Ihre TRIAS Unfallversicherung
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T-B2420/01.08/m<br />
Besondere Bedingungen für die Mitversicherung<br />
der Kosten für kosmetische Operationen<br />
in der <strong>Unfallversicherung</strong><br />
(BB Kosmetische Operationen 07)<br />
Ziffer 2 der Allgemeinen <strong>Unfallversicherung</strong>s-Bedingungen (AUB 07) wird wie<br />
folgt erweitert:<br />
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:<br />
1. Voraussetzungen für die Leistung:<br />
Die Körperoberfläche der versicherten Person wird durch einen unter den Vertrag<br />
fallenden Unfall derart beschädigt oder verformt, dass nach Abschluss der<br />
Heilbehandlung das äußere Erscheinungsbild der versicherten Person hierdurch<br />
dauernd beeinträchtigt ist.<br />
Die versicherte Person entschließt sich, sich einer kosmetischen Operation zum<br />
Zweck der Beseitigung dieses Mangels zu unterziehen.<br />
Die Operation und die klinische Behandlung der versicherten Person müssen bis<br />
zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Unfall erfolgt sein. Hat die versicherte<br />
Person bei Eintritt des Unfalls das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, erfolgt ein<br />
Ersatz der Kosten auch dann, wenn die Operation und die klinische Behandlung<br />
nicht innerhalb dieser Frist, aber vor Vollendung des 21. Lebensjahres der versicherten<br />
Person durchgeführt worden ist.<br />
2. Höhe der Leistung:<br />
Wir übernehmen die mit der Operation und der klinischen Behandlung in Zusammenhang<br />
entstehenden Kosten für Arzthonorare, Medikamente, Verbandszeug<br />
und sonstige ärztlich verordneten Heilmittel sowie die Kosten für die Unterbringung<br />
und Verpflegung in der Klinik bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.<br />
Ausgeschlossen vom Ersatz sind die Kosten für Nahrungs- und Genussmittel,<br />
für Bade- und Erholungsreisen sowie für Krankenpflege, soweit nicht die Zuziehung<br />
von beruflichem Pflegepersonal ärztlich angeordnet wird.<br />
Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der Erstattungsanspruch gegen<br />
uns nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein<br />
anderer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, können Sie sich unmittelbar an<br />
uns halten.<br />
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