Ihre TRIAS Unfallversicherung
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T-B2433/01.08/m<br />
Zusatzbedingungen für die erweiterte Übergangsleistung<br />
(ZB erweiterte Übergangsleistung 07)<br />
Ziffer 2.2. der Allgemeinen <strong>Unfallversicherung</strong>s-Bedingungen<br />
(AUB 07) wird wie folgt ergänzt:<br />
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:<br />
1. Voraussetzungen für die Leistung:<br />
Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten<br />
Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt<br />
- nach Ablauf von drei Monaten seit Eintritt des Unfalls<br />
- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen<br />
zu 100 % beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der drei<br />
Monate ununterbrochen bestanden.<br />
Sie haben einen Anspruch auf Zahlung der erweiterten Übergangsleistung<br />
spätestens vier Monate nach Eintritt des Unfalls geltend zu machen<br />
und unter Vorlage eines ärztlichen Attestes zu begründen.<br />
2. Art und Höhe der Leistung:<br />
Wenn die Voraussetzungen nach Ziffer 1 erfüllt sind, dann wird ein<br />
Viertel der versicherten Übergangsleistung gezahlt. Dieser Betrag wird<br />
auf einen Anspruch nach Ziffer 2.2 AUB 07 angerechnet.