jedweder Inanspruchnahme Dritter, die<br />
Rechte an den vertraglichen Leistungen oder eine Verletzung von Rechten durch die vertraglichen<br />
Leistungen oder deren bestimmungsgemäße Verwertung geltend machen, auf erstes Anfordern und<br />
unabhängig von einem Verschulden vollumfänglich im Innenverhältnis frei und erstattet dem<br />
<strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung.<br />
29. Die Freistellung gemäß Ziff. 28 gilt entsprechend im Hinblick auf gegen das <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen<br />
wegen Personen- und/oder Sachschäden gerichtete Produkthaftungsansprüche, die auf einen<br />
6 Version 20-10-2015