Anzeiger Ausgabe 20/17
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Samstag, <strong>20</strong>. Mai <strong>20</strong><strong>17</strong><br />
UNFALL - WAS TUN?<br />
ANZEIGER • Seite 25<br />
Die Polizei nahm <strong>20</strong>16 rund 2,6 Millionen Unfälle auf, Rekord seit der Wiedervereinigung.<br />
Bei einem Unfall ist richtiges Verhalten am Unfallort entscheidend. Foto:<br />
djd/Itzehoer Versicherungen/MEV<br />
Richtig handeln bei einem<br />
Verkehrsunfall<br />
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes<br />
war <strong>20</strong>16 das unfallreichste<br />
Jahr seit der deutschen Wiedervereinigung.<br />
Die Polizei nahm rund 2,6 Millionen<br />
Unfälle auf, 2,8 Prozent mehr als ein Jahr<br />
zuvor. Die gute Nachricht: Bei den meisten<br />
Unfällen blieb es bei Sachschäden,<br />
die Zahl der Verkehrstoten ging sogar auf<br />
den niedrigsten Stand seit mehr als 60<br />
Jahren zurück.<br />
Wer nicht hilft, macht sich bei<br />
einem Unfall strafbar<br />
unter der Rufnummer 112 zu verständigen.<br />
Trotz der Stress- und Ausnahmesituation<br />
bei einem Unfall sollte jeder<br />
Verkehrsteilnehmer die wichtigsten<br />
Schritte verinnerlicht haben.<br />
Zum Schutz aller Beteiligten sollte die Unfallstelle<br />
zunächst ordnungsgemäß abgesichert<br />
und dabei die eigene Sicherheit<br />
nicht vernachlässigt werden. Das heißt:<br />
Warnblinkanlage einschalten, Warnweste<br />
überziehen und unter Beachtung des<br />
fließenden Verkehrs das Warndreieck in<br />
einer Entfernung von mindestens 100<br />
Metern aufstellen. Wer nicht hilft, macht<br />
sich bei einem Unfall strafbar.<br />
Verletzte sollten in jedem Fall angesprochen<br />
und gegebenenfalls in die stabile<br />
Seitenlage gebracht werden. Zur Hilfeleistung<br />
gehört auch, einen Notruf abzusetzen:<br />
Angaben zu beteiligten Personen,<br />
Unfallort und -hergang helfen der Rettungsleitstelle,<br />
die Situation richtig einzuschätzen.<br />
Wichtig ist dabei, das<br />
Gespräch niemals selbst zu beenden, da<br />
die Leitstelle noch wichtige Rückfragen<br />
haben könnte.<br />
Auch bei Bagatellschäden<br />
richtig reagieren<br />
Auch wenn es nur um eine kleine Beule<br />
beim Ausparken geht: Wer sich vom Unfallort<br />
unerlaubt entfernt, macht sich strafbar.<br />
Doch was tun, wenn etwa ein<br />
parkendes Auto angefahren wurde und<br />
der Besitzer sich nicht finden lässt?<br />
Reicht der Zettel an der Windschutzscheibe,<br />
um straffrei weiterzufahren?<br />
Nein, weil zunächst eine sogenannte<br />
Wartepflicht besteht. Abhängig von äußeren<br />
Umständen wie Tageszeit, Ort und<br />
Schwere des Unfalls sollte der Verursacher<br />
mindestens 30 Minuten am Unfallort<br />
verbleiben. Kommt niemand, darf man<br />
weiterfahren, nachdem man den Unfall<br />
der nächsten Polizeidienststelle gemeldet<br />
hat. Am besten mit Angabe von Kennzeichen,<br />
Marke, Typ und Farbe sowie Standort<br />
des beschädigten Fahrzeugs.<br />
Egal ob bei einer Panne oder nach<br />
einem Unfall: In einer ausreichenden<br />
Entfernung sollte das Warndreieck<br />
aufgestellt werden. Foto: djd/Itzehoer<br />
Versicherungen<br />
Wer mit einem Unfall konfrontiert wird, ist<br />
oftmals geschockt oder zumindest aufgeregt.<br />
In erster Linie heißt es nun:<br />
kühlen Kopf bewahren und an der Unfallstelle<br />
richtig handeln. Denn dadurch kann<br />
man sich und andere Verkehrsteilnehmer<br />
schützen. Oberstes Gebot ist, dass man<br />
sich nie unerlaubt von einem Unfallort<br />
entfernen darf. Zudem ist bei jedem Unfall<br />
mit Verletzten der Rettungsdienst<br />
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