Ihre TRIAS Unfallversicherung
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T-B2419/01.08/m<br />
Besondere Bedingungen für die Mitversicherung von<br />
Bergungskosten in der <strong>Unfallversicherung</strong><br />
(BB Bergungskosten 07)<br />
Ziffer 2 der Allgemeinen <strong>Unfallversicherung</strong>s-Bedingungen (AUB 07)<br />
wird wie folgt erweitert:<br />
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:<br />
1. Voraussetzung für die Leistung:<br />
Die versicherte Person hat einen unter den Versicherungsvertrag fallenden<br />
Unfall erlitten.<br />
2. Art der Leistung:<br />
Ersetzt werden die entstandenen notwendigen Kosten für:<br />
a) Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich<br />
oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür<br />
üblicherweise Gebühren berechnet werden,<br />
b) Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder zu einer<br />
Spezialklinik, soweit medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet.<br />
c) Mehraufwand bei der Rückkehr des Verletzen zu seinem ständigen<br />
Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen<br />
oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren,<br />
d) Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfalle.<br />
Hat die versicherte Person für Kosten nach a) einzustehen, obwohl sie<br />
keinen Unfall erlitten hatte, ein solcher aber unmittelbar drohte oder nach<br />
den konkreten Umständen zu vermuten war, sind wir ebenfalls ersatzpflichtig.<br />
3. Höhe der Leistung:<br />
Die Kosten werden bis zur Höhe der im Versicherungsschein festgelegten<br />
Versicherungssumme einmal je Unfall gezahlt.<br />
Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft mehrere<br />
<strong>Unfallversicherung</strong>en, können mitversicherte Bergungskosten nur aus einem<br />
dieser Verträge verlangt werden.<br />
Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz<br />
nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten planmäßigen<br />
Erhöhung von Leistung und Beitrag (gemäß den Besonderen Bedingungen<br />
für die <strong>Unfallversicherung</strong> mit planmäßiger Erhöhung von Leistung und<br />
Beitrag) nicht teil.<br />
Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der Erstattungsanspruch<br />
gegen uns nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden.<br />
Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, können Sie<br />
sich unmittelbar an uns halten.<br />
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