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Ihre TRIAS Unfallversicherung

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T-B2423/01.08/m<br />

Besondere Bedingungen für die Versicherung<br />

gegen außerberufliche Unfälle<br />

(BB Außerberufliche Unfälle 07)<br />

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:<br />

Auf der Grundlage der Allgemeinen <strong>Unfallversicherung</strong>s-Bedingungen<br />

(AUB 07) bieten wir für die versicherte Person Versicherungsschutz für<br />

außerberufliche Unfälle. Ziffer 6.2 AUB 07 gilt nicht.<br />

1. Voraussetzungen für die Leistungen<br />

1.1 Die versicherte Person steht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis und<br />

ist<br />

- gesetzlich oder freiwillig durch eine gesetzliche <strong>Unfallversicherung</strong><br />

gegen Arbeitsunfälle oder<br />

- nach den Versorgungsvorschriften für Beamte und Soldaten gegen<br />

Dienstunfälle versichert.<br />

1.2 Es handelt sich um einen außerberuflichen Unfall im Sinne der gesetzlichen<br />

<strong>Unfallversicherung</strong>.<br />

1.3 Im Zweifel ist die Entscheidung des Trägers der gesetzlichen <strong>Unfallversicherung</strong><br />

bzw. der zuständigen Dienststelle maßgebend.<br />

2 Ausgeschlossene Unfälle<br />

Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle beim Sport, den die versicherte<br />

Person gegen Entgelt betreibt.<br />

3 Änderung der Voraussetzung für die Leistungen<br />

3.1 Sind die Voraussetzungen nach Ziffer 1.1 für länger als zwei Monate nicht<br />

erfüllt, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen.<br />

In diesem Fall gilt Folgendes:<br />

In den ersten zwei Monaten nach Fortfall der Voraussetzungen besteht<br />

Versicherungsschutz für sowohl berufliche als auch außerberufliche Unfälle<br />

der versicherten Person. Der bisher gültige Beitrag und die vereinbarten<br />

Versicherungssummen bleiben bestehen. Nach Ablauf dieser zwei<br />

Monate bleiben die Erweiterungen des Versicherungsschutzes auf berufliche<br />

Unfälle und der Beitrag ebenfalls bestehen. Jedoch reduzieren sich<br />

die Versicherungssummen entsprechend dem dann gültigen Tarif für berufliche<br />

und außerberufliche Unfälle.<br />

3.2 Liegt die Voraussetzung nach Ziffer 1.1 wieder vor, führen wir auf <strong>Ihre</strong>n<br />

Wunsch den Versicherungsschutz für die versicherte Person als <strong>Unfallversicherung</strong><br />

gegen außerberufliche Unfälle mit dem bisherigen Beitrag<br />

fort. Die Versicherungssummen werden wieder entsprechend erhöht.<br />

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