Sybille Grätz - Zahnärztlicher Bezirksverband Schwaben
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ZBV Info<br />
Einzug der Beiträge eine Einzugsermächtigung<br />
erteilt haben. In den meisten Fällen<br />
erheben die Banken bei einer Rückbelastung<br />
des Beitragseinzuges erhebliche<br />
Gebühren, die wir an Sie weitergeben müssen,<br />
wenn Sie die Änderungsmeldung versäumt<br />
haben.<br />
Gesetzliche und<br />
vertragliche<br />
Aufbewahrungsfristen<br />
Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit<br />
dem Schluss des Kalenderjahres, in dem<br />
die letzte Eintragung in die Unterlagen vorgenommen<br />
wurde, das Inventar, die Eröffnungsbilanz,<br />
der Jahresabschluss aufgestellt,<br />
der Handels- oder Geschäftsbrief<br />
empfangen bzw. abgesandt, der<br />
Buchungsbeleg entstanden oder die Aufzeichnung<br />
vorgenommen wurde.<br />
Dies ist aber ausnahmsweise dann nicht<br />
zulässig, wenn die Unterlagen noch für laufende<br />
Verfahren – zum Beispiel für eine<br />
begonnene Betriebsprüfung, ein Straf- oder<br />
Klageverfahren benötigt werden.<br />
Demnach können bei einer zehnjährigen<br />
Aufbewahrungsfrist Unterlagen aus dem<br />
Jahr 1995 und früher mit Ablauf des<br />
31.12.2005 vernichtet werden!<br />
Dies betrifft folgende Unterlagen:<br />
Bücher oder Aufzeichnungen (z.B. das<br />
vom Zahnarzt selbst geführte Ärzte-Journal<br />
oder die vom Steuerberater erstellte Buchführung)<br />
sowie die Einnahme-Überschuss-Rechnung<br />
(Gewinnermittlung) und<br />
AfA-Listen.<br />
Hinweis: Die Frist verlängert sich, wenn die<br />
Einnahme-Überschuss-Rechnung erst ver-<br />
spätet erstellt wird. Ist sie beispielsweise für<br />
2003 erst in 2005 erstellt worden, dürfen die<br />
Unterlagen zur Gewinnermittlung erst in<br />
2016 vernichtet werden.<br />
Kassenbücher, Tageskassenberichte oder<br />
Kassenjournale nach der letzten Eintragung.<br />
Patientenrechnungs-Ausgangsbuch nach<br />
der letzten Eintragung sowie Patientenrechnungs-Durchschriften<br />
mit Zahlungsvermerken.<br />
Quartalsabrechnungen der KZV mit Anlagen,<br />
Eingangsrechnungen und Abrechnungen<br />
des Fremdlabors, gegebenenfalls<br />
Abrechnungen einer Privatverrechnungsstelle.<br />
Unterlagen für die Girokonten der Praxis<br />
(Konto-Auszüge mit Überweisungs-, Einzahlungs-<br />
und Abhebungsbelegen) und<br />
sonstige Kreditunterlagen.<br />
Rechnungen über den Kauf von Einrichtung<br />
und Inventar sowie Belege über die<br />
laufenden Kosten für den Praxisbetrieb –<br />
wie z. B. Kfz-Kosten, Reparatur und Wartung<br />
der Praxiseinrichtung, Bürobedarf,<br />
Beiträge und Versicherungen, Bewirtungen,<br />
Geschenke für Geschäftsfreunde usw.<br />
Patienten-Karteikarten, aus denen sich<br />
die in Rechnung gestellten Beträge bzw.<br />
Eigenanteile und Vermerke über die Zahlungen<br />
der Patienten ergeben (entscheidend<br />
ist das Datum der letzten Eintragung).<br />
Bei einer 6-jährigen Aufbewahrungsfrist<br />
können Unterlagen aus dem Jahre 1999<br />
und früher mit Ablauf des 31.12.2005 vernichtet<br />
werden!<br />
Dies betrifft folgende Unterlagen:<br />
Schriftverkehr, z. B. mit der KZV, dem<br />
Fremdlabor, den Patienten, dem Vermieter,<br />
soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung<br />
sind.<br />
ZNS 5/2006 15