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Anzeiger Ausgabe 20/17

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Samstag, <strong>20</strong>. Mai <strong>20</strong><strong>17</strong><br />

UNFALL - WAS TUN?<br />

ANZEIGER • Seite 25<br />

Die Polizei nahm <strong>20</strong>16 rund 2,6 Millionen Unfälle auf, Rekord seit der Wiedervereinigung.<br />

Bei einem Unfall ist richtiges Verhalten am Unfallort entscheidend. Foto:<br />

djd/Itzehoer Versicherungen/MEV<br />

Richtig handeln bei einem<br />

Verkehrsunfall<br />

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes<br />

war <strong>20</strong>16 das unfallreichste<br />

Jahr seit der deutschen Wiedervereinigung.<br />

Die Polizei nahm rund 2,6 Millionen<br />

Unfälle auf, 2,8 Prozent mehr als ein Jahr<br />

zuvor. Die gute Nachricht: Bei den meisten<br />

Unfällen blieb es bei Sachschäden,<br />

die Zahl der Verkehrstoten ging sogar auf<br />

den niedrigsten Stand seit mehr als 60<br />

Jahren zurück.<br />

Wer nicht hilft, macht sich bei<br />

einem Unfall strafbar<br />

unter der Rufnummer 112 zu verständigen.<br />

Trotz der Stress- und Ausnahmesituation<br />

bei einem Unfall sollte jeder<br />

Verkehrsteilnehmer die wichtigsten<br />

Schritte verinnerlicht haben.<br />

Zum Schutz aller Beteiligten sollte die Unfallstelle<br />

zunächst ordnungsgemäß abgesichert<br />

und dabei die eigene Sicherheit<br />

nicht vernachlässigt werden. Das heißt:<br />

Warnblinkanlage einschalten, Warnweste<br />

überziehen und unter Beachtung des<br />

fließenden Verkehrs das Warndreieck in<br />

einer Entfernung von mindestens 100<br />

Metern aufstellen. Wer nicht hilft, macht<br />

sich bei einem Unfall strafbar.<br />

Verletzte sollten in jedem Fall angesprochen<br />

und gegebenenfalls in die stabile<br />

Seitenlage gebracht werden. Zur Hilfeleistung<br />

gehört auch, einen Notruf abzusetzen:<br />

Angaben zu beteiligten Personen,<br />

Unfallort und -hergang helfen der Rettungsleitstelle,<br />

die Situation richtig einzuschätzen.<br />

Wichtig ist dabei, das<br />

Gespräch niemals selbst zu beenden, da<br />

die Leitstelle noch wichtige Rückfragen<br />

haben könnte.<br />

Auch bei Bagatellschäden<br />

richtig reagieren<br />

Auch wenn es nur um eine kleine Beule<br />

beim Ausparken geht: Wer sich vom Unfallort<br />

unerlaubt entfernt, macht sich strafbar.<br />

Doch was tun, wenn etwa ein<br />

parkendes Auto angefahren wurde und<br />

der Besitzer sich nicht finden lässt?<br />

Reicht der Zettel an der Windschutzscheibe,<br />

um straffrei weiterzufahren?<br />

Nein, weil zunächst eine sogenannte<br />

Wartepflicht besteht. Abhängig von äußeren<br />

Umständen wie Tageszeit, Ort und<br />

Schwere des Unfalls sollte der Verursacher<br />

mindestens 30 Minuten am Unfallort<br />

verbleiben. Kommt niemand, darf man<br />

weiterfahren, nachdem man den Unfall<br />

der nächsten Polizeidienststelle gemeldet<br />

hat. Am besten mit Angabe von Kennzeichen,<br />

Marke, Typ und Farbe sowie Standort<br />

des beschädigten Fahrzeugs.<br />

Egal ob bei einer Panne oder nach<br />

einem Unfall: In einer ausreichenden<br />

Entfernung sollte das Warndreieck<br />

aufgestellt werden. Foto: djd/Itzehoer<br />

Versicherungen<br />

Wer mit einem Unfall konfrontiert wird, ist<br />

oftmals geschockt oder zumindest aufgeregt.<br />

In erster Linie heißt es nun:<br />

kühlen Kopf bewahren und an der Unfallstelle<br />

richtig handeln. Denn dadurch kann<br />

man sich und andere Verkehrsteilnehmer<br />

schützen. Oberstes Gebot ist, dass man<br />

sich nie unerlaubt von einem Unfallort<br />

entfernen darf. Zudem ist bei jedem Unfall<br />

mit Verletzten der Rettungsdienst<br />

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