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RAL 1015 taxi news Heft 7-2014

Freie und unabhängige Zeitschrift für das Taxigewerbe

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W INFORMATION<br />

Verehrte Kollegen,<br />

was beschäftigt Sie als Taxiunternehmer zurzeit<br />

am meisten? Richtig! Der Mindestlohn<br />

und die damit verbundenen Aufzeichnungspflichten.<br />

Seit Jahren werden in diesem Gewerbe im<br />

Einvernehmen mit dem Fahrpersonal Provisionslohnvereinbarungen<br />

getroffen. Dies erwies<br />

sich bislang als gerechteste Honorierung<br />

und erleichterte dem Unternehmer die Kontrollarbeit<br />

der Personalleistungen. Dem Fahrer<br />

bot sich so die Möglichkeit, seine Arbeitszeit<br />

innerhalb seiner Schichtzeit selbst einzuteilen.<br />

Es war zwar schon immer unverkennbar, dass<br />

das Fahrpersonal unter der Weisung des Unternehmers<br />

stand. Dieser aber konnte die Leistung<br />

des Fahrers meistens nur unzureichend<br />

und erst viel zu spät überprüfen.<br />

Auf den wenigsten Arbeitszeitnachweisen wurden<br />

bisher die Arbeitszeiten korrekt erfasst.<br />

Zur korrekten Aufzeichnung der Arbeitszeiten<br />

gehören die zeitliche Erfassung des Schichtbeginns,<br />

die zeitliche Erfassung des Schichtendes<br />

und die zeitliche Erfassung der während der<br />

Schichtarbeitszeit entstandenen Pausen, unter<br />

Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes. Das<br />

Ergebnis dieser zeitlichen Erfassungen ist die<br />

Arbeitszeit, die dem Fahrer vergütet wird.<br />

Das Mindestlohngesetz sieht nun Folgendes<br />

vor:<br />

RECHT & STEUERN<br />

Mindestlohn und Fiskaltaxameter<br />

Für jede Arbeitsstunde zahlt der Unternehmer<br />

dem Fahrer 8,50 € brutto als Grundlohn.<br />

Verpfl egungsaufwendungen und steuerfreie<br />

Zuschläge nach § 3b EStG sind KEIN Bestandteil<br />

des Mindestlohns. D. h., steuerfreie<br />

Zuschläge nach § 3b EStG und Verpflegungsaufwendungen<br />

müssen zusätzlich zu dem<br />

Grundlohn von 8,50 € brutto gezahlt werden.<br />

Eine Anrechnung auf den Mindestlohn ist unzulässig.<br />

Durch die Erhöhung des Bruttolohns<br />

und die damit verbundene Verbeitragung<br />

steigen zugleich die Sozialversicherungs- und<br />

Lohnsteueranteile.<br />

Die Kontrolle der Arbeitszeitaufzeichnung erfolgt<br />

durch den Unternehmer.<br />

Bsp.: Wenn ich mich als angestellter Werkstattmitarbeiter<br />

bei einem großen deutschen Automobilhersteller<br />

während der mir zugeteilten<br />

Arbeitszeit in einem nicht einsehbaren Bereich<br />

der Werkstatt verstecke, wird mein Werkstattmeister,<br />

der mich jederzeit aus seinem Büro<br />

sehen kann, nach mir suchen. Bei wiederholten<br />

Abmahnungen erwartet mich dann folglich<br />

auch eine Kündigung.<br />

Also müssen wir umdenken.<br />

Mit dem Inkrafttreten des Mindestlohns für das<br />

Taxigewerbe benötigen wir:<br />

1. eine vereinfachte Aufzeichnungsmöglichkeit<br />

der Arbeitszeiten und der Pausen,<br />

2. ein Werkzeug, das uns dabei hilft, die Leistung<br />

des angestellten Fahrers auszuwerten,<br />

3. neue Werkzeuge, die uns dabei unterstützen,<br />

die Rentabilität des Unternehmens zu<br />

überwachen.<br />

Dafür haben wir in den vergangenen Monaten<br />

hart gearbeitet und ein leistungsstarkes Produkt<br />

entwickelt, unsere DriverApp.<br />

Unsere technische Lösung (Modell):<br />

Der Fiskaltaxameter bildet hierfür die Basis:<br />

Zurecht werden Sie sich jetzt fragen, wie wir<br />

vom Mindestlohn zum Fiskaltaxameter kommen.<br />

Das werde ich Ihnen hier verdeutlichen.<br />

Im Gegensatz zu normalen Taxametern ist<br />

der Fiskaltaxameter mit unseren Servern verbunden<br />

und sendet jede Aktivität zeitnah an<br />

unsere Server. Diese Daten werden sofort<br />

verarbeitet und in Ihrem Unternehmerportal<br />

bereitgestellt.<br />

Nur durch den zeitnahen Datentransfer über<br />

das Internet ist es technisch erst möglich, auch<br />

plausible Arbeitszeiten zu erfassen und zu verifizieren.<br />

Diese Aufgabe obliegt dem Fahrer<br />

und wir unterstützen ihn dabei. Durch unsere<br />

DriverApp ist es möglich, nur während einer<br />

laufenden Schicht Pausen einzugeben. Diese<br />

Eingaben werden sofort auf ihre Plausibilität<br />

überprüft und bei Überschneidungen mit<br />

Tourzeiten oder einer Dauer von geringer als<br />

15 Minuten verweigert. Analog geführte Pausen,<br />

welche nicht über die DriverApp eingegeben<br />

wurden, können trotzdem nachträglich<br />

Aufbewahrung und Weiterverarbeitung der Daten, die den Fiskaltaxameter verlassen<br />

Legende<br />

Ursprungsdaten<br />

dekodierte Daten<br />

CD im GDPdU-Format<br />

INSIKA fähiger Taxameter<br />

mit der INSIKA-Smartcard<br />

Signierter Datensatz verlässt den Taxameter<br />

mittels eines GPRS-Modems.<br />

Abspeicherung<br />

der Daten in Ursprungsform<br />

Dekodierung<br />

der Daten zur<br />

Weiterverarbeitung<br />

Finanzamt,<br />

Ordnungsbehörde<br />

Der Kunde authentifiziert sich für den Zugang<br />

auf dem<br />

-Fiskal-Server (IFS). Der<br />

IFS ist plattformunabhängig von jedem<br />

Webbrowser zugänglich. Der Kunde kann hier<br />

Zu- und Abbuchungen vornehmen und seine<br />

Betriebsdaten auswerten.<br />

ist eine Dienstleistung<br />

der Starksoft Deutschland<br />

GmbH. Diese Daten werden auf<br />

Servern gespeichert, die jeden<br />

ankommenden Datensatz sofort<br />

auf einem zweiten Datenträger<br />

spiegeln.<br />

Professionelle Abrechnung der<br />

Fahrer mit der DriverApp. Um die<br />

DriverApp nutzen zu können, sind<br />

außer dem schon vorhandenen<br />

Smartphone in Ihrer Tasche keine<br />

weiteren Geräte notwendig.<br />

16 <strong>taxi</strong> <strong>news</strong> 7/<strong>2014</strong>

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