Ihre TRIAS Unfallversicherung
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T-V1042/06.08/m<br />
11. Beendigung des Vertrages<br />
Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen<br />
einschließlich etwaiger Vertragsstrafen entnehmen Sie bitte <strong>Ihre</strong>n Allgemeinen <strong>Unfallversicherung</strong>s-Bedingungen<br />
unter der Überschrift "Wann beginnt und wann endet der Vertrag? Wann ruht der Versicherungsschutz<br />
bei militärischen Einsätzen?".<br />
12. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht<br />
Auf den Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Angaben<br />
über den Gerichtsstand sind in den Allgemeinen <strong>Unfallversicherung</strong>s-Bedingungen unter "Welches Gericht<br />
ist zuständig?" enthalten.<br />
13. Vertrags- und Korrespondenzsprache<br />
Die Vertragsbedingungen und die erforderlichen Informationen sowie die Kommunikation während der<br />
Laufzeit dieses Vertrages erfolgen in deutscher Sprache.<br />
Informationen zum Rechtsweg<br />
14. Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren<br />
Eine außergerichtliche Beschwerdestelle zur Schlichtung von Verbraucherstreitigkeiten über Versicherungen<br />
steht nicht zur Verfügung. Die <strong>TRIAS</strong> Versicherung AG ist nicht Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann<br />
e.V..<br />
15. Zuständige Aufsichtsbehörde<br />
Sollte es einmal Probleme mit <strong>Ihre</strong>r Versicherung geben, die Sie mit uns nicht lösen können, so haben Sie<br />
die Möglichkeit, sich an die<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
Graurheindorfer Str. 108<br />
53117 Bonn<br />
Tel.: 02 28 / 41 08 - 0<br />
Fax: 02 28 / 41 08 - 15 50<br />
E-Mail: poststelle@bafin.de<br />
zu wenden.<br />
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