TUI - Infos, Tipps, Ausflüge: Kreta - tui.com - Onlinekatalog
TUI - Infos, Tipps, Ausflüge: Kreta - tui.com - Onlinekatalog
TUI - Infos, Tipps, Ausflüge: Kreta - tui.com - Onlinekatalog
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Für Ihre Rückreise<br />
Alles ist einmal zu Ende<br />
Bitte denken Sie an folgende Punkte:<br />
� Vergessen Sie nicht, die im Hotelsafe deponierten Gegenstände abzuholen und<br />
Ihren Zimmerschlüssel abzugeben.<br />
� Denken Sie daran, Ihre Kofferanhänger an Ihrem Gepäck zu befestigen.<br />
� Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Feuerzeuge ins aufzugebende Gepäck und<br />
Nagelscheren o. ä. nicht ins Handgepäck gepackt werden!<br />
� Damit ausreichend Zeit bleibt, um die Zimmer für die neu ankommenden Gäste<br />
zu säubern, ist es üblich, das Zimmer bis spätestens 12.00 Uhr zu räumen.<br />
� Ihre Abholzeit entnehmen Sie bitte den Listen an der Hoteltafel bzw. unserer<br />
Mappe „Information Rückreise“.<br />
<strong>TUI</strong> Gästefragebogen<br />
Bitte denken Sie daran, den ausgefüllten Fragebogen an die <strong>TUI</strong> Deutschland<br />
GmbH in Hannover zu schicken. Ihre Meinung ist uns sehr wichtig.<br />
Und Sie haben die Chance, eine von mehreren <strong>TUI</strong>-Reisen zu gewinnen!<br />
Zollvorschriften innerhalb der EU-Länder<br />
Für den persönlichen Bedarf dürfen Sie folgende Waren einführen:<br />
Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit Höchstgewicht 3 g/Stück),<br />
200 Zigarren, 1 kg Tabak.<br />
Alkoholika: 10 l Spirituosen, 20 l Likör-/Wermutwein, 90 l Wein (davon höchstens<br />
60 l Schaumwein), 110 l Bier.<br />
Achtung: Tabakwaren und Alkoholika dürfen nur Personen einführen, die<br />
mindestens 17 Jahre alt sind. Für einige EU-Länder gelten ergänzende<br />
Bestimmungen (z.B. geringere Einfuhrmengen von Tabakwaren bei Fehlen eines<br />
deutschsprachigen Warnhinweises auf der Verpackung). Bitte erkundigen Sie sich<br />
vor Abreise nach den aktuellen Bestimmungen für Ihr Heimatland.<br />
Kaffee: 10 kg<br />
Parfüm: unterliegt keinen Beschränkungen (wenn für persönlichen Bedarf).<br />
(alle Angaben ohne Gewähr)<br />
Zollvorschriften für die Schweiz<br />
Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Pfeifentabak.<br />
Alkoholika: 1 l Spirituosen über 15 % Vol. oder 2 l Spirituosen bis 15 % Vol.<br />
Für andere Alkoholika müssen Sie unterschiedlich hohe Abgaben entrichten!<br />
Achtung: Tabakwaren und Alkoholika dürfen nur Personen einführen, die<br />
mindestens 17 Jahre alt sind.<br />
Parfüm: Der jeweilige Betrag fällt unter den Gesamtwert für „Andere Waren“.<br />
Andere Waren: bis zu einem Gesamtwert von SFR 300.<br />
Achtung: Übersteigt der Wert der Waren diese Freigrenzen, sind alle Waren abgabenpflichtig.<br />
(alle Angaben ohne Gewähr)<br />
© <strong>TUI</strong> Deutschland GmbH, Hannover ZUA/HER/MS/0810<br />
43<br />
Für Ihre Sicherheit / Für Ihre Rückreise