Einkaufsbedingungen_Birkenstock_Group
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34. An von <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen getätigten Bestellungen und erteilten Aufträgen sowie dem<br />
Lieferanten/Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen,<br />
Planungen, Beschreibungen, Ausführungsanweisungen und anderen Unterlagen (nachfolgend<br />
„geschützte Unterlagen“ genannt) behält sich das <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen das Eigentum und das<br />
Urheberrecht vor. Der Lieferant/Auftragnehmer darf geschützte Unterlagen ausschließlich für Zwecke<br />
des Vertrages verwenden und ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch das <strong>Birkenstock</strong>-<br />
Unternehmen weder Dritten zugänglich machen noch für eigene Zwecke nutzen oder vervielfältigen.<br />
Der Lieferant/Auftragnehmer hat geschützte Unterlagen auf Verlangen des <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmens<br />
vollständig zurückzugeben und von ihm angefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im<br />
ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum<br />
Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon sind nur die Aufbewahrung im Rahmen<br />
gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im<br />
Rahmen der üblichen Datensicherung.<br />
Der Lieferant/Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bedingungen von Bestellungen/Aufträgen sowie<br />
sämtliche zum Zweck des Vertrages zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere solche<br />
Informationen, die sich aus geschützten Unterlagen ergeben (mit Ausnahme öffentlich zugänglicher<br />
Informationen), für einen Zeitraum von drei Jahren nach dem jeweiligen Vertragsschluss<br />
geheimzuhalten und vor Kenntnisnahme durch nicht am Vertrag beteiligte Dritte zu schützen. Er wird<br />
etwaige Unterlieferanten/Subunternehmer entsprechend verpflichten.<br />
35. Werkzeuge, Vorlagen, Muster, Modelle und sonstige Gegenstände und Zutaten, die das <strong>Birkenstock</strong>-<br />
Unternehmen dem Lieferanten/Auftragnehmer zur Verfügung stellt (z.B. zur weiteren Bearbeitung<br />
durch den Lieferanten/Auftragnehmer) oder die zu Zwecken des Vertrages gefertigt und durch den<br />
Lieferanten/Auftragnehmer gesondert berechnet werden, bleiben im Eigentum des <strong>Birkenstock</strong>-<br />
Unternehmens oder gehen in dessen Eigentum über. Sie sind durch den Lieferanten/Auftragnehmer<br />
als Eigentum des <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmens kenntlich zu machen, sorgfältig zu verwahren, gegen<br />
Diebstahl und Beschädigungen jeglicher Art zu sichern und nur für Zwecke des Vertrages zu benutzen.<br />
Der Lieferant/Auftragnehmer ist nach Aufforderung verpflichtet, die Gegenstände in<br />
ordnungsgemäßem Zustand an das <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen herauszugeben, wenn sie von ihm nicht<br />
mehr zur Erfüllung der mit dem <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen geschlossenen Verträge benötigt werden.<br />
36. Werden Zutaten, die das <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen dem Lieferanten/Auftragnehmer zur Verfügung<br />
stellt, auftragsgemäß von dem Lieferanten/Auftragnehmer verarbeitet oder mit anderen Zutaten<br />
verbunden oder vermischt (nachfolgend „Weiterverarbeitung“ genannt), so gilt die Weiterverarbeitung<br />
als durch das <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen erfolgt. Damit gilt das <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen als Hersteller<br />
und erwirbt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen spätestens mit Weiterverarbeitung<br />
Eigentum an den aus der Weiterverarbeitung resultierenden Waren, Produkten und Gewerken.<br />
37. Auf die Geschäftsverbindung mit der <strong>Birkenstock</strong>-Gruppe oder einem <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen darf<br />
der Lieferant/Auftragnehmer nur mit schriftlicher, jederzeit frei widerruflicher Zustimmung des<br />
<strong>Birkenstock</strong>-Unternehmens hinweisen.<br />
38. Soweit nach diesen AEB Erklärungen schriftlich abzugeben sind, genügt eine Übermittlung in<br />
Textform, z.B. per E-Mail oder per Telefax.<br />
8 Version 20-10-2015