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In der Kita Apfelbäumchen wird weiter saniert - Bergstadt Lengefeld ...

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Seite 4 Lengefel<strong>der</strong> Nachrichten erscheint am 5. Oktober 2011<br />

Sprechzeiten<br />

Stadtverwaltung <strong>Lengefeld</strong><br />

dienstags 09.00–12.00 und<br />

13.00–17.30 Uhr<br />

donnerstags 09.00–12.00 und<br />

13.00–15.30 Uhr<br />

Bürgermeister<br />

nach Terminvereinbarung im Sekretariat<br />

Ortsvorsteher in <strong>Lengefeld</strong><br />

nach Terminvereinbarung Telefon: 2544<br />

Ortsvorsteher in Lippersdorf<br />

nach Terminvereinbarung Telefon: 8889<br />

Bürgeramt in Reifland<br />

jeden 1. und 3. Montag im Monat von<br />

17.00–18.00 Uhr<br />

Ortsvorsteher in Reifland<br />

jeweils montags von 17.00–18.00 Uhr<br />

Ortsvorsteher in Wünschendorf<br />

jeweils dienstags von 17.30–18.00 Uhr<br />

o<strong>der</strong> nach Terminvereinbarung Telefon: 2258<br />

Öffnungszeiten Wertstoffhof<br />

Telefon: 87974<br />

Montag und Mittwoch 10.00–12.00 und<br />

15.00–18.00 Uhr<br />

Donnerstag 15.00–17.30 Uhr<br />

Samstag 08.00–11.30 Uhr<br />

Arztbereitschaft<br />

Die diensthabenden Ärzte erfahren Sie<br />

aktuell in <strong>der</strong> Freien Presse o<strong>der</strong> unter <strong>der</strong><br />

Tel.-Nr. 03733/23163. Unter <strong>der</strong> Tel.-Nr.<br />

2214 <strong>der</strong> Gemeinschaftspraxis Dr. Neubert<br />

läuft außerhalb <strong>der</strong> Sprechzeiten eine<br />

Bandansage mit dem aktuell diensthabenden<br />

Arzt. Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen<br />

sowie Unfällen gilt die Notrufnummer 112.<br />

Dienstbereitschaft <strong>der</strong> Apotheken<br />

03.10.–09.10.11: Herz-Apotheke<br />

Olbernhau, Tel. 037360/72522<br />

10.10.–16.10.11: Schloss-Apotheke<br />

Neuhausen, Tel. 037361/50070<br />

zusätzlicher Spätdienst: Stadt-Apotheke<br />

<strong>Lengefeld</strong>, Tel. 037367/2296<br />

17.10.–23.10.11: Rats-Apotheke Seiffen,<br />

Tel. 037362/8210<br />

zusätzlicher Spätdienst: DocMorris-<br />

Apotheke Marienberg, Tel. 03735/22433<br />

o<strong>der</strong> -61630<br />

24.10.–30.10.11: Stadt-Apotheke Sayda,<br />

Tel. 037365/1288<br />

zusätzlicher Spätdienst: Löwen-Apotheke<br />

Marienberg, Tel. 03735/22270<br />

31.10.–06.11.11: Drei-Tannen-Apotheke<br />

Olbernhau, Tel. 037360/1810<br />

Der Bereitschaftsdienst wechselt wöchentlich<br />

und beginnt am Montag 8.00 Uhr und<br />

endet am darauffolgenden Montag 8.00<br />

Uhr. Der zusätzliche Spätdienst besteht nur<br />

während <strong>der</strong> angegebenen Wochen von<br />

Montag bis Sonntag jeweils von 9.00 bis<br />

21.00 Uhr.<br />

Satzung<br />

zur Aufhebung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung <strong>der</strong> Vergnügungssteuer <strong>der</strong> Stadt <strong>Lengefeld</strong><br />

(Aufhebungssatzung)<br />

Auf Grundlage des § 4 Abs. 1 <strong>der</strong> Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong><br />

Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 2 des<br />

Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 323) hat <strong>der</strong> Stadtrat <strong>der</strong> Stadt <strong>Lengefeld</strong> am 30.08.2011<br />

folgende Aufhebungssatzung beschlossen:<br />

§ 1 – Gegenstand <strong>der</strong> Satzung<br />

Die Satzung über die Erhebung <strong>der</strong> Vergnügungssteuer <strong>der</strong> Stadt <strong>Lengefeld</strong> vom 22.11.2001<br />

