14.06.2017 Aufrufe

gpfc 4-6_2017

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fragen und<br />

Antworten<br />

zur „Kalten<br />

Progression“<br />

Was bedeutet Steuerprogression?<br />

Für unterschiedliche Lohn-/Gehaltshöhen müssen die ArbeitnehmerInnen<br />

unterschiedliche Prozentsätze als Lohnsteuer bezahlen. Wer mehr<br />

verdient, kann auch mehr beitragen.<br />

Was bedeutet „kalte Progression“?<br />

Die Löhne und Gehälter so gut wie aller ArbeitnehmerInnen werden durch die meist<br />

jährlich stattfindenden Kollektivvertrags-Verhandlungen erhöht. Ein Teil dieser Erhöhung<br />

soll die Teuerung abgelten, damit sich die Menschen mit ihrem Einkommen gleich viel leisten<br />

können wie vorher.<br />

Nun kann es aber passieren, dass man durch die Lohnerhöhung in einen höheren Steuersatz<br />

„hineinrutscht“. Dann zahlt man den Lohnsteuersatz, der eigentlich für Menschen<br />

mit höheren Einkommen vorgesehen ist, obwohl man sich mit dem erhöhten Einkommen<br />

nicht mehr kaufen kann als vor der Erhöhung. Das ist gemeint, wenn von „kalter Progression“<br />

die Rede ist.<br />

Was könnte man gegen die kalte Progression unternehmen?<br />

Es gibt mehrere Möglichkeiten. Man könnte zum Beispiel die Gehaltsgrenzen,<br />

ab denen der jeweils höhere Steuersatz zu bezahlen ist, automatisch<br />

um die Teuerungsrate erhöhen. Dadurch würden aber Menschen mit<br />

hohen und sehr hohen Einkommen überdurchschnittlich gewinnen. Menschen<br />

mit niedrigen Einkommen hätten aber nur wenig davon. Das zeigt<br />

auch eine wissenschaftliche Studie der Wirtschaftsuniversität Wien. Deshalb<br />

ist der ÖGB gegen eine Automatik.<br />

Wenn es keine Automatik gibt, bleibt der Politik Spielraum, um zum Beispiel<br />

die Menschen mit niedrigen Einkommen zu entlasten oder mit den<br />

Steuereinnahmen etwas zu machen, wovon die Menschen mit niedrigen<br />

Einkommen profitieren, zum Beispiel Kindergärten ausbauen.<br />

Was tut der ÖGB, damit Menschen mit niedrigen Einkommen von der kalten Progression<br />

entlastet werden?<br />

Die kalte Progression war ein Hauptgrund für die Kampagne „Lohnsteuer<br />

runter!“, die mehr als 882.000 Menschen unterstützt haben. In der Folge<br />

wurden die ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen um 5 Milliarden Euro<br />

entlastet. Bereits damals hat der ÖGB auch gefordert, dass auch etwas gegen<br />

die kalte Progression unternommen wird.<br />

Die Folgen der kalten Progression müssen deutlich eingedämmt werden,<br />

wenn die Teuerung seit der letzten Anpassung fünf Prozent erreicht<br />

hat – vergleichbar mit entsprechenden Regelungen für Mieten. Wie genau<br />

die Anpassung erfolgt, muss politische Entscheidung bleiben. Das ermöglicht<br />

sozial gerechte Lösungen. Vor allem niedrige und mittlere Einkommen<br />

müssen entlastet werden.<br />

RECHTS-<br />

BERATUNG<br />

für Mitglieder in der Zentrale der<br />

GPF, 1020 Wien, Johann-Böhm-<br />

Platz 1, 2. Stock/Zimmer 2006,<br />

Tel. 01/534 44-490 30.<br />

Die Rechtsschutzansuchen sind wie<br />

bisher über die Landesgruppen<br />

bzw. Bundesfachgruppen einzureichen.<br />

Zur Wahrung von Fristen ersuchen<br />

wir, Rechtsschutz-Anträge<br />

möglichst rasch zu übermitteln.<br />

Terminvereinbarungen<br />

Tel.: +43 (01) 534 44-490 30,<br />

E-Mail: rechtsberatung@gpf.at<br />

RECHTSBER ATUNG<br />

FÜR PRIVATRECHT<br />

TELOS Rechtsanwälte<br />

Hörlgasse 12, 1090 Wien<br />

Tel. + 43 (0) 5 1719<br />

Fax + 43 (0) 5 1719 590<br />

E-Mail: wien@telos-law.com<br />

Internet: www.telos-law.com<br />

In allen Nichtarbeits- und sozialrechtlichen<br />

Angelegenheiten erhalten<br />

GPF-Mitglieder kostenlose<br />

Erstberatung (z. B. Miet- und Wohnrecht,<br />

Allgemeines Zivilrecht, Erbund<br />

Familienrecht). In derselben<br />

Rechtssache darf nur einmal eine<br />

kostenlose Rechtsauskunft in Anspruch<br />

genommen werden. Antragsformulare<br />

werden bei der jeweiligen<br />

Landesgruppe ausgestellt<br />

und bestätigt.<br />

Weitere Informationen: Betriebsrat/Personalvertretung oder www.oegb.at<br />

12 g p f k o m p a k t Nr. 4–6 / <strong>2017</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!