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Ihre TRIAS Unfallversicherung

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T-B2433/01.08/m<br />

Zusatzbedingungen für die erweiterte Übergangsleistung<br />

(ZB erweiterte Übergangsleistung 07)<br />

Ziffer 2.2. der Allgemeinen <strong>Unfallversicherung</strong>s-Bedingungen<br />

(AUB 07) wird wie folgt ergänzt:<br />

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:<br />

1. Voraussetzungen für die Leistung:<br />

Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten<br />

Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt<br />

- nach Ablauf von drei Monaten seit Eintritt des Unfalls<br />

- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen<br />

zu 100 % beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der drei<br />

Monate ununterbrochen bestanden.<br />

Sie haben einen Anspruch auf Zahlung der erweiterten Übergangsleistung<br />

spätestens vier Monate nach Eintritt des Unfalls geltend zu machen<br />

und unter Vorlage eines ärztlichen Attestes zu begründen.<br />

2. Art und Höhe der Leistung:<br />

Wenn die Voraussetzungen nach Ziffer 1 erfüllt sind, dann wird ein<br />

Viertel der versicherten Übergangsleistung gezahlt. Dieser Betrag wird<br />

auf einen Anspruch nach Ziffer 2.2 AUB 07 angerechnet.

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