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Fach 1, Seite 22 Eilnachrichten 2017<br />

einzulegen. In welchem Umfang ein Anwalt auch ohne Auftrag seinen Mandanten über die Aussichten<br />

eines Rechtsmittels aufklären muss, kann dahinstehen. Eine Belehrungspflicht besteht jedenfalls bei<br />

ohne Weiteres erkennbarer Divergenz zur höchstrichterlichen Rechtsprechung und in den Fällen, in<br />

denen der Fehler des Urteils darauf beruht, dass der Rechtsanwalt nicht sachgerecht gearbeitet, das<br />

unrichtige Urteil also mitverschuldet hat. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 77/2017<br />

Syndikusrechtsanwaltszulassung: Fachliche Unabhängigkeit<br />

(AGH NRW, Urt. v. 7.10.2016 – 1 AGH 22/16) • Eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt setzt u.a. voraus,<br />

dass der Bewerber eine fachlich unabhängige Tätigkeit i.S.v. § 46 Abs. 3, 4 BRAO ausübt. Dies kann auch<br />

der Fall sein, wenn der Rechtsanwalt nach dem ursprünglichen Arbeitsvertrag seine Tätigkeit „nach<br />

Maßgabe der Weisungen der Geschäftsführung oder der von ihr bestellten Vorgesetzten“ ausübt, diese<br />

Regelung jedoch nachträglich abbedungen wurde und eine wirksame Ergänzung zum Arbeitsvertrag<br />

darstellt. Allerdings reicht es nach dem Gesetz nicht, dass die fachliche Unabhängigkeit vertraglich<br />

gewährleistet wird. Sie muss auch tatsächlich gewährleistet werden (§ 46 Abs. 4 S. 2 BRAO). Sie muss<br />

also tatsächlich im Rahmen des Anstellungsverhältnisses gelebt werden. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 78/2017<br />

Gebührenrecht<br />

Anwaltsvergütung: Kartellrechtsverstoß durch staatliche Gebührenordnung<br />

(EuGH, Urt. v. 8.12.2016 – C-532/15 und C-538/15) • Art. 101 AEUV i.V.m. Art. 4 Abs. 3 EUV ist dahin<br />

auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der spanischen Anwaltsgebührenordnung nicht<br />

entgegensteht, die für die Honorare der Prozessbevollmächtigten eine Gebühr festsetzt, die höchstens<br />

um 12 % über- oder unterschritten werden darf, und bezüglich deren sich das nationale Gericht darauf<br />

beschränkt, ihre strikte Anwendung zu überprüfen, ohne dass es in der Lage wäre, unter außergewöhnlichen<br />

Umständen von den durch diese Gebührenordnung festgelegten Grenzen abzuweichen.<br />

Zwar sind nationale Gebührenordnungen geeignet, den Wettbewerb zwischen den EU-Mitgliedstaaten<br />

zu beeinträchtigen. Ein Verstoß gegen Art. 101 AEUV liegt aber nur dann vor, wenn ein Mitgliedstaat die<br />

Ausarbeitung der Gebührenordnung an private Wirtschaftsteilnehmer (z.B. eine Rechtsanwaltskammer)<br />

überträgt und die Festsetzung der Honorare nicht unter staatlicher Kontrolle bleibt. Hinweis:<br />

Damit bestätigt der EuGH seine bisherige Rechtsprechung und wies zwei Klagen gegen angeblich<br />

überhöhte Anwaltsrechnungen zurück. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 79/2017<br />

Gebührenvereinbarung: Sachverständigenkosten erstattungsfähig<br />

(LG Freiburg, Urt. v. 24.11.2016 – 3 S 145/16) • Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall können<br />

insb. dann erstattungsfähig sein, wenn der Geschädigte und der von ihm mit der gutachterlichen<br />

Feststellung des Schadens beauftragte Sachverständige eine Gebührenvereinbarung getroffen haben.<br />

Hierbei kann vereinbart werden, dass Nebenkosten für die Erstellung des Gutachtens nach Aufwand<br />

abgerechnet werden, und dass sich das Grundhonorar am ermittelten Schaden orientiert, wobei<br />

Grundlage der Berechnung „der im Honorarbereich V ermittelte Wert der BVSK-Befragung 2015“ ist. Das<br />

in Übereinstimmung mit der Vereinbarung in Rechnung gestellte Grundhonorar ist zu erstatten, wenn<br />

dieses nicht – für den Geschädigten erkennbar – deutlich überhöht ist. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 80/2017<br />

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66 <strong>ZAP</strong> Nr. 2 18.1.2017

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