11.12.2012 Aufrufe

TUI - Infos, Tipps, Ausflüge: Kreta - tui.com - Onlinekatalog

TUI - Infos, Tipps, Ausflüge: Kreta - tui.com - Onlinekatalog

TUI - Infos, Tipps, Ausflüge: Kreta - tui.com - Onlinekatalog

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Für Ihre Rückreise<br />

Alles ist einmal zu Ende<br />

Bitte denken Sie an folgende Punkte:<br />

� Vergessen Sie nicht, die im Hotelsafe deponierten Gegenstände abzuholen und<br />

Ihren Zimmerschlüssel abzugeben.<br />

� Denken Sie daran, Ihre Kofferanhänger an Ihrem Gepäck zu befestigen.<br />

� Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Feuerzeuge ins aufzugebende Gepäck und<br />

Nagelscheren o. ä. nicht ins Handgepäck gepackt werden!<br />

� Damit ausreichend Zeit bleibt, um die Zimmer für die neu ankommenden Gäste<br />

zu säubern, ist es üblich, das Zimmer bis spätestens 12.00 Uhr zu räumen.<br />

� Ihre Abholzeit entnehmen Sie bitte den Listen an der Hoteltafel bzw. unserer<br />

Mappe „Information Rückreise“.<br />

<strong>TUI</strong> Gästefragebogen<br />

Bitte denken Sie daran, den ausgefüllten Fragebogen an die <strong>TUI</strong> Deutschland<br />

GmbH in Hannover zu schicken. Ihre Meinung ist uns sehr wichtig.<br />

Und Sie haben die Chance, eine von mehreren <strong>TUI</strong>-Reisen zu gewinnen!<br />

Zollvorschriften innerhalb der EU-Länder<br />

Für den persönlichen Bedarf dürfen Sie folgende Waren einführen:<br />

Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit Höchstgewicht 3 g/Stück),<br />

200 Zigarren, 1 kg Tabak.<br />

Alkoholika: 10 l Spirituosen, 20 l Likör-/Wermutwein, 90 l Wein (davon höchstens<br />

60 l Schaumwein), 110 l Bier.<br />

Achtung: Tabakwaren und Alkoholika dürfen nur Personen einführen, die<br />

mindestens 17 Jahre alt sind. Für einige EU-Länder gelten ergänzende<br />

Bestimmungen (z.B. geringere Einfuhrmengen von Tabakwaren bei Fehlen eines<br />

deutschsprachigen Warnhinweises auf der Verpackung). Bitte erkundigen Sie sich<br />

vor Abreise nach den aktuellen Bestimmungen für Ihr Heimatland.<br />

Kaffee: 10 kg<br />

Parfüm: unterliegt keinen Beschränkungen (wenn für persönlichen Bedarf).<br />

(alle Angaben ohne Gewähr)<br />

Zollvorschriften für die Schweiz<br />

Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Pfeifentabak.<br />

Alkoholika: 1 l Spirituosen über 15 % Vol. oder 2 l Spirituosen bis 15 % Vol.<br />

Für andere Alkoholika müssen Sie unterschiedlich hohe Abgaben entrichten!<br />

Achtung: Tabakwaren und Alkoholika dürfen nur Personen einführen, die<br />

mindestens 17 Jahre alt sind.<br />

Parfüm: Der jeweilige Betrag fällt unter den Gesamtwert für „Andere Waren“.<br />

Andere Waren: bis zu einem Gesamtwert von SFR 300.<br />

Achtung: Übersteigt der Wert der Waren diese Freigrenzen, sind alle Waren abgabenpflichtig.<br />

(alle Angaben ohne Gewähr)<br />

© <strong>TUI</strong> Deutschland GmbH, Hannover ZUA/HER/MS/0810<br />

43<br />

Für Ihre Sicherheit / Für Ihre Rückreise

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!