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Fragen und<br />
Antworten<br />
zur „Kalten<br />
Progression“<br />
Was bedeutet Steuerprogression?<br />
Für unterschiedliche Lohn-/Gehaltshöhen müssen die ArbeitnehmerInnen<br />
unterschiedliche Prozentsätze als Lohnsteuer bezahlen. Wer mehr<br />
verdient, kann auch mehr beitragen.<br />
Was bedeutet „kalte Progression“?<br />
Die Löhne und Gehälter so gut wie aller ArbeitnehmerInnen werden durch die meist<br />
jährlich stattfindenden Kollektivvertrags-Verhandlungen erhöht. Ein Teil dieser Erhöhung<br />
soll die Teuerung abgelten, damit sich die Menschen mit ihrem Einkommen gleich viel leisten<br />
können wie vorher.<br />
Nun kann es aber passieren, dass man durch die Lohnerhöhung in einen höheren Steuersatz<br />
„hineinrutscht“. Dann zahlt man den Lohnsteuersatz, der eigentlich für Menschen<br />
mit höheren Einkommen vorgesehen ist, obwohl man sich mit dem erhöhten Einkommen<br />
nicht mehr kaufen kann als vor der Erhöhung. Das ist gemeint, wenn von „kalter Progression“<br />
die Rede ist.<br />
Was könnte man gegen die kalte Progression unternehmen?<br />
Es gibt mehrere Möglichkeiten. Man könnte zum Beispiel die Gehaltsgrenzen,<br />
ab denen der jeweils höhere Steuersatz zu bezahlen ist, automatisch<br />
um die Teuerungsrate erhöhen. Dadurch würden aber Menschen mit<br />
hohen und sehr hohen Einkommen überdurchschnittlich gewinnen. Menschen<br />
mit niedrigen Einkommen hätten aber nur wenig davon. Das zeigt<br />
auch eine wissenschaftliche Studie der Wirtschaftsuniversität Wien. Deshalb<br />
ist der ÖGB gegen eine Automatik.<br />
Wenn es keine Automatik gibt, bleibt der Politik Spielraum, um zum Beispiel<br />
die Menschen mit niedrigen Einkommen zu entlasten oder mit den<br />
Steuereinnahmen etwas zu machen, wovon die Menschen mit niedrigen<br />
Einkommen profitieren, zum Beispiel Kindergärten ausbauen.<br />
Was tut der ÖGB, damit Menschen mit niedrigen Einkommen von der kalten Progression<br />
entlastet werden?<br />
Die kalte Progression war ein Hauptgrund für die Kampagne „Lohnsteuer<br />
runter!“, die mehr als 882.000 Menschen unterstützt haben. In der Folge<br />
wurden die ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen um 5 Milliarden Euro<br />
entlastet. Bereits damals hat der ÖGB auch gefordert, dass auch etwas gegen<br />
die kalte Progression unternommen wird.<br />
Die Folgen der kalten Progression müssen deutlich eingedämmt werden,<br />
wenn die Teuerung seit der letzten Anpassung fünf Prozent erreicht<br />
hat – vergleichbar mit entsprechenden Regelungen für Mieten. Wie genau<br />
die Anpassung erfolgt, muss politische Entscheidung bleiben. Das ermöglicht<br />
sozial gerechte Lösungen. Vor allem niedrige und mittlere Einkommen<br />
müssen entlastet werden.<br />
RECHTS-<br />
BERATUNG<br />
für Mitglieder in der Zentrale der<br />
GPF, 1020 Wien, Johann-Böhm-<br />
Platz 1, 2. Stock/Zimmer 2006,<br />
Tel. 01/534 44-490 30.<br />
Die Rechtsschutzansuchen sind wie<br />
bisher über die Landesgruppen<br />
bzw. Bundesfachgruppen einzureichen.<br />
Zur Wahrung von Fristen ersuchen<br />
wir, Rechtsschutz-Anträge<br />
möglichst rasch zu übermitteln.<br />
Terminvereinbarungen<br />
Tel.: +43 (01) 534 44-490 30,<br />
E-Mail: rechtsberatung@gpf.at<br />
RECHTSBER ATUNG<br />
FÜR PRIVATRECHT<br />
TELOS Rechtsanwälte<br />
Hörlgasse 12, 1090 Wien<br />
Tel. + 43 (0) 5 1719<br />
Fax + 43 (0) 5 1719 590<br />
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Internet: www.telos-law.com<br />
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GPF-Mitglieder kostenlose<br />
Erstberatung (z. B. Miet- und Wohnrecht,<br />
Allgemeines Zivilrecht, Erbund<br />
Familienrecht). In derselben<br />
Rechtssache darf nur einmal eine<br />
kostenlose Rechtsauskunft in Anspruch<br />
genommen werden. Antragsformulare<br />
werden bei der jeweiligen<br />
Landesgruppe ausgestellt<br />
und bestätigt.<br />
Weitere Informationen: Betriebsrat/Personalvertretung oder www.oegb.at<br />
12 g p f k o m p a k t Nr. 4–6 / <strong>2017</strong>