(veröffentlicht im Amtsblatt <strong>der</strong> Stadt <strong>Lengefeld</strong>, Son<strong>der</strong>ausgabe Teil 1 am 20.12.2001) <strong>wird</strong><br />

aufgehoben.<br />

§ 2 – <strong>In</strong>krafttreten<br />

Die Aufhebungssatzung tritt zum 01.01.2012 in Kraft.<br />

<strong>Lengefeld</strong>, den 31.08.2011<br />

Wappler, Bürgermeister<br />

Der Abwasserzweckverband Olbernhau gibt bekannt, dass<br />

■ ab 01.10.2011 bis 19.11.2011 in <strong>Lengefeld</strong> und<br />

■ ab 01.10.2011 bis 31.10.2011 in <strong>Lengefeld</strong>/OT Lippersdorf<br />

alle abflusslosen Gruben entsorgt werden, welche nach den Bestimmungen <strong>der</strong> Entsorgungssatzung<br />

des Abwasserzweckverbandes Olbernhau <strong>der</strong> jährlichen Entsorgungspflicht unterliegen.<br />

Für die Entsorgung des Schlammes aus Kleinkläranlagen gilt die Entsorgungspflicht ab 01.01.2010<br />

alle 2 Jahre. Vereinbarungen, welche in <strong>der</strong> Vergangenheit hinsichtlich des Entsorgungszeitraumes<br />

bei Kleinkläranlagen getroffen wurden, haben keine Gültigkeit mehr. Vollbiologische Kleinkläranlagen<br />

werden entsprechend dem Wartungsprotokoll entsorgt.<br />

<strong>In</strong> <strong>Lengefeld</strong> und Lippersdorf erfolgt die Entsorgung <strong>der</strong> Kleinkläranlagen im Jahr 2011 – für das Jahr<br />

2012 <strong>wird</strong> die Entsorgung <strong>der</strong> Kleinkläranlagen ausgesetzt.<br />

Sofern eine Entsorgung nicht erfor<strong>der</strong>lich ist, insbeson<strong>der</strong>e bei unbewohnten und auch sonst nicht<br />

genutzten Grundstücken, hat dies <strong>der</strong> Grundstückseigentümer dem Verband schriftlich mitzuteilen.<br />

Die Entsorgungssatzung des Abwasserzweckverbandes Olbernhau liegt zur Einsichtnahme in<br />

unserem Kundenbüro, Am Alten Gaswerk 1, in Olbernhau und darüber hinaus in <strong>der</strong> Stadtverwaltung<br />

<strong>Lengefeld</strong> aus. Der Bedarf etwaiger zusätzlicher Entsorgungen von abflusslosen Gruben<br />

kann rechtzeitig beim Abwasserzweckverband Olbernhau angemeldet werden. Hierfür stehen<br />

Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während <strong>der</strong> Geschäftszeiten unter <strong>der</strong> Telefonnummer<br />

037360 - 660033 zur Verfügung. Bitte gewähren Sie den Zutritt zu den Grundstücken. Bei<br />

vergeblicher Anfahrt des Objektes durch das Entsorgungsunternehmen werden die entstandenen<br />

Kosten in geeigneter Form dem betreffenden Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt. <strong>In</strong><br />

dringenden Fällen ist eine Terminvereinbarung innerhalb des Entsorgungszeitraums möglich, unter<br />

Tel.: 03735/914515. Än<strong>der</strong>ungen sind vorbehalten.<br />

Wasser- und Bodenanalysen<br />

Am Montag, dem 10. Oktober 2011 bietet die AFU e. V. die Möglichkeit in <strong>der</strong> Zeit von<br />

13.30 bis 14.30 Uhr in <strong>Lengefeld</strong>, Vereinsraum, Markt 6, Wasser- und Bodenproben<br />

untersuchen zu lassen.<br />

Gegen einen Unkostenbeitrag kann das Wasser sofort auf den pH-Wert und die<br />

Nitratkonzentration untersucht werden. Auf Wunsch kann die Probe auch auf<br />

Trinkwasserqualität überprüft werden. Weiterhin bieten wir Brauchwasseranalysen und<br />

Analysen für Aquarienwasser an. Zusätzlich kann außerdem ermittelt werden, ob Sie bei Ihrem<br />

Wasser Kupferrohre für die Hausinstallation verwenden können.<br />

Weiterhin werden auch Bodenproben für eine Nährstoffbedarfsermittlung entgegengenommen.<br />

Hierzu ist es notwendig, an mehreren Stellen des Gartens Boden auszuheben, so<br />

dass insgesamt ca. 500 Gramm <strong>der</strong> Mischprobe für die Untersuchung zur Verfügung stehen.<br />

Eine Beratung zu <strong>weiter</strong>en Umweltproblemen ist möglich.<br />

AFU e. V. Mittweida<br />

C<br />

M<br />

Y<br />

K

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