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Ihre TRIAS Unfallversicherung

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T-B2422/01.08/m<br />

Besondere Bedingungen für die Versicherung<br />

einer Kurkostenbeihilfe in der <strong>Unfallversicherung</strong><br />

(BB Kurkostenbeihilfe 07)<br />

Ziffer 2 der Allgemeinen <strong>Unfallversicherung</strong>s-Bedingungen (AUB 07) wird wie<br />

folgt erweitert:<br />

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:<br />

1. Voraussetzungen für die Leistung<br />

Die versicherte Person hat<br />

- nach einem unter den Versicherungsvertrag fallenden Unfall<br />

- wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung<br />

oder deren Folgen<br />

- innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an gerechnet<br />

- für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen<br />

eine medizinisch notwendige Kur durchgeführt.<br />

Diese Voraussetzungen werden von Ihnen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen.<br />

Als Kur gilt nicht eine stationäre Behandlung, bei der die ärztliche Behandlung<br />

der Unfallfolgen im Vordergrund steht.<br />

2. Höhe der Leistung:<br />

Die Kurkostenbeihilfe wird in Höhe der vereinbarten, im Versicherungsschein<br />

genannten Versicherungssumme einmal je Unfall gezahlt. Dabei wird Ziffer 3<br />

AUB 07 berücksichtigt.<br />

Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft mehrere <strong>Unfallversicherung</strong>en,<br />

kann die vereinbarte Kurkostenbeihilfe nur aus einem dieser Verträge<br />

verlangt werden.<br />

Der festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz nimmt an einer für andere<br />

Leistungsarten vereinbarten planmäßigen Erhöhung von Leistung und Beitrag<br />

(gemäß den Besonderen Bedingungen für die <strong>Unfallversicherung</strong> mit planmäßiger<br />

Erhöhung von Leistung und Beitrag) nicht teil.<br />

Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der Erstattungsanspruch gegen<br />

uns nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein<br />

anderer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, können Sie sich unmittelbar an<br />

uns halten.

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