Ihre TRIAS Unfallversicherung
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T-B2418/01.08/m<br />
Besondere Bedingungen für die <strong>Unfallversicherung</strong><br />
mit planmäßiger Erhöhung von Leistung und Beitrag (Zuwachsversicherung)<br />
(BB Zuwachsleistung 07)<br />
(Modell 2)<br />
Sie haben mit uns eine <strong>Unfallversicherung</strong> vereinbart, deren Summen und<br />
Beitrag jährlich angepasst werden.<br />
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:<br />
1. Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich um 5 Prozent zum Beginn<br />
des Versicherungsjahres, und zwar erstmals zum Beginn des zweiten<br />
Versicherungsjahres.<br />
2. Dabei werden die Versicherungssummen kaufmännisch auf volle Euro<br />
gerundet.<br />
3. Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem Erhöhungstermin<br />
eintretenden Leistungsfälle.<br />
4. Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.<br />
5. Vor dem Erhöhungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die<br />
Erhöhung.<br />
Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von sechs Wochen nach<br />
unserer Mitteilung in Textform widersprechen. Auf die Frist werden wir Sie<br />
hinweisen.<br />
6. Sie und wir können die Vereinbarung über die planmäßige Erhöhung von<br />
Leistung und Beitrag auch für die gesamte Restlaufzeit des Vertrages widerrufen.<br />
Der Widerruf muss in Textform spätestens drei Monate vor Ablauf<br />
des Versicherungsjahres erfolgen.