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Ihre TRIAS Unfallversicherung

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T-B2419/01.08/m<br />

Besondere Bedingungen für die Mitversicherung von<br />

Bergungskosten in der <strong>Unfallversicherung</strong><br />

(BB Bergungskosten 07)<br />

Ziffer 2 der Allgemeinen <strong>Unfallversicherung</strong>s-Bedingungen (AUB 07)<br />

wird wie folgt erweitert:<br />

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:<br />

1. Voraussetzung für die Leistung:<br />

Die versicherte Person hat einen unter den Versicherungsvertrag fallenden<br />

Unfall erlitten.<br />

2. Art der Leistung:<br />

Ersetzt werden die entstandenen notwendigen Kosten für:<br />

a) Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich<br />

oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür<br />

üblicherweise Gebühren berechnet werden,<br />

b) Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder zu einer<br />

Spezialklinik, soweit medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet.<br />

c) Mehraufwand bei der Rückkehr des Verletzen zu seinem ständigen<br />

Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen<br />

oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren,<br />

d) Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfalle.<br />

Hat die versicherte Person für Kosten nach a) einzustehen, obwohl sie<br />

keinen Unfall erlitten hatte, ein solcher aber unmittelbar drohte oder nach<br />

den konkreten Umständen zu vermuten war, sind wir ebenfalls ersatzpflichtig.<br />

3. Höhe der Leistung:<br />

Die Kosten werden bis zur Höhe der im Versicherungsschein festgelegten<br />

Versicherungssumme einmal je Unfall gezahlt.<br />

Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft mehrere<br />

<strong>Unfallversicherung</strong>en, können mitversicherte Bergungskosten nur aus einem<br />

dieser Verträge verlangt werden.<br />

Der im Versicherungsschein festgelegte Höchstbetrag für den Kostenersatz<br />

nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten planmäßigen<br />

Erhöhung von Leistung und Beitrag (gemäß den Besonderen Bedingungen<br />

für die <strong>Unfallversicherung</strong> mit planmäßiger Erhöhung von Leistung und<br />

Beitrag) nicht teil.<br />

Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der Erstattungsanspruch<br />

gegen uns nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden.<br />

Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, können Sie<br />

sich unmittelbar an uns halten.<br />

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