10.03.2017 Aufrufe

Einkaufsbedingungen_Birkenstock_Group

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

34. An von <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen getätigten Bestellungen und erteilten Aufträgen sowie dem<br />

Lieferanten/Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen,<br />

Planungen, Beschreibungen, Ausführungsanweisungen und anderen Unterlagen (nachfolgend<br />

„geschützte Unterlagen“ genannt) behält sich das <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen das Eigentum und das<br />

Urheberrecht vor. Der Lieferant/Auftragnehmer darf geschützte Unterlagen ausschließlich für Zwecke<br />

des Vertrages verwenden und ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch das <strong>Birkenstock</strong>-<br />

Unternehmen weder Dritten zugänglich machen noch für eigene Zwecke nutzen oder vervielfältigen.<br />

Der Lieferant/Auftragnehmer hat geschützte Unterlagen auf Verlangen des <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmens<br />

vollständig zurückzugeben und von ihm angefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im<br />

ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum<br />

Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon sind nur die Aufbewahrung im Rahmen<br />

gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im<br />

Rahmen der üblichen Datensicherung.<br />

Der Lieferant/Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bedingungen von Bestellungen/Aufträgen sowie<br />

sämtliche zum Zweck des Vertrages zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere solche<br />

Informationen, die sich aus geschützten Unterlagen ergeben (mit Ausnahme öffentlich zugänglicher<br />

Informationen), für einen Zeitraum von drei Jahren nach dem jeweiligen Vertragsschluss<br />

geheimzuhalten und vor Kenntnisnahme durch nicht am Vertrag beteiligte Dritte zu schützen. Er wird<br />

etwaige Unterlieferanten/Subunternehmer entsprechend verpflichten.<br />

35. Werkzeuge, Vorlagen, Muster, Modelle und sonstige Gegenstände und Zutaten, die das <strong>Birkenstock</strong>-<br />

Unternehmen dem Lieferanten/Auftragnehmer zur Verfügung stellt (z.B. zur weiteren Bearbeitung<br />

durch den Lieferanten/Auftragnehmer) oder die zu Zwecken des Vertrages gefertigt und durch den<br />

Lieferanten/Auftragnehmer gesondert berechnet werden, bleiben im Eigentum des <strong>Birkenstock</strong>-<br />

Unternehmens oder gehen in dessen Eigentum über. Sie sind durch den Lieferanten/Auftragnehmer<br />

als Eigentum des <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmens kenntlich zu machen, sorgfältig zu verwahren, gegen<br />

Diebstahl und Beschädigungen jeglicher Art zu sichern und nur für Zwecke des Vertrages zu benutzen.<br />

Der Lieferant/Auftragnehmer ist nach Aufforderung verpflichtet, die Gegenstände in<br />

ordnungsgemäßem Zustand an das <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen herauszugeben, wenn sie von ihm nicht<br />

mehr zur Erfüllung der mit dem <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen geschlossenen Verträge benötigt werden.<br />

36. Werden Zutaten, die das <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen dem Lieferanten/Auftragnehmer zur Verfügung<br />

stellt, auftragsgemäß von dem Lieferanten/Auftragnehmer verarbeitet oder mit anderen Zutaten<br />

verbunden oder vermischt (nachfolgend „Weiterverarbeitung“ genannt), so gilt die Weiterverarbeitung<br />

als durch das <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen erfolgt. Damit gilt das <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen als Hersteller<br />

und erwirbt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen spätestens mit Weiterverarbeitung<br />

Eigentum an den aus der Weiterverarbeitung resultierenden Waren, Produkten und Gewerken.<br />

37. Auf die Geschäftsverbindung mit der <strong>Birkenstock</strong>-Gruppe oder einem <strong>Birkenstock</strong>-Unternehmen darf<br />

der Lieferant/Auftragnehmer nur mit schriftlicher, jederzeit frei widerruflicher Zustimmung des<br />

<strong>Birkenstock</strong>-Unternehmens hinweisen.<br />

38. Soweit nach diesen AEB Erklärungen schriftlich abzugeben sind, genügt eine Übermittlung in<br />

Textform, z.B. per E-Mail oder per Telefax.<br />

8 Version 20-10-2015

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!